Von schönem Haus zur ...so könnte es weitergehen

Liebe WWW Gemeinschaft
Stellt euch vor die Mieterin sei entschlossen zu kämpfen und ginge zum Anwalt und sie würden

  1. Mängelanzeigen einsenden und eine Mietminderung von 50% ankündigen
  2. Zusätzlich noch auf das Rückbehaltungsrecht hinweisen um Druck zu machen
  3. Ausführliches Mängeltagebuch weiterführen führen, möglichst immer mit Zeugen und Fotos
  4. Bei der nächsten Miete 50% abziehen
    und dann die Reaktion abwarten

Hier wäre die Mängelliste:

  1. Verwahrlosung des Hauseingangs durch Dreck,

  2. Verwahrlosung des Treppenhauses durch Dreck, Gestank nach Urin und erbrochenem kaltem Rauch und Alkoholdunst, Glasscherben sowie abblätterndem Putz und Farbe der Wände und Wohnungstüren

  3. Nächtlicher Lärm mit Gesundheitsgefahr aus der Wohnung von unten

  4. Nächtlicher Lärm mit Gesundheitsgefahr aus der Wohnung von oben

  5. Nächtlicher Lärm mit Gesundheitsgefahr aus der Wohnung von rechts

  6. Hellhörigkeit der Wohnung rechts, hörbare Küchengeräusche wie Schranktüren öffnen ,Abwaschen und Geschirrgeklapper, sowie hören von Unterhaltungen in normaler Lautstärke, (Nichtverstehen des gesprochenen durch Fremdsprache)

  7. Übermäßiger Trittschall von oben

  8. Zigarettenrauch und Alkoholdunst durch die Decke aus der Wohnung darunter, überwiegend in der Nacht.

  9. Die Notwendigkeit des häufigen Polizei Einsatzes im Haus. Sicherheitsgefühl ist stark beeinträchtigt, unterschwelliges Gefühl ständiger Bedrohung und Gefahr ist vorhanden

  10. Kellereinbruch im Haus – Sicherheitsgefühl ist stark beeinträchtigt, Angst vor Wohnungseinbuch

  11. Geruchsbelästigung durch überfüllte Mülltonnen

  12. Eine Toilette im Haus mit Druckspüler wird ca alle drei Minuten benutzt. Dies hat zur Folge, dass man nicht gefahrlos Duschen kann, denn das Kaltwasser wird ganz plötzlich entzogen und man läuft Gefahr sich zu verbrühen.

  13. Lärmbelästigung durch laute Unterhaltungen bei Ankunft und Abfahrt der 3 Kleinbusse und 2 PKWs mit den Bauarbeitern.

Leider hätte die Mieterin die anderen Mieter nicht für ein gemeinsames Vorgehen gewinnen können, aus unverständlichen Gründen. Aber sie könnte diese ja immerhin als Zeugen angeben. (insgesamt ca. 13 Zeugen ohne Polizei)

Erstmals schriftliche auf die Lärmbelästigung aufmerksam gemacht und um Beseitigung gebeten hätte die Mieterin den Vermieter im Januar 2004. Frage .Könnte sie die Mietminderung auch rückwirkend geltend machen, so etwas habe ich irgendwo gelesen.

Noch etwas: Angenommen die Hausverwaltung hätte irrtümlich monatlich zu wenig vom Konto abgebucht. Es wäre ein Betrag größerer Betrag aufgelaufen. Frage: Könnte sie diesen Betrag vorsorglich einbehalten oder wie müsste sie sich da verhalten. Der Betrag entspräche nicht ganz 2 MoMi.

Über jeden Hinweis, jede Idee und Anregung freue ich mich sehr. Liebe Grüße Bastett

Hallo,

  1. Mängelanzeigen einsenden und eine Mietminderung von 50%
    ankündigen
  2. Zusätzlich noch auf das Rückbehaltungsrecht hinweisen um
    Druck zu machen
  3. Ausführliches Mängeltagebuch weiterführen führen, möglichst
    immer mit Zeugen und Fotos
  4. Bei der nächsten Miete 50% abziehen
    und dann die Reaktion abwarten

Hier wäre die Mängelliste:

  1. Verwahrlosung des Hauseingangs durch Dreck,

Mietminderung möglich - bis 5 %

  1. Verwahrlosung des Treppenhauses durch Dreck, Gestank nach
    Urin und erbrochenem kaltem Rauch und Alkoholdunst,
    Glasscherben sowie abblätterndem Putz und Farbe der Wände und
    Wohnungstüren

Treppenhaus - Mietminderung bis 5 %

  1. Nächtlicher Lärm mit Gesundheitsgefahr aus der Wohnung von
    unten

vor Mitternacht , aber nahc 22 Uhr bis zu 40 %, nach 24.00 oder noch später 50 - 100 %.

  1. Nächtlicher Lärm mit Gesundheitsgefahr aus der Wohnung von
    oben

siehe 3)

  1. Nächtlicher Lärm mit Gesundheitsgefahr aus der Wohnung von
    rechts

siehe 3 )

  1. Hellhörigkeit der Wohnung rechts, hörbare Küchengeräusche
    wie Schranktüren öffnen ,Abwaschen und Geschirrgeklapper,
    sowie hören von Unterhaltungen in normaler Lautstärke,
    (Nichtverstehen des gesprochenen durch Fremdsprache)

0 %

  1. Übermäßiger Trittschall von oben

Kommt darauf an, bei einem Altbau kann erkennbar gewesen sein, dass Trittschall zu hören ist und eine Mietminderung ist ausgeschlossen. Wenn jedoch jemand springt oder schreit ist Mietminderung im Einzelfall bis 10 % möglich.

  1. Zigarettenrauch und Alkoholdunst durch die Decke aus der
    Wohnung darunter, überwiegend in der Nacht.

Fremde Gerüche können bis zu 20 % zur Mietminderung führen. Wie aber kann man den Alkohol riechen.

  1. Die Notwendigkeit des häufigen Polizei Einsatzes im Haus.
    Sicherheitsgefühl ist stark beeinträchtigt, unterschwelliges
    Gefühl ständiger Bedrohung und Gefahr ist vorhanden

keine Mietminderung, wenn man gleichzeitig wegen Lärm mindert

  1. Kellereinbruch im Haus – Sicherheitsgefühl ist stark
    beeinträchtigt, Angst vor Wohnungseinbuch

keine Mietminderung.

  1. Geruchsbelästigung durch überfüllte Mülltonnen

wenn diese nicht vor dem Fenster der Mietwohnung stehen keine Mietminderung. Im Übrigen besteht hier zuerst der Anspruch, dass die Mülltonnen an anderer Stelle aufgestellt werden.

  1. Eine Toilette im Haus mit Druckspüler wird ca alle drei
    Minuten benutzt. Dies hat zur Folge, dass man nicht gefahrlos
    Duschen kann, denn das Kaltwasser wird ganz plötzlich entzogen
    und man läuft Gefahr sich zu verbrühen.

keine Mietminderung. Insbesondere wenn es sich um ein Problem innerhalb der eigenen Wohnung handelt kann dies verhindert werden, in allen anderen Fällen kann der Vermieter verpflichtet werden die entsprechend Wasserversorgungssysteme zu ändern.

  1. Lärmbelästigung durch laute Unterhaltungen bei Ankunft und
    Abfahrt der 3 Kleinbusse und 2 PKWs mit den Bauarbeitern.

Wenn dies während des Tages geschieht keine Mietminderung.

Leider hätte die Mieterin die anderen Mieter nicht für ein
gemeinsames Vorgehen gewinnen können, aus unverständlichen
Gründen. Aber sie könnte diese ja immerhin als Zeugen angeben.
(insgesamt ca. 13 Zeugen ohne Polizei)

Erstmals schriftliche auf die Lärmbelästigung aufmerksam
gemacht und um Beseitigung gebeten hätte die Mieterin den
Vermieter im Januar 2004. Frage .Könnte sie die Mietminderung
auch rückwirkend geltend machen, so etwas habe ich irgendwo
gelesen.

Nur dann kann eine Mietminderung rückwirkend erklärt werden, wenn ordnungsgemäss der Vermieter auch schon zu einem früheren Zeitpunkt zur Beseitigung der Mängel aufgefordert wurde. Der Hausmeister reicht nicht aus. Wenn ich mich nicht täusche war diese Frage unter anderen Verweisen bereits hier zur Diskusson in der letzten Woche.

Noch etwas: Angenommen die Hausverwaltung hätte irrtümlich
monatlich zu wenig vom Konto abgebucht. Es wäre ein Betrag
größerer Betrag aufgelaufen. Frage: Könnte sie diesen Betrag
vorsorglich einbehalten oder wie müsste sie sich da verhalten.
Der Betrag entspräche nicht ganz 2 MoMi.

Das Problem von zwei fehlenden Monatsmieten ist durch Mietminderung alleine nicht zu lösen. Die Hausverwaltung wird den Mangel notfalls akzeptieren. Da der Mangel aber rechtlich möglicherweise bestritten wird oder der Höhe nach nicht anerkannt wird, kann bis zur Klärung zwar hier ein Zurückbehaltungsrecht für die Zeit seit Januar 2005 erklärt werden, was aber nichts an den Rückständen ändert.

Die andere Frage, ob die Hausverwaltung den Betrag einbehalten kann - welchen wenn die Miete gemindert wird ? - und was sie vorsorglich einbehalten könnte - ist nicht nachvollziehbar. Ein Betrag kann ja nur vorsorglich vom Vermieter/Hausverwaltung einbehalten werden, wenn der Mieter ein Guthaben hätte.

Insoweit kann der Vermieter - in dessen Auftrag - die Hausverwaltung die Differenz der offenen Miete in einem Betrag fordern und ihrerseits unter Vorbehalt die Mietminderung bis zur Klärung anerkennen. Dies bedeutet aber, dass der Vermieter rückwirkende fehlenden Mieten einklagen kann. Wie es aber kommen kann, dass bis zu zwei Monatsmieten auflaufen und niemand will bemerkt haben, dass die Miete falsch abgebucht wurde, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Ich weise deshalb darauf hin, weil kein Gericht eine solche Einlassung des Mieters anerkennen wird, eher der Vorwurf kommen wird, dass der Mieter billigend den Rückstand in Kauf nahm. Da müssen dann nur noch wirtschaftliche Probleme des Mieters im Rahmen eines Verfahrens auftauchen und ein Gericht wird Mietminderungen schon deswegen mit äussester Skepsis beurteilen. Hier ist ein „guter“ und „ehrlicher“ anwaltlicher Rat erforderlich, welche Chancen bestehen, eine Mietminderung mit 50 % durchzusetzen.

Die Fragestellung sind einerseits aus Sicht des Vermieters ( bezüglich des Einbehaltes bei Mietminderung des Mieters ) - auf der anderen Seiten aus Sicht des Mieters. Es konnte versucht werden, hier zu den Punkten Antwort zu geben. Was wirklich hinter der Sache steckt muss man genau kennen, wenn man eine sachgerechte Auskunft geben will. Zumindest besteht hier das Gefühl, dass es nur die halbe Wahrheit ist, was hier als Fall gepostet wurde.

Mir ist aus dem Beispielfall bis zum Ende unklar, ob ein Vermieter wissen will, was sich sein Mieter leisten kann oder ob ein Mieter wissen will, was er sich leisten kann und es hier um Risikoabgleich handelt. Dies vermag ein Forum nicht zu erfüllen.

Gruss Günter

Hi

also, wenn ich das lese würde ich mir eher schell ne andere Wohnung suchen!!! Die Hellhörigkeit und die Nachbarn kriegste nicht weg und anscheinend scheint der ganze Syff niemanden von der Hausverwaltung richtig zu interessieren, so dass es früher oder später ein komplettes Assihaus werden wird, so wie ich das lese ist das ja weitestgehend schon der Fall. war selber jahrelang Hausmeister und hatte in der Zeit die grösste Mühe sowas zu verhindern, weil Vermieter in der Regel nur die Mieteinnahmen sehen. Wenn ihr allerdings viiiiel Zeit, Nerven und Geld habt…dann viel Glück auf dem Weg durch die Instanzen. Ist das auf dem Land oder Stadt?

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

@ Günter

„Die andere Frage, ob die Hausverwaltung den Betrag einbehalten kann - welchen wenn die Miete gemindert wird ? - und was sie vorsorglich einbehalten könnte - ist nicht nachvollziehbar. Ein Betrag kann ja nur vorsorglich vom Vermieter/Hausverwaltung einbehalten werden, wenn der Mieter ein Guthaben hätte.“

Mißverständnis: Der Vermieter hätte nach einer Mieterhöhung, den erhöhten Betrag nicht vom Konto der Mieterin abgebucht. Dadurch ist ein unverschuldeter Mietrückstand entstanden. Weder dem Vermieter noch der Mieterin wäre die fehlerhafte Abbuchung aufgefallen. Der Vermieter hat in dem Fall kein Guthaben.

Es ginge der Mieterin auch in erster Linie nicht um den Mietrückstand, sondern in erster Linie um die Wiederherstellung einer ordentlichen Wohnsituation. Das dieser Rückstand enstanden ist, hat mit der eigentlichen Wohnsituation nichts zu tun.

Ich frage mich auch, wie im Rahmen eines Verfahrens wirtschaftliche Probleme auftauchen könnten?

Ich verstehe leider auch folgendes nicht:

„Mir ist aus dem Beispielfall bis zum Ende unklar, ob ein Vermieter wissen will, was sich sein Mieter leisten kann oder ob ein Mieter wissen will, was er sich leisten kann und es hier um Risikoabgleich handelt. Dies vermag ein Forum nicht zu erfüllen.“

  1. Also es ginge um die Situation aus der Sicht der Mieterin.
  2. Was ist ein Risikoabgleich?

„Zumindest besteht hier das Gefühl, dass es nur die halbe Wahrheit ist, was hier als Fall gepostet wurde.“

  1. Durch was entsteht denn dieses Gefühl???

Algemeine Frage zum schreiben in diesem Forum. Wie schaffe ich es auf Artikel oder Teile eines Artikels zu antworten, so dass diese Teile, die ich übernommen haben, in meiner Antwort als solche markiert erscheinen?

Wie kann man Alkohol riechen?

Ich werde versuchen das zu beschreiben.

Es ist der typische Geruch einer sogenannten Spelunke, in der viele an Alkoholkonsum gewohnte Menschen gleichzeitig viele Stunden lang sehr viel Alkohol zu sich nehmen und gleichzeitig rauchen. Ich nehme an, dass dies wohl ein jeder Erwachsene in seinem Leben schon einmal gerochen hat.

Der Geruch, den die Mieterin wahrnehmen würde ist also eine Mischung aus dichtem Zigarettenqualm und der alkoholisierten Ausdünstung dieser Menschen.

In der Nacht wäre es diese Geruchsmischung in der frischen Variante, tagsüber in der Kalten!

@ Günter

Algemeine Frage zum schreiben in diesem Forum. Wie schaffe ich
es auf Artikel oder Teile eines Artikels zu antworten, so dass
diese Teile, die ich übernommen haben, in meiner Antwort als
solche markiert erscheinen?

Hi
einfach die Option " Antwort auf einen Artikel " nehmen , da kann man dann drin rumwerkeln :smile: musst mal testen und dann einfach mal auf Vorschau statt auf direkt senden gehen. Leider kann man hinterher nix mehr editieren:frowning:(

Mikesch

Der Geruch, den die Mieterin wahrnehmen würde ist also eine
Mischung aus dichtem Zigarettenqualm und der alkoholisierten
Ausdünstung dieser Menschen.

In der Nacht wäre es diese Geruchsmischung in der frischen
Variante, tagsüber in der Kalten!

mal ne gannz dusselige Frage: hat sich die Mieterin denn nicht vorher mal das ganze Umfeld richtig angesehn?? Die Verhältnisse werden ja sicherlich nicht erst seit ihren Einzug entstanden sein, nehme ich mal an. Wie lange wohnt sie jetzt dort?

Mikesch

Hallo Mikesch,

steht im Thread weiter unten vom 9. Januar

Und dann bitte nochmal einen Kommentar ja? :smile:

Hallo Mikesch,

steht im Thread weiter unten vom 9. Januar

Und dann bitte nochmal einen Kommentar ja? :smile:

ach so, jetzt sieht die Sache bischen anders aus und ich nehme mal an es handelt sich um München wo man bei jedem Kellerloch 20€/m bekommt.
es läuft also auf eine Luxussanierung oder Ausländerwohnheim raus. Das dabei die Altmieter hinderlich sind ist verständlich und so wie wohl die Erfahrungswerte sind, gewinnen in 90% aller Fälle die Besitzer/ Vermieter. natürlich ist es in München schwierig was gleichwertiges zum selben Preis zu bekommen… andererseits wieviel Wert ist einem die eigene Gesundheit???
Viel Glück

LG
Mikesch

Hallo,

„Die andere Frage, ob die Hausverwaltung den Betrag
einbehalten kann - welchen wenn die Miete gemindert wird ? -
und was sie vorsorglich einbehalten könnte - ist nicht
nachvollziehbar. Ein Betrag kann ja nur vorsorglich vom
Vermieter/Hausverwaltung einbehalten werden, wenn der Mieter
ein Guthaben hätte.“

Mißverständnis: Der Vermieter hätte nach einer Mieterhöhung,
den erhöhten Betrag nicht vom Konto der Mieterin abgebucht.
Dadurch ist ein unverschuldeter Mietrückstand entstanden.
Weder dem Vermieter noch der Mieterin wäre die fehlerhafte
Abbuchung aufgefallen. Der Vermieter hat in dem Fall kein
Guthaben.

Gut, soweit nun verstanden, Doch im Eingangsthread wurde die Frage gestellt, ob der Vermieter etwaige Ansprüche aus Mietminderungen aufrechnen kann. Kann er ja nicht, wenn er noch Forderungen hat. Aufrechnen kann nur jemand, der ein Guthaben hat ( Vermieter ) oder ein Mieter mit der Miete oder mit Guthaben, die er gegen den Vermieter hat.

Es ginge der Mieterin auch in erster Linie nicht um den
Mietrückstand, sondern in erster Linie um die
Wiederherstellung einer ordentlichen Wohnsituation. Das
dieser Rückstand enstanden ist, hat mit der eigentlichen
Wohnsituation nichts zu tun.

Diese Situation wird doch hier kaum gelingen. Es ist doch eher so, dass die Altmieter aus den Wohnung getrieben werden sollen. Wenn nicht freiwillig, dann eben durch diverses Wohnklientel.

Ich frage mich auch, wie im Rahmen eines Verfahrens
wirtschaftliche Probleme auftauchen könnten?

Hier geht es in Zusmamenhang mit den Mietminderungen auch um die Frage, ob alle Mietminderungen ihre Berechtigung haben - wenn 50 % gemindert werden soll - und wenn sich heraustellen sollte, dass das nicht der Fall ist und der Mieter ist in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind Probleme nicht von der Hand zu weisen, dass zu hohe Mietminderung zur Klärung der eigenen Wirtschaftslage vorgenommen werden.

Ich verstehe leider auch folgendes nicht:

„Mir ist aus dem Beispielfall bis zum Ende unklar, ob ein
Vermieter wissen will, was sich sein Mieter leisten kann oder
ob ein Mieter wissen will, was er sich leisten kann und es
hier um Risikoabgleich handelt. Dies vermag ein Forum nicht zu
erfüllen.“

  1. Also es ginge um die Situation aus der Sicht der Mieterin.
  2. Was ist ein Risikoabgleich?

Kann man einen Prozess gewinnen oder nicht ! Welche Chancen bestehen und was muss beachtet werden.

„Zumindest besteht hier das Gefühl, dass es nur die halbe
Wahrheit ist, was hier als Fall gepostet wurde.“

  1. Durch was entsteht denn dieses Gefühl???

Die Fragestellung, einmal aus der offensichtlichen Sicht, die nur ein Vermieter so sieht udn dann der Schwenck auf das Mieterproblem.

Ich würde empfehlen, wenn zu einem Thema auf eine andere Form früher gepostet wurde und die entsprechende Antwort nicht zufriedenstellend war, wenigstens hinzuweisen. Insbesondere scheint es mir problematisch, wenn unter unterschiedlichen Überschriften und Inhalten in den Threads ein und derselbe Sachverhalt angesprochen wird, jedoch nicht alle Infirmationen in jeder Frage zur Verfügung stehen.

Dies ist nun nicht nur ein Hinweis an Dich. Ich stelle vermehrt fest, dass hier einige User unter dem gleichen Thema innerhalb weniger Wochen mit anderen Inhalten und Überschriften das Thema nochmals diskutieren wollen. Wer mit den Antworten nicht einverstanden ist, kann sich eines Anwaltes oder Mietervereins bedienen. Wenig hilft es aber, wenn die Frage so gestellt wird, dass man am Ende Recht bekommt. Kommt es zu einem Rechtsstreit wird spätestens vor Gericht all das zur Sprache kommen, was hier in einem Thread nicht bekannt wird.

Gruss Günter