Verlangen von Gehaltsbescheinigungen

Von: , Frage gestellt am Do, 13. Jan 2005

Für eine Mietwohnung wird Interesse gezeigt. Um die Wohnung zu bekommen, will der Vermieter 3 Kopien von den Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate. Die sind vorhanden, nur ist das auch rechtens? Im Prinzip geht das den Vermieter doch gar nichts an; es müsste ja auch reichen, wenn man diesem die Gehaltsbescheinigungen zeigt, aber keine Kopien davon machen muss, oder? Klar, dass sich der Vermieter absichern möchte. Könnte man nicht auch bestimmte Bereiche auf den Kopien "schwärzen", wenn ja welche?


Gruß, Phytia

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 32 Minuten 0 hilfreich
    Re: Verlangen von Gehaltsbescheinigungen

    Für eine Mietwohnung wird Interesse gezeigt. Um die Wohnung zu
    bekommen, will der Vermieter 3 Kopien von den
    Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate. Die sind
    vorhanden, nur ist das auch rechtens? Im Prinzip geht das den
    Vermieter doch gar nichts an; es müsste ja auch reichen, wenn
    man diesem die Gehaltsbescheinigungen zeigt, aber keine Kopien
    davon machen muss, oder? Klar, dass sich der Vermieter
    absichern möchte. Könnte man nicht auch bestimmte Bereiche auf
    den Kopien "schwärzen", wenn ja welche?


    Hallo,

    zur Einsichtnahme kann der Mieter natürlich die Belege verweigern. Er wird dann die Wohnung nicht bekommen.

    Eine Kopie des Gehaltszettels hat der Vermieter nach Einsicht jedoch zurückzugeben. Wer auf einem Gehaltszettel Daten schwärzt kann es wohl gleich lassen, den Gehaltszettel vorzulegen. Wer garantiert, dass nicht ausgerechnet Pfändungen geschwärzt werden ?

    Gruss Günter

  2. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Verlangen von Gehaltsbescheinigungen

    Hallo,
    als ich frisch nach Frankfurt am Main gezogen bin, hatte ich auch sowas ähnliches.
    Die Wohnung, für die ich mich interessierte wurde von einer Wohnungsverwaltungdgeselschaft verwaltet.
    Die wollten nicht nur den Arbeitsvertrag mit dem Gehalt sehen sondern verlangten auch noch eine Bürgschaft für die 6 Monate Probezeit.
    Die Bürgschaft hat zum Glück mein Arbeitgeber übernommen, aber ich fand das auch ziemlich heftig.
    Mein Arbeitgeber meinte allerdings, dass wäre hier in Frankfurt nicht unnormal.

    Soviel zu meinen Erfahrungen

    Gruß
    Sina

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Verlangen von Gehaltsbescheinigungen

    Hallo Phytia,

    der Vermieter kann verlangen was er will.
    Nur vorlegen musst du ihm so gut nichts.
    Soviel dazu was rechtens ist.

    Aber der Vermieter kann (und ziemlich sicher kann man das "kann" durch ein "wird" ersetzen) die Wohnung dann eben auch nicht an denjenigen vergeben, der die Unterlagen nicht beibringt. Schließlich kann er die Wohnung vergeben an wen er will (Stichwort: Vertragsfreiheit).
    Dann hat der Mietinteressent zwar sein Recht auf nicht Angabe dieser Daten genutzt, aber die Wohnung hat er eben auch nicht.
    Bringt den Mietinteressenten das irgendwie weiter?

    Gruß Ivo

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