Angenommen ein Mieter hat die Kündigung für eine DHH mit der Formulierung: ZUM 15.8.2005 erhalten und hat innerhalb 1Woche schon eine passende Wohnung gefunden die er aber bis zum 1.3. beziehen müsste/könnte, kann er dann aus der DHH ausziehen oder muß er sich an die Kündigungsfrist halten??
Fakten: -Haus wurde von Familie mit 4 Kindern bezogen.
-2 Kinder sind schon ausgezogen.
-Mietkosten 950€ +NBK.
-Vertragsbeginn am 1.3.1999 auf 5 Jahre fest.
-Einkünfte der Eltern sind gesunken und das aufbringen der
Miete ist kaum noch möglich.
-Passendes Objekt kostet nur noch 600+NBK. und ist 500 meter
vom Arbeitgeber entfernt so das ein Auto eingespaart werden
kann.
Hallo,
nachdem das Mietverhältnis zum 15.08.2005 endet kann natürlich der Mieter auch vorher ausziehen. Allerdings muss er die Miete bis 15.08.2005 bezahlen. Das Datum des Auszuges und das Datum des Mietvertragsendes ist unerheblich. Die Zahlungsfrist orientiert sich am Vertragsende.
Hier kann nur ein Gespräch mit dem Vermieter helfen. Es besteht die Möglichkeit im gegenseitigen Einvernehmen das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Eine weitere Möglichkeit besteht, dass der jetzige Mieter mit Zustimmung des Vermieters einen Nachmieter sucht. Die weitere Möglichkeit wäre, dass der jetzige Mieter dem Vermieter eine Abstandssumme von ein bis zwei Monatsmieten lässt und der Vermieter dann ungeachtet der Vermietung das Mietverhältnis beendet. Bei einer langfristige Kündigungsfrist kann auch die Möglichkeit eiens Untermietverhältnisses - die aber ungünstigste Möglichkeit - berücksichtigt werden. Da hier offenbar der Vermieter gekündigt hat, kann man diese Möglichkeit durchaus ausschliessen.
Gruss Günter
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