Haöllo, angenommen ein Fahrrad wurde auf dem Hinterhof angeschlossen, angenommen weiter, der Vermieter hat eine Firma beaufsichtigt, den Hinterhof aufzuräumen und sämtliche Bäume zu fällen weiterhin angenommen, das Fahrrad wurde samt des Gerüstes, an dem es sich befand entfernt und ist nicht mehr rückholbar, kann man den Vermieter verklagen auf Schadenersatz?
Hallo,
der Mieter muss beweisen können, dass das im Hinterhof angeschlossenen Fahrrad erkennbar nicht als Schrott zu behandeln war. Wenn aber der Vermieter die Mieter zuvor hingewiesen haben sollte, dass er diese Arbeiten vorsieht und gar noch gebeten hat, nichts in den Hof zu stellen, was dort nicht hingehört, hat der Mieter keine Chance. Ausserdem dürfte kaum eine Aussicht auf Erfolg bestehen, wenn den Mietern entsprechend Plätze zum Unterstellen des Fahrrades geboten wurden. Zudem wird der Mieter beweisen müssen, dass das Fahrrad ausgerechnet bei den Aufräumarbeiten entfernt und nicht zuvor möglicherweise gestohlen wurde.
Gruss Günter
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Der Vermieter hat eindeutig darauf hingewiesen, dass die Fahrräder aufgrund der Baumassnahmen auf besagten Hinterhof gestellt werden sollen. Und nach Schrott sah das Fahrrad auch definitiv nicht aus, ein anderer Mieter hat sein Fahrrad an dieselbe Stelle angeschlossen und es ist auch weg.
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Hallo,
dann den Restwert des Fahrrades feststellen und den Vermieter auffordern, den Schaden, der durch seine Erfüllungsgehilfen entstanden ist, zu erstatten. Etwa zwei Wochen Zeit lassen, ankündigen, dass ansonsten der Schaden mit der Miete verrechnet wird.
Gruss Günter
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Fahrrad am Gerüst angeschlossen?
Moinsen,
bedeutet das:
das Fahrrad wurde samt des
Gerüstes, an dem es sich befand entfernt
dass Ihr die Räder am Gerüst angeschlossen habt?
Gruß
Markus