Mietminderung bei defektem Heizkörper?

Von: , Frage gestellt am Do, 13. Jan 2005

Bräuchte Infos bezüglich folgender Situation:

In einer Wohnung funktioniert seit etwa November/Dezember 2004 die Heizung nicht richtig. Der Mieter hat den Vermieter um Behebung gebeten, dieser hat sich auch gekümmert. Im Dezember hat der Verm. selber versucht, den Heizkörper,der scheinbar defekt ist, zu reparieren. Die andern Heizkörper in der Whg. funktionieren teilweise, manche werden auch nicht warm. Nach an u Ausschalten der Pumpe funktionierte es eine Zeit lang wieder, aber ohne genau Benennung der Ursache. Dann seit ein/zwei Wochen wieder kein funktionierender Heizkörper im Wohnzimmer. Dem Vermieter wurde wieder der Mangel mitgeteilt. Er hat es selber versucht zu beheben,da dies nicht klappte, wurde ein Sanitärmitarbeiter der Heizungsbaufirma vorbegeschickt. Dieser hat nichts am Heizkörper gefunden (außer dass die Leitung rostig ist...aber das hängt nicht unmittelbar mit der Wärme zusammen). Er meinte, es könnte an der Pumpe liegen, da nach An- u Ausstellen der Heizkörper warm wurde.

Hat der Mieter hier nun irgendeinen Anspruch auf Mietminderung in Punkto Heizkosten? Diese werden pauschal monatlich abgezogen.
Es ist ja momentan noch nicht absehbar, ob die Pumpe sich reparieren lässt oder ob es überhaupt daran liegt und ob der Heizkörper nicht wieder ausfällt.

Wäre für Tips sehr dankbar!

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Minuten 0 hilfreich
    Re: Mietminderung bei defektem Heizkörper?

    Hallo.

    In der Heizphase (Anfang Oktober - Ende März) kann der Totalausfall der Heizanlage eine Mietminderung bis 100% legitimieren. In unserem Fall wärem 40-50% realistisch, da die Heizung partiell noch ihren Dienst tut.
    (Zu Lasten des Vermieters übrigens, der auch für die Reparatur zuständig ist.)
    Gibt's eigentlich keine FAQ zu dieser Frage...?

    HTH
    mfg M.L.

  2. Antwort von nach 24 Minuten 0 hilfreich
    Mietminderung dem Vermieter schriftlich anzeigen?

    Ist bei einer angenommenen Situation wie oben geschildert dem Vermieter schriftlich anzuzeigen, dass man eine Mietminderung wünscht? Und wie könnte so etwas in Worten aussehen?
    Gibt es Vorlagen dafür im Internet?
    Oder geht dies auch mündlich, sollte man mit ihm darüber reden?
    Kann eine Mietminderung rückwirkend geltend gemacht werden...wenn es so wäre, dass die Heizung im Wohnzimmer z.B. einige Zeit arbeitet, dfann wieder nicht (dann versucht der Vermieter z..B. Reparatur)...dann geht sie wieder...dann wieder nicht...usw...
    Weil man würde ja in dem Fall als Mieter auch erstmal immer automatisch paar Tage warten, um zu sehen, ob es wieder wird oder nicht. (zudem wollte man ja den Vermieter über die Xmas-Tage vielleicht bspw. auch nicht stören oder hatte selber keine Zeit, sich sofort wieder darum zu kümmern).
    Oder hätte man in solch einem Fall keinen Anspruch mehr auf Minderung?

    • Antwort von nach 39 Minuten 0 hilfreich
      Re: Mietminderung dem Vermieter schriftlich anzeig

      Hallo,

      der Mieter muss dem Vermieter die Mängel schriftlich anzeigen und auch hier die Mietminderung begründen. Ein Totalausfall liegt nicht vor, also ist eine Mietminderung über 30 % nicht realistisch. Dies aber auch nur dann, wenn weniger als 17 Grad erreicht werden. Auf jedne Fall muss hier die Mängelanzeige erfolgen und dem Vermieter muss schriftlich erklärt werden, dass bis zur vollständigen Mängelbeseitigung die Miete nur noch unter Vorbehalt gezahlt wird, eine Verrechnung der Mietminderung ausdrücklich auch in höherem Umfang - soweit sich die Witerungsverhältnisse verschlechtern - jederzeit vorbehalten bleibt.

      Jedoch ist hier zu beachten, dass die Mietmidnerung wegen der Heizungsmängel notfalls auf die einzelnen Räume berechnet werden muss. Hierzu gibt es die Hamburger Tabelle. Nach dieser sind prozentual die Räume berechnet und entsprechend ist nach dieser Berechnung die Mietminderung vorzunehmen.

      Im Übrigen erhebt sich die Frage, da ich zuvor eine Antwort gegeben habe, ob es sich um dieselbe Wohnung handeln könnte, die im Musterfall wegen der Feuchtigkeit angesprochen ist. Wenn ja, wäre natürlich dieses Thema Heizung eine sehr wichtiger Hinweis gewesen, der zur Beurteilung der anderen Frage erforderlich gewesen wäre. Denn dann kann letztlich das Zusammenspiel "Lüften und nicht funktionierende Heizung" zumindest für Mieter und Vermieter als Ursache zu sehen sein.

      Gruss Günter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 56 Minuten 0 hilfreich
        Re^2: Mietminderung dem Vermieter schriftlich anze

        Ja, in beiden Fällen ist von ein und der selben Wohnung die Rede

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