Liebe WWW-Gemeinde,
zählt es eigentlich zu den Pflichten eines Vermieters, den Fußweg vor einem Mehrfamilienhaus im Zentrum einer Großstadt frei zu halten?
Damit meine ich nicht die Gehweg-Reinigung, sondern im Winter Schneefegen und Streuen; außerdem Sträucher, die aus dem Vorgarten mittlerweile über 1/3 des Weges wuchern, Autos des im Haus ansässigen Gewerbetreibenden, die permanent auf dem Fußweg parken und Passanten behindern.
Muss sich der vermieter auch um die Reinigung des zum Haus gehörenden Vorgartens kümmern? Oft machen das Mieter aus dem Haus freiwillig, aber der permanent hingeworfene Dreck und Abfall zieht nicht nur mehr Abfall nach sich, sondern auch Ratten & Co.
Wie kann man in solchen Fällen vorgehen? Vermieter reagiert bei Ansprache auf Probleme mit süffisantem Lächeln und „Kümmern Sie sich um eigene Sachen.“
Wisst Ihr was?
Britta
Liebe WWW-Gemeinde,
zählt es eigentlich zu den Pflichten eines Vermieters, den
Fußweg vor einem Mehrfamilienhaus im Zentrum einer Großstadt
frei zu halten?
Damit meine ich nicht die Gehweg-Reinigung, sondern im Winter
Schneefegen und Streuen; außerdem Sträucher, die aus dem
Vorgarten mittlerweile über 1/3 des Weges wuchern, Autos des
im Haus ansässigen Gewerbetreibenden, die permanent auf dem
Fußweg parken und Passanten behindern.
Muss sich der vermieter auch um die Reinigung des zum Haus
gehörenden Vorgartens kümmern? Oft machen das Mieter aus dem
Haus freiwillig, aber der permanent hingeworfene Dreck und
Abfall zieht nicht nur mehr Abfall nach sich, sondern auch
Ratten & Co.
Wie kann man in solchen Fällen vorgehen? Vermieter reagiert
bei Ansprache auf Probleme mit süffisantem Lächeln und
„Kümmern Sie sich um eigene Sachen.“
Wisst Ihr was?
Hallo Britta,
vorab, was der Vermieter tun muss und was er dann möglicherweise umlegen kann ist im Mietvertrag geregelt. Ebenso muss natürlich die Frage des Winterdienstes geregelt sein. Der Vermieter kann diese Arbeiten aber auch auf die Mieter übertragen. Allerdings muss er dies mit den Mietern vereinbaren.
Die Behinderung auf dem Fussweg sind behördlicherseits zu klären. Der Mieter hat auf diesen Flächen wenig oder nichts zu sagen. Auch die in die Strasse reichenden Sträucher sind behördlich notfalls entfernen oder schneiden zu lassen, wenn es zu Sichtbehinderungen oder Behinderungen von Fussgängern kommt.
Die Reinigung der Aussenanlagen ist ebenso Vertragssache. Soweit Abfall Ratten anzieht ist dies auch Sache der örtlichen Ortspolizeibehörde. In größeren Städten ist hier meist auch das Seuchenamt zuständig.
Man muss den Vermieter schriftlich notfalls zur Beeitigung des Mangels auffordern. Doch Achtung. Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Mieter diese Kosten tragen müssen, kann er die Kosten den Mietern auch aufbürden.
Gruss Günter