'neutraler Zustand' - was kann das heissen?

Hallo,

angenommen, ein Mieter („M“) hätte einen vorgedruckten Mietvertrag, in dem zum Zustand der Wohnung bei Auszug nichts steht, bzw. nur „besenrein“. Auch steht in dem Vordruck nichts von regelmässigen Schönheitsreparaturen. Nehmen wir weiterhin an, der Ursprungszustand der Wohnung (also bei Einzug) wären verputzte, hastig geweisste Wände und knapp 20 Jahre dreckige PVC-Platten gewesen. Der Vermieter („V“) hat dem Standardvordruck unter „Sonstige Vereinbarungen“ hinzugefügt: „Die Wohnung muss in neutralem Zustand übergeben werden.“

So, spinnen wir die Geschichte weiter. Nehmen wir an, M will nach genau 2 Jahren ausziehen. In der Wohnung wäre Laminat und Teppich verlegt, die Wände wären tapeziert oder gestrichen, alles vor zwei Jahren bei Einzug. Oh, es wird natürlich auch angenommen, dass die Bodenbeläge in gutem Zustand sind (keine Flecken bzw. Kratzer), und die Tapeten auch (nichts abgerissen oder verdreckt).

Wie könnte unser hypothetischer Mieter M die Wohnung verlassen? Am liebsten besenrein, aber könnte Mieter M den „neutralen Zustand“ so auslegen?

Viele Grüsse,
Tina

Hallo,

angenommen, ein Mieter („M“) hätte einen vorgedruckten
Mietvertrag, in dem zum Zustand der Wohnung bei Auszug nichts
steht, bzw. nur „besenrein“. Auch steht in dem Vordruck nichts
von regelmässigen Schönheitsreparaturen. Nehmen wir weiterhin
an, der Ursprungszustand der Wohnung (also bei Einzug) wären
verputzte, hastig geweisste Wände und knapp 20 Jahre dreckige
PVC-Platten gewesen. Der Vermieter („V“) hat dem
Standardvordruck unter „Sonstige Vereinbarungen“ hinzugefügt:
„Die Wohnung muss in neutralem Zustand übergeben werden.“

So, spinnen wir die Geschichte weiter. Nehmen wir an, M will
nach genau 2 Jahren ausziehen. In der Wohnung wäre Laminat und
Teppich verlegt, die Wände wären tapeziert oder gestrichen,
alles vor zwei Jahren bei Einzug. Oh, es wird natürlich auch
angenommen, dass die Bodenbeläge in gutem Zustand sind (keine
Flecken bzw. Kratzer), und die Tapeten auch (nichts abgerissen
oder verdreckt).

Wie könnte unser hypothetischer Mieter M die Wohnung
verlassen? Am liebsten besenrein, aber könnte Mieter M den
„neutralen Zustand“ so auslegen?

Hallo Tina,

wenn überhaupt keine Schönheitsreparaturen vereinbart sind ist der Begriff „neutral“ so unbestimmt, dass der Mieter bei Auszug nicht renovieren muss. Es fehlt dann einfach mangels Vereinbarung an einer Verpflichtung zur Durchführung der Renovierung.

Gruss Günter