Sachverhalt:
Angenommen, dass ich aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung (innerhalb der Probezeit) das Zimmer, das ich zur Untermiete hatte, hätte kündigen müssen. Mein Hauptwohnsitz lag ca. 300 km von der Arbeitsstätte entfernt.
Obwohl die vertragliche Kündigungszeit von drei Monaten vereinbart ist, zeige der Vermieter (und Mitbewohner) Verständnis für die Situation und stimme einer Kündigung zum Ende des laufenden Monats Juli (mündlich) zu. Bzgl. der Kautions-Rückzahlung hätte er um drei Monate Aufschub gebeten, da er Zeit für die Suche nach einem neuen Nachmieter brauche.
Angenommen ich willige ein und bitte um einen Nachweis, für die Hinterlegung der Kaution z. B. auf einem Sparbuch.
Und weiterhin würde ich ihm die (schriftliche) Kündigung zum 31. Juli geben. Er weigere sich aber hartnäckig, die Empfangsbestätigung zu unterschreiben.
Die Wohnungsübergabe solle am 21. Juli - eine Woche nach der Kündigung - erfolgen. Entgegen der Absprache sei aber der ehemaliger Mitbewohner nicht anwesend. So räume ich mein Zimmer aus, hinterlege die Schlüssel auf dem Esszimmertisch und hinterlasse nochmals die schriftliche Kündigung zum 31. Juli. Als Zeugin wäre eine Freundin anwesend.
Vor wenigen Tagen erhalte ich einen Brief von meinem Vermieter, in dem er mir mitteilt, dass ich an ihn - abzüglich der Kaution - noch über 1.000 EUR zu zahlen hätte. Der Grund: Ich wäre ihm noch die Monatsmieten für August bis November schuldig.
Den Nachweis über die sichere und getrennte Hinterlegung der Kaution bleibt der ehemalige Mitbewohner noch immer schuldig. Er schweigt dieses Thema tot.
Meine Fragen:
-
Wann ist der Zeitpunkt der Kündigung? Ist es der 31. Juli oder Oktober? (Voraussetzung: Der Vermieter hat nie gegen die Kündigung zum 31. Juli widersprochen - weder schriftlich noch mündlich)
-
Bei obigen Sachverhalt, wie sehen die Chancen aus, die Kaution zurück zu erhalten?
-
Kann der den Vermieter wegen der Veruntreuung von Geldern angezeigt werden? (Voraussetzung: Er ist chronisch pleite und es besteht der Verdacht, dass er mit der Kaution Teile seiner privaten Verbindlichkeiten getilgt hat)
Sachverhalt:
Angenommen, dass ich aufgrund einer betriebsbedingten
Kündigung (innerhalb der Probezeit) das Zimmer, das ich zur
Untermiete hatte, hätte kündigen müssen. Mein Hauptwohnsitz
lag ca. 300 km von der Arbeitsstätte entfernt.
Obwohl die vertragliche Kündigungszeit von drei Monaten
vereinbart ist, zeige der Vermieter (und Mitbewohner)
Verständnis für die Situation und stimme einer Kündigung zum
Ende des laufenden Monats Juli (mündlich) zu. Bzgl. der
Kautions-Rückzahlung hätte er um drei Monate Aufschub gebeten,
da er Zeit für die Suche nach einem neuen Nachmieter brauche.
Angenommen ich willige ein und bitte um einen Nachweis, für
die Hinterlegung der Kaution z. B. auf einem Sparbuch.
Und weiterhin würde ich ihm die (schriftliche) Kündigung zum
31. Juli geben. Er weigere sich aber hartnäckig, die
Empfangsbestätigung zu unterschreiben.
Freundin dabei gewesen --> reicht -->er hat die Kündigung bekommen.
3 Monate 08 + 09 + 10 wären noch zu zahlen.
Er darf aber nicht nutzen sprich doppelt kassieren.
Neuer Mieter + vom alten die Miete einnehmen.
also den alten Mitbewohner mal fragen oder den neuen seit wann der wohnt.
Jakob
Die Wohnungsübergabe solle am 21. Juli - eine Woche nach der
Kündigung - erfolgen. Entgegen der Absprache sei aber der
ehemaliger Mitbewohner nicht anwesend. So räume ich mein
Zimmer aus, hinterlege die Schlüssel auf dem Esszimmertisch
und hinterlasse nochmals die schriftliche Kündigung zum 31.
Juli. Als Zeugin wäre eine Freundin anwesend.
Vor wenigen Tagen erhalte ich einen Brief von meinem
Vermieter, in dem er mir mitteilt, dass ich an ihn - abzüglich
der Kaution - noch über 1.000 EUR zu zahlen hätte. Der Grund:
Ich wäre ihm noch die Monatsmieten für August bis November
schuldig.
Den Nachweis über die sichere und getrennte Hinterlegung der
Kaution bleibt der ehemalige Mitbewohner noch immer schuldig.
Er schweigt dieses Thema tot.
ist nicht zu verstehen Deutlicher darstellen!!!
Meine Fragen:
- Wann ist der Zeitpunkt der Kündigung? Ist es der 31. Juli
oder Oktober? (Voraussetzung: Der Vermieter hat nie gegen die
Kündigung zum 31. Juli widersprochen - weder schriftlich noch
mündlich)
Kündigung zum 31.10.dJ
-
Bei obigen Sachverhalt, wie sehen die Chancen aus, die
Kaution zurück zu erhalten?
-
Kann der den Vermieter wegen der Veruntreuung von Geldern
angezeigt werden?
Gibt es eine Quittung über die Zahlung an den Vermieter???
von wann und wieviel?? Teuros
(Voraussetzung: Er ist chronisch pleite und
es besteht der Verdacht, dass er mit der Kaution Teile seiner
privaten Verbindlichkeiten getilgt hat)
Welcher Betrag??? Kaution???
Kautions-Rückzahlung (nochmals in Stichworten)
Ich hasse diesen Schreibstil -> angenommen dass …
Hier also nochmals eine Zusammenfassung:
Voraussetzungen:
-
Annahme eines Jobs in einer 300 km entfernten Stadt. Hauptwohnsitz bleibt erhalten. Heimfahrten an jedem Wochenende. D. h. Anmietung eines Zimmers und Nebenwohnsitz in der entfernten Stadt.
-
Abschluss eines Nebenmietvertrages über ein Zimmer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten und Kaution in Höhe von 270 EUR.
Kernthema A: Kündigung
- Ich: „Ich künde außerordentlich zum 31. Juli 2004 abweichend von den vertraglichen Vereinbarungen im Mietvertrag. Grund: betriebsbedingte Kündigung in der Probezeit.“
A.2 Vermieter: „Einverstanden“
A.3 Ich: „Hier ist meine schriftliche Kündigung. Bitte quittiere mir den Empfang.“
A.4 Vermieter: „Nein“
A.5 (Bei der Übergabe des Zimmers wird die Kündigung zum 31. Juli 2004 nochmals übergeben)
A.6 (Vermieter widerspricht der Kündigung zum 31. Juli 2004 nicht - weder schriftlich noch mündlich)
Frage: Was ist der Zeitpunkt der Kündigung? Der 31. Juli 2004 oder der 31. Okotober 2004?
Kernthema B: Kaution
B.1 Vermieter: „Ich brauche drei Monate Zeit für die Rückzahlung der Kaution. Ich muss mir erst einen neuen Nachmieter suchen.“
B.2 Ich: „Hast Du das Geld auf einem Sparbuch hinterlegt? Wenn ja, hätte ich es gerne gesehen.“
B.3 Vermieter: (Schweigen - auch nach mehreren Fragen und schriftlichen Aufforderungen)
B.4 In einem Brief vom Vermieter, den ich vor wenigen Tagen erhalten habe: „Bitte zahlen Sie 1.000 EUR für die Monatsmieten von August bis November 2004. Ihre Kautionsrückzahlung ist in dem Betrag schon berücksichtigt.“
Frage: Kann ich den Vermieter wegen Veruntreuung angezeigen? (Ich habe den begründeten Verdacht, dass er die Kaution auf sein privates Konto eingezahlt hat, um sein Soll auszugleichen)
Freundin dabei gewesen --> reicht -->er hat die
Kündigung bekommen.
OK … verstehe ich.
3 Monate 08 + 09 + 10 wären noch zu zahlen.
Warum? Ich habe mündlich und schriftlich zum 31. Juli gekündigt und nicht zum 31. Oktober.
ist nicht zu verstehen Deutlicher darstellen!!!
siehe Beschreibung in Stichworten (als separate Antwort auf den original Artikel eingestellt)
- Wann ist der Zeitpunkt der Kündigung? Ist es der 31. Juli
oder Oktober? (Voraussetzung: Der Vermieter hat nie gegen die
Kündigung zum 31. Juli widersprochen - weder schriftlich noch
mündlich)
Kündigung zum 31.10.dJ
Warum?
- Kann der den Vermieter wegen der Veruntreuung von Geldern
angezeigt werden?
Gibt es eine Quittung über die Zahlung an den Vermieter???
von wann und wieviel?? Teuros
Nein. Er hat das Geld in bar erhalten. Den Erhalt des Geldes läßt sich aber konkludent aus seiner Abrechnung schließen. Dort zieht er den Betrag der Kaution in Höhe von 270 EUR von seinen Forderungen ab.
Welcher Betrag??? Kaution???
s.o.: 270 EUR
Hallo,
m.E. ist die Kündigung ok. Auch wenn Sie mündlich ist.
Die Kaution die du ihn bar gegeben hast muss er Zinsgünstig anlegen und nach Auszug inkl. Zinsen auszahlen. Wenn er nun sagt, das er Rep. o.ä. machen musst um die Wohnung Bezugsfertig zu machen soll er dir die Belege dafür Vorlegen.
Gruß Mario
Hallo Robin,
im Falle eines Rechtsstreits hätte der ehemalige Mieter zu beweisen, dass der Vermieter dem Kündigungstermin Ende Juli zugestimmt hat.
Tatsächlich wäre ansonsten der Kündigungszeitpunkt Ende Oktober.
Und wenn er es nicht beweisen kann, kann der Vermieter auch noch für die Zeit die Miete einfordern.
Was die Anlage der Kaution angeht so hat der Vermieter diese gem. den Vorgaben des §551 BGB anzulegen. (Also getrennt von seinem Vermögen und zinslos geht es auch nicht - das Geld gehört schließlich dem Mieter.)
Eventuell könnte man dem Vermieter hier mit einer Anzeige w/Untreue § 266 StGB androhen um eine Einigung zu erzielen.
Allerdings darf der Vermieter die Kaution durchaus aufrechnen, falls er noch Ansprüche für die 3 Monate hätte.
Die Sache an sich ist nicht so ohne - ich würde vor einem Amtsgericht kein Ergebnis vorhersagen wollen. Juristischer Fachrat wäre angebracht, wenn keine Einigung zwischen den Parteien auf normaler Ebene möglich ist.
Gruß Ivo
Hallo Robin,
Ivo hat Dich schon hingewiesen, dass die mündliche Annahme der Kündigung zum 31.07.2004 der Mieter beweisen muss. Sonst gilt, wie Ivo hingewiesen hat, tatsächlich der 31.10.2004. Grundsätzlich muss eine Kündigung des Mietverhältnisses schriftlich erfolgen.
Angenommen, dass ich aufgrund einer betriebsbedingten
Kündigung (innerhalb der Probezeit) das Zimmer, das ich zur
Untermiete hatte, hätte kündigen müssen. Mein Hauptwohnsitz
lag ca. 300 km von der Arbeitsstätte entfernt.
Obwohl die vertragliche Kündigungszeit von drei Monaten
vereinbart ist, zeige der Vermieter (und Mitbewohner)
Verständnis für die Situation und stimme einer Kündigung zum
Ende des laufenden Monats Juli (mündlich) zu. Bzgl. der
Kautions-Rückzahlung hätte er um drei Monate Aufschub gebeten,
da er Zeit für die Suche nach einem neuen Nachmieter brauche.
Angenommen ich willige ein und bitte um einen Nachweis, für
die Hinterlegung der Kaution z. B. auf einem Sparbuch.
Und weiterhin würde ich ihm die (schriftliche) Kündigung zum
31. Juli geben. Er weigere sich aber hartnäckig, die
Empfangsbestätigung zu unterschreiben.
Die Wohnungsübergabe solle am 21. Juli - eine Woche nach der
Kündigung - erfolgen. Entgegen der Absprache sei aber der
ehemaliger Mitbewohner nicht anwesend. So räume ich mein
Zimmer aus, hinterlege die Schlüssel auf dem Esszimmertisch
und hinterlasse nochmals die schriftliche Kündigung zum 31.
Juli. Als Zeugin wäre eine Freundin anwesend.
Und - kannst Du beweisen, dass der Vermieter diese Kündigung erhalten hat. Was passiert, wenn der Nachmieter dieses Schreiben wegwerfen sollte ? Alles in allem hat man sich wohl nicht mit freundlichen Worten getrennt.
Vor wenigen Tagen erhalte ich einen Brief von meinem
Vermieter, in dem er mir mitteilt, dass ich an ihn - abzüglich
der Kaution - noch über 1.000 EUR zu zahlen hätte. Der Grund:
Ich wäre ihm noch die Monatsmieten für August bis November
schuldig.
Den Nachweis über die sichere und getrennte Hinterlegung der
Kaution bleibt der ehemalige Mitbewohner noch immer schuldig.
Er schweigt dieses Thema tot.
Meine Fragen:
- Wann ist der Zeitpunkt der Kündigung? Ist es der 31. Juli
oder Oktober? (Voraussetzung: Der Vermieter hat nie gegen die
Kündigung zum 31. Juli widersprochen - weder schriftlich noch
mündlich)
siehe oben - hier ist vom 31.10.2004 auszugehen.
- Bei obigen Sachverhalt, wie sehen die Chancen aus, die
Kaution zurück zu erhalten?
Dee Vermieter wird versuchen die Kaution zu halten. Nachdem der Auszug erfolgt ist kann der Mieter mit der Kaution die Aufrechnung von Forderungen erklären. Hier also Mietforderungen bis 31.01.2004.
- Kann der den Vermieter wegen der Veruntreuung von Geldern
angezeigt werden? (Voraussetzung: Er ist chronisch pleite und
es besteht der Verdacht, dass er mit der Kaution Teile seiner
privaten Verbindlichkeiten getilgt hat)
In dem Fall wird es wohl kaum Sinn machen, denn wenn er bis 31.10.2004 einen Anspruch hat kann er jederzeit durch die Verrechnung jede Prüfung abwenden.
Gruss Günter
Hallo,
ich glaube, dass hier die Wirkung der Erklärung der Kündigung völlig falsch interpretiert wird. Mündlich wurde etwa Mitte Juli 2004 zum 31.07.2004 gekündigt. Der Vermieter hat diese Kündigung nicht bestätigt. Wenn ich es richtig gelesen habe, dann wurde am 21.07.2004 nochmals schriftlich gekündigt. Das Schreiben wurde im Zimmer hinterlassen.
Also wird der Mieter beweisen müssen, dass der Vermieter kurzfristig dem Ende des Mietverhältnisses zum 31.07.2004 zugestimmt hat. Egal aber, der Vermieter kann und darf sich, wenn dieser Beweis nicht möglich ist, die schriftliche Kündigung nehmen. Und dann ist es eben der 31.10.2004. Allerdings darf bis zum 31.10.2004 die Wohnung nicht vermietet und auch niemand kostenlos zur Verfügung gestellt worden sein.
Freundin dabei gewesen --> reicht -->er hat die
Kündigung bekommen.
Wenn ich einen Brief in einem Raum hinterlasse, so kann und muss ich davon ausgehen, dass der Adressat diesen Brief nicht erhält. Der Breif ist dem Vermieter zuzustellen und nicht dem Tisch im Zimmer. Sorry, wenn ich es so drastisch darstelle.
OK … verstehe ich.
3 Monate 08 + 09 + 10 wären noch zu zahlen.
Warum? Ich habe mündlich und schriftlich zum 31. Juli
gekündigt und nicht zum 31. Oktober.
siehe oben.
Gruss Günter