Bruttomietvertrag mit Untervermieter

Hallo,

zur Zeit wohne ich in einer 4-er Wohngemeinschaft. Meinen Mietvertrag habe ich mit einem Komolitonen geschlossen, der wiederrum einen Mietvertrag mit dem Eigentümer der Wohnung abgeschlossen hat.

In meinen Mietvertrag ist eine Bruttomiete von monatlich 165 Euro vereinbart. Jetzt fordert mein Untervermieter eine Nebenkostenrückerstattung. Wie kann das sein?

Sind die Nebenkosten nicht pauschal, so dass weder ein Recht auf Rückerstattung noch die Pflicht zur Nachzahlung besteht?

Vielen Dank

Carsten

Hallo,

zur Zeit wohne ich in einer 4-er Wohngemeinschaft. Meinen
Mietvertrag habe ich mit einem Komolitonen geschlossen, der
wiederrum einen Mietvertrag mit dem Eigentümer der Wohnung
abgeschlossen hat.

In meinen Mietvertrag ist eine Bruttomiete von monatlich 165
Euro vereinbart. Jetzt fordert mein Untervermieter eine
Nebenkostenrückerstattung. Wie kann das sein?

Sind die Nebenkosten nicht pauschal, so dass weder ein Recht
auf Rückerstattung noch die Pflicht zur Nachzahlung besteht?

Wenn jemand einen Bruttowarmmietvertrag - oft auch Inklusivmiete genannt - abgeschlossen hat ist Voraussetzung, dass die Betriebskosten/Heizkosten/Warmwasserkosten als Pauschale ausgewiesen sind. Es reicht natürlich auch ein Hinweis, dass alles in der Bruttowarmmiete enthalten ist. Ist dies der Fall, so hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung, aber der Vermieter hätte auch keinen Anspruch auf Nachforderungen. Ist also hier ein Bruttowarmmietvertrag klar abgeschlossen, hat der Mieter keine Forderungen zu stellen.

Daneben gibt es noch die Bruttokaltmiete ( ohne Heiz- und Warmwasserkosten) und die Teilinklusivmiete ( Betriebskosten sind in der Miete enthalten, Heiz- und Warmwasserkosten dagegen nicht ) und natürlich die Nettomiete ( dort ist ausser Miete nichts enthalten ).

Gruss Günter