Angenommen, in einem vor kurzem abgeschlossenen Mietvertrag wird die Wohnfläche nicht in qm genannt, sondern „sie ergibt sich aus dem Grundriss gemäss Anlage zum Mietvertrag“ und der Vermieter geht lt. Annonce von einer grösseren Fläche (ca. 6-7%) als nach Plan ermittelbar aus: was kann man bzgl. zukünftiger NK-Abrechnungen und einer im Mietvertrag geregelten Index-angelehnten Mietpreisanpassung (geltend z.B. ab 5% Veränderung)tun?
Hallo,
es ist zu unterscheidne zwischen der Wohnfläche bei der Miete, die mit ca. angeben wird und der Abrechnung der Betriebskosten.
Wegen 5 % Wohnflächenveränderung ist die Miethöhe nicht zu ändern. Die Differenz muss 10 % betragen und einige andere Voraussetzungen sind bei einem Vortragen, dass die Miethöhe nicht entsprechend vorgenommen werden darf noch zu beachten.
Bei den Betriebskosten/Heizkosten muss die tatsächliche Wohnfläche abgerechnet werden. Dort darf es keine ca Angaben und keine höheren Flächen als vorhanden geben ( LG Köln WM 93, 362 ).
Gruss Günter
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