Hallo Mike,
die Diskussion bei den Heizkosten, das eine Familie mit mehr als zwei Personen mehr Heizung benötigt als wären nur zwei Personen in eienr Wohnung könnte man dann auch auf die Ebene Kabelanschluss umdeuten. Jeder würde dies dann völlig als unsinnig ansehen. Und so ist es auch bei den Heizkosten.
Eien Bemessung nach Personenzahl bei den Heizkosten ist schlichtweg nicht zuzlässig. Entweder muss ich - wenn keine Messeinrichtung besteht - weil man wohl hier das Geld für Ablesung und Abrechnung sparen will - nach der Wohnfläche abrechnen oder wenn ausserdem die Höhe der Räume unterscheidlich in den beiden Wohnungen sind muss nach Kubikmeter abgerechnet werden. Haben also beide Wohnungen eine Raumhöhe von ca 2,20 ist Wohnfläche Pflicht. Ist in einer Wohnung die Höhe 2.20 und in der anderen 2,40 muss nach Kubikmeter abgerechnet werden. Eine Vereinbarung zwischen zwei Mietparteien auf 50:50 ist jedoch durchaus auch zulässig, auch selbstverständlich eine Vereinbarung 40:60 usw. Eine Vereinbarung, Heizkosten nach Personen umzulegen ist nicht möglich.
Ausserdem, warum sollen eigentlich vier Personen mehr verbrauchen bei 21 Grad Raumtemperatur, wenn diese vier Personen schon selbst mehr Körperwärme abgeben als ein Zweipersonenhaushalt ? Der 4-Personen-Haushalt müsste ja letztlich sogar weniger Heizöl verbrauchen. Ist das aber nachvollziehbar, wenn in beiden Wohnungen mit z.B. 21 Grad geheizt wird ? Nimm den Denkanstoss mal in die Überlegungen eine Umverteilung hinein.
es geht um ein Zwei-Parteien-Haus.
Bei den Nebenkosten überläßt der Vermieter den Mietern selbst
sich um das Heizöl (also somit um die Wärme- u.
Warmwasserversorgung) zu kümmern. Bei der einen Partei handelt
es sich um zwei Erwachsene, bei der anderen Partei um zwei
Erwachsene und ein Kind. Die Kosten für das Heizöl wurden
bisher jeweils zwischen den Parteien gleichmäßig (50 - 50)
aufgeteilt.
Bisher gestaltet sich dies auch sehr problemlos. Nun zieht
jedoch die Partei mit dem Kind aus und eine 4-köpfige Familie
zieht nach.
Die 50-50-Aufteilung ist hierbei wohl nicht mehr haltbar. Ein
4-Personen-Haushalt (3 Erwachsene und 1 Teenager) verbraucht
wohl deutlich mehr „Heizöl“ als ein 2-Personen Haushalt
(besonders mit Blick auf die Warmwasserversorgung, speziell
beim Duschen).
Gut, bei Wasser und Warmwasser muss dann eben nach Personentagen abgerechnet werden wenn keine Wassweruhren für Kalt - und für Warmwasser vorhanden sind. Dies regelt aber der Mietvertrag dieser Mieter mit dem Vermieter. Warmwasser muss ausgerechnet werden und dann werden die Kosten mit den Kosten der Heizungs-und Warmwasseraufbereitung zusätzlich - zu den Kaltwasser-und Abwasserkosten abgerechnet.
Wie würdet Ihr Wissenden nun vorgehen, um diesem
4-Personen-Haushalt einen plausiblen Vorschlag für die
Aufteilung der Heizölkosten zu unterbreiten.
Da nur der Mieter einen Vertrag mit dem Vermieter hat, würde ich jedem Mieter raten, mit dem Mitmieter keine Vereinbarungen zu treffen, die nicht schriftlich ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart sind. Was geschieht denn dann, wenn einer der Mieter nicht zahlt ? Ist sich der andere Mieter dessen bewusst, dass er keine rechtliche Handhabe gegen den Mitmieter hat sondern alle Streitigkeiten über den Vermeiter lösen muss.
Die 2-Personen-Partei in diesem Fall hat eine Art
„Umlageschlüssel“ aufgestellt, in welchem die Gesamtmenge des
Heizöls [l] durch 5,5 (5 Erwachsene und 1 Teenager) geteilt
und jeweils mit 2 bzw. 3,5 multipliziert wird. Die sich daraus
ergebenden Literzahlen an Heizöl werden von den entsprechenden
Parteien getragen (recht simpel und dadurch einleuchtend m. M.
n.).
Ist dieses Vorgehen legitim?
Nein, aus meiner Sicht ist diese Vereinbarung sittenwidrig. Diese Vereinbarung beachtet nicht, dass bei gleicher Raumtemperatur in beidne Wohnungen eine Partei der anderen Partei die Kosten zahlen muss.
Gibt es für solche Fälle vielleicht irgendwo einen juristisch
abgesicherten Umlageschlüssel?
siehe Wohnfläche oder Kubikmeter
Und wie ist das Verhältnis von Heizkosten für die
Warmwasserversorgung und die Wärmeversorgung? Man könnte
unterstellen, dass für die Warmwasserversorgung ein Großteil
der Heizkosten anfällt, da ja nur in der Winterzeit geheizt
werden muss - stimmt dies, und wenn ja, wie wird so etwas in
einen solchen Umlageschlüssel mitaufgenommen?
Von wegen, Die Warmwasserversorgung macht einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten der Heizung aus.
Es kann der Eindruck nicht ganz weggestossen werden, dass hier ein Mieter versucht auf Kosten eines anderen Mieters sich gesund zu rechnen. Dies geht auf Dauer schief.
Gruss Günter