Angenommen, ein Vermieter baut einen ehemaligen Dachboden (nur zum Wäschetrocknen etc.bestimmt) als Wohnung aus, hat aber offensichtlich keine Dämmung des Fußbodens gemacht.
Ergebnis: Sobald jemand mit einem etwas härteren Tritt darauf läuft, werden die darunter wohnenden Mieter gestört. Geschweige denn, das oben wohnende Pärchen streitet oder saugt den Fußboden mit dem Staubsauger.
Was können solche betroffenen Mieter machen?
Hallo,
der BGH hat in einer Entscheidung - Pressemitteilumng 111/2004 - und Urteil VIII ZR 355/03 - den Vermeietr verurteilt einen Trittschall einzubauen. Der BGH geht davon aus, wenn der Vermieter bauliche Veränderungen vornimmt, dass dann Lärmschutzmassnahmen getroffen werden, die zur Zeit des Umbaus der geltenden DIN-Norm genügen. Der Vermieter wurde verurteilt mindestens einen Schallschutz von 53 dB zu garantieren.
Die Mieter müssen also unter Berufung auf dieses Urteil den Vermieter auffordern, den entsprechenden „normalen Trittschallschutz von 53 dB“ zu garantieren. Eine solche Aktion sollte nur unter Betreuung eines Anwaltes erfolgen.
Gruss Günter
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Hallo Günter, erst einmal vielen Dank für Deine Antwort.
Weißt Du zufälligerweise auch, wo man eine Schallmessung durchführen lassen kann? Es wäre ja besser, wenn man, bevor man einen Anwalt konsultiert, schon abgeklärt hätte, dass der Lärm lauter als besagte 53 dB ist(wobei ich mir sicher bin).
Kannst Du mir auch Angaben zum Trommeln in einer über einem liegenden Wohnung machen?
Gruß,
Antje
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Angenommen, ein Vermieter baut einen ehemaligen Dachboden (nur
zum Wäschetrocknen etc.bestimmt) als Wohnung aus, hat aber
offensichtlich keine Dämmung des Fußbodens gemacht.
Ergebnis: Sobald jemand mit einem etwas härteren Tritt darauf
läuft, werden die darunter wohnenden Mieter gestört.
Geschweige denn, das oben wohnende Pärchen streitet oder saugt
den Fußboden mit dem Staubsauger.
Was können solche betroffenen Mieter machen?Hallo,
der BGH hat in einer Entscheidung - Pressemitteilumng 111/2004
- und Urteil VIII ZR 355/03 - den Vermeietr verurteilt einen
Trittschall einzubauen. Der BGH geht davon aus, wenn der
Vermieter bauliche Veränderungen vornimmt, dass dann
Lärmschutzmassnahmen getroffen werden, die zur Zeit des Umbaus
der geltenden DIN-Norm genügen. Der Vermieter wurde verurteilt
mindestens einen Schallschutz von 53 dB zu garantieren.Die Mieter müssen also unter Berufung auf dieses Urteil den
Vermieter auffordern, den entsprechenden „normalen
Trittschallschutz von 53 dB“ zu garantieren. Eine solche
Aktion sollte nur unter Betreuung eines Anwaltes erfolgen.Gruss Günter
Hallo Günter, erst einmal vielen Dank für Deine Antwort.
Weißt Du zufälligerweise auch, wo man eine Schallmessung
durchführen lassen kann? Es wäre ja besser, wenn man, bevor
man einen Anwalt konsultiert, schon abgeklärt hätte, dass der
Lärm lauter als besagte 53 dB ist(wobei ich mir sicher bin).
Kannst Du mir auch Angaben zum Trommeln in einer über einem
liegenden Wohnung machen?
Hallo Antje,
erkundige Dich mal beim WKD oder der Gewerbeaufsicht. Diese verleihen oft Geräte oder gegen eine nicht zu hohe Gebühr wird eine Messung vorgenommen. Zur Klarstellung : Eine solche Messung durch Privatpersonen veranlasst - wie z.B. auch bei einem Gutachten - haben vor Gericht keinen offiziellen Beweiswert. Lehnt die Gegenseite die Messungen ab, muss das Gericht Messungen anordnen ud diese sind dann rechtsverbindlich.
Die Lautstärke von Trommeln ist mir unbekannt. Sie dürften auch - je nach Art der Trommel - erheblich sein.
Gruss Günter
Hallo Günter,
nun noch mal eine ganz blöde Frage:
Wenn sich diese Personen, die im Dachgeschoss wohnen, dauernd streiten (ca. 1-3 Mal am Tag), was fast wortwörtlich in der unteren Wohnung zu hören ist (und zwar mit richtig heftigen Ausdrücken und Beschimpfungen), kann man dann schon von Streitsucht sprechen? Ich meine damit, wenn diese Streitigkeiten seit mehreren Monaten mehr oder weniger täglich sind?
Und: Wenn der eine dieser Mieter offensichtlich krank ist (er hatte mal was von Depressionen und geschlossener Anstalt erzählt)und deshalb fast jeden Abend(auch wenn es kaum vorstellbar ist) wie ein Löwe im Käfig über dem Wohnzimmer der unter ihm wohnenden Mieter „umherschleicht“? Ist das „normal“?
Bei allem Verständnis für kranke Mitmenschen möchte man doch auch mal seinen Feierabend in Ruhe genießen…
Grüße,
Antje
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