In einem Mietvertrag sind 2 Personen eingetragen.
Was passiert, wenn eine Person aus der Wohnung auszieht und die andere Person allein in der Wohnung wohnen bleibt.
Was genau muss da gemacht werden - reicht es, den Vermieter zu informieren und dieser streicht die ausziehende Person aus dem Mietvertrag? Sind hier eventuell durch den Mieter „Gemeinheiten“ in Form eines neuen Mietvertrages möglich?
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Hallo Christian,
hier handelt es sich um ein gesamtschuldnerisches Vertragsverhältnis. Solange der Vermieter also eine der beiden Personen nicht aus dem Mietvertrag entlässt haften beide Vertragsparteien, die im Mietvertrag als Mieter genannt sind. Diese Regelung ist durchaus richtig und nachvollziehbar. Wäre dies nicht so, könnte ja der Teil, der Einkommen hat ausziehen und der Teil, der kein Einkommen hat bleibt in der Wohnung und der Vermieter muss sich im Rechtsstreit möglichen Mietausfall erst noch erstreiten.
Hier müssen sich beide Mieter zuerst untereinander und dann mit dem Vermieter einigen. Paaren ist zu empfehlen zumindest bei dieser Klärung den Reststreit ausser Acht zu lassen. Der Vermieter muss auch keinen neuen Mietvertrag abschliessen. Stimmt er zu, dass ein Teil aus dem Mietvertrag entlassen wird, so reicht hierzu eine Erklärung in Schriftform aus.
Gruss Günter
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