Tünchen oder nicht ? Das ist hier die Frage ...?

Hallo Gemeinde,

Ich hab´da einen formlosen Anhang zum Mietvertrag vor mir liegen.

Unter anderen steht da: „Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnises, fachmännisch getüncht zu verlassen“.

Ich ziehe nach 13monatiger Mietzeit aus.

Die Räume, um die es hier geht wurden vom Vormieter beim Auszug getüncht. Ist, wie geschrieben 13 Monate her.

Wenn man den Zusatz genau ließt, dann heißt das für mich, dass ich die Wohnung eben fachmännisch getüncht zu verlassen habe.
Die Wohnung ist bereits in diesem Zustand.
Daraus geht auch nicht hervor, dass i c h die Wohnung neu zu tünchen habe.

So lese ich das „zwischen den Zeilen“ .

Frage: Muß ich nun die Räume neu tünchen ?

( Ich habe das so ähnlich schon mal gepostet, hatte mich aber nicht so richtig ausgedrückt).

Danke für etwaige Antworten.

Rudi

Hallo Gemeinde,

Ich hab´da einen formlosen Anhang zum Mietvertrag vor mir
liegen.

Unter anderen steht da: „Der Mieter verpflichtet sich, die
Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnises, fachmännisch
getüncht zu verlassen“.

Ich ziehe nach 13monatiger Mietzeit aus.

Die Räume, um die es hier geht wurden vom Vormieter beim
Auszug getüncht. Ist, wie geschrieben 13 Monate her.

Wenn man den Zusatz genau ließt, dann heißt das für mich, dass
ich die Wohnung eben fachmännisch getüncht zu verlassen habe.
Die Wohnung ist bereits in diesem Zustand.
Daraus geht auch nicht hervor, dass i c h die Wohnung neu zu
tünchen habe.

So lese ich das „zwischen den Zeilen“ .

Frage: Muß ich nun die Räume neu tünchen ?

( Ich habe das so ähnlich schon mal gepostet, hatte mich aber
nicht so richtig ausgedrückt).

Danke für etwaige Antworten.

Hallo Rudi,

am Ende dieses Brett ist eine Fragenkatalog aufgeführt. Nach dessen Kriterien können in 95 % der Fragen Lösungen/Antworten angeboten werden. Nur muss man zuerst mal exakt wissen, was vereinbart ist.

Gruss Günter