Nebenkosten: Gerechtes 'Aufteilen' v. Heizölkosten

Liebe Wissende,

es geht um ein Zwei-Parteien-Haus.
Bei den Nebenkosten überläßt der Vermieter den Mietern selbst sich um das Heizöl (also somit um die Wärme- u. Warmwasserversorgung) zu kümmern. Bei der einen Partei handelt es sich um zwei Erwachsene, bei der anderen Partei um zwei Erwachsene und ein Kind. Die Kosten für das Heizöl wurden bisher jeweils zwischen den Parteien gleichmäßig (50 - 50) aufgeteilt.
Bisher gestaltet sich dies auch sehr problemlos. Nun zieht jedoch die Partei mit dem Kind aus und eine 4-köpfige Familie zieht nach.
Die 50-50-Aufteilung ist hierbei wohl nicht mehr haltbar. Ein 4-Personen-Haushalt (3 Erwachsene und 1 Teenager) verbraucht wohl deutlich mehr „Heizöl“ als ein 2-Personen Haushalt (besonders mit Blick auf die Warmwasserversorgung, speziell beim Duschen).

Wie würdet Ihr Wissenden nun vorgehen, um diesem 4-Personen-Haushalt einen plausiblen Vorschlag für die Aufteilung der Heizölkosten zu unterbreiten.

Die 2-Personen-Partei in diesem Fall hat eine Art „Umlageschlüssel“ aufgestellt, in welchem die Gesamtmenge des Heizöls [l] durch 5,5 (5 Erwachsene und 1 Teenager) geteilt und jeweils mit 2 bzw. 3,5 multipliziert wird. Die sich daraus ergebenden Literzahlen an Heizöl werden von den entsprechenden Parteien getragen (recht simpel und dadurch einleuchtend m. M. n.).

Ist dieses Vorgehen legitim?

Gibt es für solche Fälle vielleicht irgendwo einen juristisch abgesicherten Umlageschlüssel?

Und wie ist das Verhältnis von Heizkosten für die Warmwasserversorgung und die Wärmeversorgung? Man könnte unterstellen, dass für die Warmwasserversorgung ein Großteil der Heizkosten anfällt, da ja nur in der Winterzeit geheizt werden muss - stimmt dies, und wenn ja, wie wird so etwas in einen solchen Umlageschlüssel mitaufgenommen?

Bin auf Eure Antworten sehr gespannt!

DANKE,

Mike

Hallo Mike,

die Diskussion bei den Heizkosten, das eine Familie mit mehr als zwei Personen mehr Heizung benötigt als wären nur zwei Personen in eienr Wohnung könnte man dann auch auf die Ebene Kabelanschluss umdeuten. Jeder würde dies dann völlig als unsinnig ansehen. Und so ist es auch bei den Heizkosten.

Eien Bemessung nach Personenzahl bei den Heizkosten ist schlichtweg nicht zuzlässig. Entweder muss ich - wenn keine Messeinrichtung besteht - weil man wohl hier das Geld für Ablesung und Abrechnung sparen will - nach der Wohnfläche abrechnen oder wenn ausserdem die Höhe der Räume unterscheidlich in den beiden Wohnungen sind muss nach Kubikmeter abgerechnet werden. Haben also beide Wohnungen eine Raumhöhe von ca 2,20 ist Wohnfläche Pflicht. Ist in einer Wohnung die Höhe 2.20 und in der anderen 2,40 muss nach Kubikmeter abgerechnet werden. Eine Vereinbarung zwischen zwei Mietparteien auf 50:50 ist jedoch durchaus auch zulässig, auch selbstverständlich eine Vereinbarung 40:60 usw. Eine Vereinbarung, Heizkosten nach Personen umzulegen ist nicht möglich.

Ausserdem, warum sollen eigentlich vier Personen mehr verbrauchen bei 21 Grad Raumtemperatur, wenn diese vier Personen schon selbst mehr Körperwärme abgeben als ein Zweipersonenhaushalt ? Der 4-Personen-Haushalt müsste ja letztlich sogar weniger Heizöl verbrauchen. Ist das aber nachvollziehbar, wenn in beiden Wohnungen mit z.B. 21 Grad geheizt wird ? Nimm den Denkanstoss mal in die Überlegungen eine Umverteilung hinein.

es geht um ein Zwei-Parteien-Haus.
Bei den Nebenkosten überläßt der Vermieter den Mietern selbst
sich um das Heizöl (also somit um die Wärme- u.
Warmwasserversorgung) zu kümmern. Bei der einen Partei handelt
es sich um zwei Erwachsene, bei der anderen Partei um zwei
Erwachsene und ein Kind. Die Kosten für das Heizöl wurden
bisher jeweils zwischen den Parteien gleichmäßig (50 - 50)
aufgeteilt.
Bisher gestaltet sich dies auch sehr problemlos. Nun zieht
jedoch die Partei mit dem Kind aus und eine 4-köpfige Familie
zieht nach.
Die 50-50-Aufteilung ist hierbei wohl nicht mehr haltbar. Ein
4-Personen-Haushalt (3 Erwachsene und 1 Teenager) verbraucht
wohl deutlich mehr „Heizöl“ als ein 2-Personen Haushalt
(besonders mit Blick auf die Warmwasserversorgung, speziell
beim Duschen).

Gut, bei Wasser und Warmwasser muss dann eben nach Personentagen abgerechnet werden wenn keine Wassweruhren für Kalt - und für Warmwasser vorhanden sind. Dies regelt aber der Mietvertrag dieser Mieter mit dem Vermieter. Warmwasser muss ausgerechnet werden und dann werden die Kosten mit den Kosten der Heizungs-und Warmwasseraufbereitung zusätzlich - zu den Kaltwasser-und Abwasserkosten abgerechnet.

Wie würdet Ihr Wissenden nun vorgehen, um diesem
4-Personen-Haushalt einen plausiblen Vorschlag für die
Aufteilung der Heizölkosten zu unterbreiten.

Da nur der Mieter einen Vertrag mit dem Vermieter hat, würde ich jedem Mieter raten, mit dem Mitmieter keine Vereinbarungen zu treffen, die nicht schriftlich ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart sind. Was geschieht denn dann, wenn einer der Mieter nicht zahlt ? Ist sich der andere Mieter dessen bewusst, dass er keine rechtliche Handhabe gegen den Mitmieter hat sondern alle Streitigkeiten über den Vermeiter lösen muss.

Die 2-Personen-Partei in diesem Fall hat eine Art
„Umlageschlüssel“ aufgestellt, in welchem die Gesamtmenge des
Heizöls [l] durch 5,5 (5 Erwachsene und 1 Teenager) geteilt
und jeweils mit 2 bzw. 3,5 multipliziert wird. Die sich daraus
ergebenden Literzahlen an Heizöl werden von den entsprechenden
Parteien getragen (recht simpel und dadurch einleuchtend m. M.
n.).

Ist dieses Vorgehen legitim?

Nein, aus meiner Sicht ist diese Vereinbarung sittenwidrig. Diese Vereinbarung beachtet nicht, dass bei gleicher Raumtemperatur in beidne Wohnungen eine Partei der anderen Partei die Kosten zahlen muss.

Gibt es für solche Fälle vielleicht irgendwo einen juristisch
abgesicherten Umlageschlüssel?

siehe Wohnfläche oder Kubikmeter

Und wie ist das Verhältnis von Heizkosten für die
Warmwasserversorgung und die Wärmeversorgung? Man könnte
unterstellen, dass für die Warmwasserversorgung ein Großteil
der Heizkosten anfällt, da ja nur in der Winterzeit geheizt
werden muss - stimmt dies, und wenn ja, wie wird so etwas in
einen solchen Umlageschlüssel mitaufgenommen?

Von wegen, Die Warmwasserversorgung macht einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten der Heizung aus.

Es kann der Eindruck nicht ganz weggestossen werden, dass hier ein Mieter versucht auf Kosten eines anderen Mieters sich gesund zu rechnen. Dies geht auf Dauer schief.

Gruss Günter

Hallo Günter,

und danke für Deine schnelle Antwort.

Von hinten nach vorne:

Es kann der Eindruck nicht ganz weggestossen werden, dass hier
ein Mieter versucht auf Kosten eines anderen Mieters sich
gesund zu rechnen. Dies geht auf Dauer schief.

Ich glaube nicht, dass hier die eine Partei versucht sich auf Kosten der anderen Partei „gesund zu rechnen“. Ich denke, die eine Partei ist „gesund“ genug und es geht den beiden Parteien nur um Gerechtigkeit (wobei ich mich wundere wir bei Dir ein solcher Eindruck entsteht, man kann doch nicht nur das Schlechte im Menschen sehen, aber nun gut. Ich denke als Berater für Mieter hat man schon oft nur Schlechtes auf diesem Gebiet erlebt und ist deshalb so misstrauisch).

Von wegen, Die Warmwasserversorgung macht einen Bruchteil der
tatsächlichen Kosten der Heizung aus.

Auch hier wage ich zu zweifeln. Ich begründe diesen Zweifel bspw. auf http://www.schornsteinfegerinnung-ka.de/kunden/wegwe… :
„Warmwasserversorgung
Die automatische Warmwasserversorgung im Haus gehört heute zu den selbstverständlichen Ansprüchen an modernes und komfortables Wohnen. Jede Person verbraucht durchschnittlich je nach Gewohnheit zwischen 30 und 70 Liter Warmwasser pro Tag. Das macht einen erheblichen Anteil der Heizkosten aus.“
Aber schön wäre es, wenn ein Wissender einen eindeutigen Beleg für den Anteil der Warmwasserversorgung an den Heizkosten hätte (bspw. mit Jahresganglinien).

Gut, bei Wasser und Warmwasser muss dann eben nach
Personentagen abgerechnet werden wenn keine Wassweruhren für
Kalt - und für Warmwasser vorhanden sind. Dies regelt aber der
Mietvertrag dieser Mieter mit dem Vermieter. Warmwasser muss
ausgerechnet werden und dann werden die Kosten mit den Kosten
der Heizungs-und Warmwasseraufbereitung zusätzlich - zu den
Kaltwasser-und Abwasserkosten abgerechnet.

Sehe ich ähnlich, aber nicht ganz deckungsgleich.

die Diskussion bei den Heizkosten, das eine Familie mit mehr
als zwei Personen mehr Heizung benötigt als wären nur zwei
Personen in eienr Wohnung könnte man dann auch auf die Ebene
Kabelanschluss umdeuten. Jeder würde dies dann völlig als
unsinnig ansehen. Und so ist es auch bei den Heizkosten.

Auch hier könnte man dies sehr wohl aus Deiner Sichtweise sehen. Man darf sich aber auch nicht anderen Sichtweisen verschließen: Denn ich denke, dass es schon einen Unterschied macht, ob man in einem Zwei-Personen-Haushalt sagen wir nur 2-3 Räume dauerheizt, oder in einem Vier-Personen-Haushalt sagen wir fünf Zimmer dauerheizt (es handelt sich um recht große Wohneinheiten).

Ausserdem, warum sollen eigentlich vier Personen mehr
verbrauchen bei 21 Grad Raumtemperatur, wenn diese vier
Personen schon selbst mehr Körperwärme abgeben als ein
Zweipersonenhaushalt ? Der 4-Personen-Haushalt müsste ja
letztlich sogar weniger Heizöl verbrauchen. Ist das aber
nachvollziehbar, wenn in beiden Wohnungen mit z.B. 21 Grad
geheizt wird ? Nimm den Denkanstoss mal in die Überlegungen
eine Umverteilung hinein.

Hier muss ich doch schmunzeln. Ich denke man kann Menschen nicht als wandelnde Heizstrahler einstufen. Die Wärmeleistung eines Menschen liegt (soweit ich micht erinnere) um die 80-100 Watt, also auf bspw. 130 qm² recht vernachlässigbar.

Eine Vereinbarung zwischen zwei
Mietparteien auf 50:50 ist jedoch durchaus auch zulässig, auch
selbstverständlich eine Vereinbarung 40:60 usw.

Dies war, so denke ich, die Grundidee bei der ganzen Frage. Nur wäre es schön, wenn ein Wissender wüßte, wo man ähnliche Fälle nachschlagen kann; oder weitere Vorgaben für solche Konstellationen zu finden sind.

Also nochmal Danke für Deine Meinung und Einschätzung.

Beste Grüße

Mike

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Hallo Mike,

Es kann der Eindruck nicht ganz weggestossen werden, dass hier
ein Mieter versucht auf Kosten eines anderen Mieters sich
gesund zu rechnen. Dies geht auf Dauer schief.

Ich glaube nicht, dass hier die eine Partei versucht sich auf
Kosten der anderen Partei „gesund zu rechnen“. Ich denke, die
eine Partei ist „gesund“ genug und es geht den beiden Parteien
nur um Gerechtigkeit (wobei ich mich wundere wir bei Dir ein
solcher Eindruck entsteht, man kann doch nicht nur das
Schlechte im Menschen sehen, aber nun gut. Ich denke als
Berater für Mieter hat man schon oft nur Schlechtes auf diesem
Gebiet erlebt und ist deshalb so misstrauisch).

Von wegen, Die Warmwasserversorgung macht einen Bruchteil der
tatsächlichen Kosten der Heizung aus.

Auch hier wage ich zu zweifeln. Ich begründe diesen Zweifel
bspw. auf
http://www.schornsteinfegerinnung-ka.de/kunden/wegwe…

„Warmwasserversorgung
Die automatische Warmwasserversorgung im Haus gehört heute zu
den selbstverständlichen Ansprüchen an modernes und
komfortables Wohnen. Jede Person verbraucht durchschnittlich
je nach Gewohnheit zwischen 30 und 70 Liter Warmwasser pro
Tag. Das macht einen erheblichen Anteil der Heizkosten aus.“
Aber schön wäre es, wenn ein Wissender einen eindeutigen Beleg
für den Anteil der Warmwasserversorgung an den Heizkosten
hätte (bspw. mit Jahresganglinien).

Gut, bei Wasser und Warmwasser muss dann eben nach
Personentagen abgerechnet werden wenn keine Wassweruhren für
Kalt - und für Warmwasser vorhanden sind. Dies regelt aber der
Mietvertrag dieser Mieter mit dem Vermieter. Warmwasser muss
ausgerechnet werden und dann werden die Kosten mit den Kosten
der Heizungs-und Warmwasseraufbereitung zusätzlich - zu den
Kaltwasser-und Abwasserkosten abgerechnet.

Sehe ich ähnlich, aber nicht ganz deckungsgleich.

die Diskussion bei den Heizkosten, das eine Familie mit mehr
als zwei Personen mehr Heizung benötigt als wären nur zwei
Personen in eienr Wohnung könnte man dann auch auf die Ebene
Kabelanschluss umdeuten. Jeder würde dies dann völlig als
unsinnig ansehen. Und so ist es auch bei den Heizkosten.

Auch hier könnte man dies sehr wohl aus Deiner Sichtweise
sehen. Man darf sich aber auch nicht anderen Sichtweisen
verschließen: Denn ich denke, dass es schon einen Unterschied
macht, ob man in einem Zwei-Personen-Haushalt sagen wir nur
2-3 Räume dauerheizt, oder in einem Vier-Personen-Haushalt
sagen wir fünf Zimmer dauerheizt (es handelt sich um recht
große Wohneinheiten).

Ausserdem, warum sollen eigentlich vier Personen mehr
verbrauchen bei 21 Grad Raumtemperatur, wenn diese vier
Personen schon selbst mehr Körperwärme abgeben als ein
Zweipersonenhaushalt ? Der 4-Personen-Haushalt müsste ja
letztlich sogar weniger Heizöl verbrauchen. Ist das aber
nachvollziehbar, wenn in beiden Wohnungen mit z.B. 21 Grad
geheizt wird ? Nimm den Denkanstoss mal in die Überlegungen
eine Umverteilung hinein.

Hier muss ich doch schmunzeln. Ich denke man kann Menschen
nicht als wandelnde Heizstrahler einstufen. Die Wärmeleistung
eines Menschen liegt (soweit ich micht erinnere) um die 80-100
Watt, also auf bspw. 130 qm² recht vernachlässigbar.

Eine Vereinbarung zwischen zwei
Mietparteien auf 50:50 ist jedoch durchaus auch zulässig, auch
selbstverständlich eine Vereinbarung 40:60 usw.

Dies war, so denke ich, die Grundidee bei der ganzen Frage.
Nur wäre es schön, wenn ein Wissender wüßte, wo man ähnliche
Fälle nachschlagen kann; oder weitere Vorgaben für solche
Konstellationen zu finden sind.

Grundsätzlich ist es möglich, dass zwei Mietparteien oder ein Vermieter mit Mietparteien eine Individualvereinbarung treffen ( 305 b BGB ). Zu beachten ist, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Nach § 307 BGB darf keine der Parteien unangemessen benachteiligt werden.

Der Warmwasseranteil an den Gesamtheizkosten ( Brennstoff, Kaminkehrer, Wartung ) muss mit 18 % nach § 9 ( 2) Heizkostenverordnung berechnet werden.

Bedeutet, dass 18 % der Gesamtheizkosten als Warmwasserkosten abzurechnen sind - 82 % sind als Heizkosten abzurechnen ( Quelle : Handbuch der Wärmekostenabrechnung 11. Auflage Minol ) Die 18 % können nach Wohnfläche oder nach Personentagen verteilt werden.

Gruss Günter

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Guten Abend Günter,

und danke, dass Du an dem Fall dran geblieben bist.

Grundsätzlich ist es möglich, dass zwei Mietparteien oder ein
Vermieter mit Mietparteien eine Individualvereinbarung treffen
( 305 b BGB ). Zu beachten ist, dass die gesetzlichen
Vorschriften eingehalten werden. Nach § 307 BGB darf keine der
Parteien unangemessen benachteiligt werden.

Der Warmwasseranteil an den Gesamtheizkosten ( Brennstoff,
Kaminkehrer, Wartung ) muss mit 18 % nach § 9 ( 2)
Heizkostenverordnung berechnet werden.

Bedeutet, dass 18 % der Gesamtheizkosten als Warmwasserkosten
abzurechnen sind - 82 % sind als Heizkosten abzurechnen (
Quelle : Handbuch der Wärmekostenabrechnung 11. Auflage Minol
) Die 18 % können nach Wohnfläche oder nach Personentagen
verteilt werden.

Das waren die Antworten, die ich gesucht habe. Danke. Werde die Quellen bei Bedarf dann nochmals nachschlagen.

Beste Grüße

Mike

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