Verlangen von Gehaltsbescheinigungen
(Autor: Р һ ү t і а, Frage gestellt am Do, 13. Jan 2005)
Für eine Mietwohnung wird Interesse gezeigt. Um die Wohnung zu bekommen, will der Vermieter 3 Kopien von den Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate. Die sind vorhanden, nur ist das auch rechtens? Im Prinzip geht das den Vermieter doch gar nichts an; es müsste ja auch reichen, wenn man diesem die Gehaltsbescheinigungen zeigt, aber keine Kopien davon machen muss, oder? Klar, dass sich der Vermieter absichern möchte. Könnte man nicht auch bestimmte Bereiche auf den Kopien "schwärzen", wenn ja welche?
Gruß, Phytia
Gruß, Phytia
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Re: Verlangen von Gehaltsbescheinigungen
(Autor: G ü n t е r W, Antwort nach 32 Min)
Für eine Mietwohnung wird Interesse gezeigt. Um die Wohnung zu
bekommen, will der Vermieter 3 Kopien von den
Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate. Die sind
vorhanden, nur ist das auch rechtens? Im Prinzip geht das den
Vermieter doch gar nichts an; es müsste ja auch reichen, wenn
man diesem die Gehaltsbescheinigungen zeigt, aber keine Kopien
davon machen muss, oder? Klar, dass sich der Vermieter
absichern möchte. Könnte man nicht auch bestimmte Bereiche auf
den Kopien "schwärzen", wenn ja welche?
Hallo,bekommen, will der Vermieter 3 Kopien von den
Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate. Die sind
vorhanden, nur ist das auch rechtens? Im Prinzip geht das den
Vermieter doch gar nichts an; es müsste ja auch reichen, wenn
man diesem die Gehaltsbescheinigungen zeigt, aber keine Kopien
davon machen muss, oder? Klar, dass sich der Vermieter
absichern möchte. Könnte man nicht auch bestimmte Bereiche auf
den Kopien "schwärzen", wenn ja welche?
zur Einsichtnahme kann der Mieter natürlich die Belege verweigern. Er wird dann die Wohnung nicht bekommen.
Eine Kopie des Gehaltszettels hat der Vermieter nach Einsicht jedoch zurückzugeben. Wer auf einem Gehaltszettel Daten schwärzt kann es wohl gleich lassen, den Gehaltszettel vorzulegen. Wer garantiert, dass nicht ausgerechnet Pfändungen geschwärzt werden ?
Gruss Günter
Re: Verlangen von Gehaltsbescheinigungen
(Autor: Ѕ і n а, Antwort nach 7 h, 47 Min)
Hallo,
als ich frisch nach Frankfurt am Main gezogen bin, hatte ich auch sowas ähnliches.
Die Wohnung, für die ich mich interessierte wurde von einer Wohnungsverwaltungdgeselschaft verwaltet.
Die wollten nicht nur den Arbeitsvertrag mit dem Gehalt sehen sondern verlangten auch noch eine Bürgschaft für die 6 Monate Probezeit.
Die Bürgschaft hat zum Glück mein Arbeitgeber übernommen, aber ich fand das auch ziemlich heftig.
Mein Arbeitgeber meinte allerdings, dass wäre hier in Frankfurt nicht unnormal.
Soviel zu meinen Erfahrungen
Gruß
Sina
als ich frisch nach Frankfurt am Main gezogen bin, hatte ich auch sowas ähnliches.
Die Wohnung, für die ich mich interessierte wurde von einer Wohnungsverwaltungdgeselschaft verwaltet.
Die wollten nicht nur den Arbeitsvertrag mit dem Gehalt sehen sondern verlangten auch noch eine Bürgschaft für die 6 Monate Probezeit.
Die Bürgschaft hat zum Glück mein Arbeitgeber übernommen, aber ich fand das auch ziemlich heftig.
Mein Arbeitgeber meinte allerdings, dass wäre hier in Frankfurt nicht unnormal.
Soviel zu meinen Erfahrungen
Gruß
Sina
Re: Verlangen von Gehaltsbescheinigungen
(Autor: І ν о, Antwort nach 1 Tag, 2 h, 54 Min)
Hallo Phytia,
der Vermieter kann verlangen was er will.
Nur vorlegen musst du ihm so gut nichts.
Soviel dazu was rechtens ist.
Aber der Vermieter kann (und ziemlich sicher kann man das "kann" durch ein "wird" ersetzen) die Wohnung dann eben auch nicht an denjenigen vergeben, der die Unterlagen nicht beibringt. Schließlich kann er die Wohnung vergeben an wen er will (Stichwort: Vertragsfreiheit).
Dann hat der Mietinteressent zwar sein Recht auf nicht Angabe dieser Daten genutzt, aber die Wohnung hat er eben auch nicht.
Bringt den Mietinteressenten das irgendwie weiter?
Gruß Ivo
der Vermieter kann verlangen was er will.
Nur vorlegen musst du ihm so gut nichts.
Soviel dazu was rechtens ist.
Aber der Vermieter kann (und ziemlich sicher kann man das "kann" durch ein "wird" ersetzen) die Wohnung dann eben auch nicht an denjenigen vergeben, der die Unterlagen nicht beibringt. Schließlich kann er die Wohnung vergeben an wen er will (Stichwort: Vertragsfreiheit).
Dann hat der Mietinteressent zwar sein Recht auf nicht Angabe dieser Daten genutzt, aber die Wohnung hat er eben auch nicht.
Bringt den Mietinteressenten das irgendwie weiter?
Gruß Ivo
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