Mietminderung bei defektem Heizkörper?
Von: , Frage gestellt am Do, 13. Jan 2005
Bräuchte Infos bezüglich folgender Situation:
In einer Wohnung funktioniert seit etwa November/Dezember 2004 die Heizung nicht richtig. Der Mieter hat den Vermieter um Behebung gebeten, dieser hat sich auch gekümmert. Im Dezember hat der Verm. selber versucht, den Heizkörper,der scheinbar defekt ist, zu reparieren. Die andern Heizkörper in der Whg. funktionieren teilweise, manche werden auch nicht warm. Nach an u Ausschalten der Pumpe funktionierte es eine Zeit lang wieder, aber ohne genau Benennung der Ursache. Dann seit ein/zwei Wochen wieder kein funktionierender Heizkörper im Wohnzimmer. Dem Vermieter wurde wieder der Mangel mitgeteilt. Er hat es selber versucht zu beheben,da dies nicht klappte, wurde ein Sanitärmitarbeiter der Heizungsbaufirma vorbegeschickt. Dieser hat nichts am Heizkörper gefunden (außer dass die Leitung rostig ist...aber das hängt nicht unmittelbar mit der Wärme zusammen). Er meinte, es könnte an der Pumpe liegen, da nach An- u Ausstellen der Heizkörper warm wurde.
Hat der Mieter hier nun irgendeinen Anspruch auf Mietminderung in Punkto Heizkosten? Diese werden pauschal monatlich abgezogen.
Es ist ja momentan noch nicht absehbar, ob die Pumpe sich reparieren lässt oder ob es überhaupt daran liegt und ob der Heizkörper nicht wieder ausfällt.
Wäre für Tips sehr dankbar!
