Hallo,
entscheidend für die Zustellung einer Abrechnung ist, dass diese innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugestellt wird. Die Abrechnung war bis spätestens 30.08.2004 zuzustellen. So geht es aus § 556 Abs 3 BGB hervor. Die Berechnung zurückweisen mit dem Hinweis ( wenn sie eine Nachforderung enthält ), dass die Abrechnung wegen zu spätere Vorlage verwirkt ist. Die verspätete Zusendung hat der Vermieter hier wohl selbst verschuldet oder seine Erfüllungsgehilfen.
Folgendes Problem könnte auftreten:
Ich bin bei meinem Ex-Vermieter am 01.03.2003 ausgezogen.
Jetzt bekomme ich am 31.12.2004 die Nebenkostenabrechnung für
das Jahr 2003. (Abrechnungszeiträume in der
Nebenkostenabrechnung z.B Heizung 03.09.2002 - 30.08.2003)
Jetzt schreibt mir der Ex-Vermieter das er mir diese
Nebenkostenabrechnung zuschickt ohne Anlagen, da seine
Sekretärin die das normalerweise macht im Urlaub ist. Es ist
also in folgenden Stil aufgeführt:
Betriebskosten laut Fa. XY 400,00€
Heizkosten (31.08.02 - 31.03.03) 1211,00€
hier müsste auch die Abrehcnugn der Heizkostenfirma dabei sein.
Kundendienst Heizung 38,00
Grundsteuer 50,00
Strom 156,00€
Die Abrechnung klingt nicht nach einer seriösen Abrechnung. Hier erhbet sich eher der Verdacht, dass kurz zum Jahresende etwas hingeschmiert wurde, weil man hoffte, man könnte so verhindern, dass der Mieter nicht zahlen muss. Die Häufung von Positionen mit der Zahl xx,00 darf man getrost als manipuliert oder nach oben gerundet sehen. Dies ist nicht zulässig.
usw.
Da er aber keine Anlagen (z.B aus was bestehen die
Betriebskosten usw) zugefügt hat ist meine Frage:
Der Vermieter muss bei einer Nebenkostenabrechnung, wenn diese Kosten einer Heizkostenabrechnungsfirma enthält, die Heizkostenabrechnung mit vorlegen. Weitere Belege muss der Vermieter nicht automatisch vorlegen. Hat der Mieter Bedenken gegen die Abrechnung muss er die restlichen Belege entweder anfordern oder er muss sich darum bemühen, dass er eine Einsichtnahme erhält.
Was ist eine Nebenkostenabrechnung?
Ist dies eine Nebenkostenabrechnung - obwohl eine Angaben
warscheinlich fiktive sind?
Ob die Abrechnung fiktiv ist - weil man eine Frist vermeintlich retten wollte - wird man nicht beweisen können. Da hier aber ohnehin Verwirkung eingetreten ist, kann es dem Mieter wurscht sein.
Gruss Günter