Auszug eines Mieters (von zweien)

Hallo!
Mein WG-Mitbewohner, ebenfalls Hauptmieter bzw. gleichberechtigter Mieter in unserem Mietvertrag hat sich entschlossen seine Ausbildung abzubrechen und sofort aus zu ziehen, um in seiner Heimatumgebung studieren zu gehen.
Wie siehts nun aus? Kann er alleine den Mietvertrag kündigen ? Oder nur wir beide zusammen? Und wie sieht es aus mit den Kosten? Ich schätze mal er muss mir weiterhin seinen Anteil an den Mietkosten (warm) für drei Monate bezahlen, da ich immer den kompletten Betrag an den Vermieter zahle.

Und wie sieht es aus mit Nebenkosten wie z.B.Internet, Telefon Grundgebühr, Strom, etc. ? Auf den Kosten kann ich ja auch nicht sitzen bleiben …

Und zu guter Letzt: Den Großteil des Mobiliars habe ich gezahlt, er hat jedoch die Hälfte für die Küchenzeile und Kühlschrank gezahlt. Insgesamt 200 Euro. Die will er wiederhaben … Ich bin aber ihm nicht verpflichtet seinen Anteil abzukaufen oder ? Und auch nicht zu dem Original Preis, da er z.B. die Ceranfeld Platte arg beschädigt hat, und auch alle anderen Möbel wie die komplette Wohnzimmereinrichtung mitgenutzt und somit auch abgenutzt hat. Gibts da irgendwelche Richtwerte bzw. welches ist die einfachste und umgänglichste Art diese Sachen zu klären?

Hallo,

Mein WG-Mitbewohner, ebenfalls Hauptmieter bzw.
gleichberechtigter Mieter in unserem Mietvertrag hat sich
entschlossen seine Ausbildung abzubrechen und sofort aus zu
ziehen, um in seiner Heimatumgebung studieren zu gehen.
Wie siehts nun aus? Kann er alleine den Mietvertrag kündigen ?
Oder nur wir beide zusammen? Und wie sieht es aus mit den
Kosten? Ich schätze mal er muss mir weiterhin seinen Anteil an
den Mietkosten (warm) für drei Monate bezahlen, da ich immer
den kompletten Betrag an den Vermieter zahle.

Der Mitmieter bleibt weiterhin im Vertrag bestehen bis er vom Mitmieter die Zusage erhält, dass er nicht mehr an den gemeinsamen Vertrag gebunden ist und vor allem, wenn der Vermieter zustimmt. Es kann also nicht ein Hauptmieter alleine kündigen, sondern es müssen beide gemeinsam kündigen oder es muss mit dem Vermieter geklärt werden, wer als Hauptmieter den Mietvertrag übernimmt. Auch einem Nachmieter muss der Vermieter zustimmen. Der ausgezogenen Mieter haftet auf jedne Fall für alle Forderungen aus dem Mitevrhäkltnsi, also auch Betriebskosten und/oder Schäden die der andere Mieter noch verursachen könnte.

Und wie sieht es aus mit Nebenkosten wie z.B.Internet, Telefon
Grundgebühr, Strom, etc. ? Auf den Kosten kann ich ja auch
nicht sitzen bleiben …

Die Folgen aus diesen Kosten sind wohl nach dem Auszug eines Mieters zuerst mal Sache des Mieters, der in der Wohnung bleibt. Kosten für Internet, Telefon und/oder Strom werden wohl nur von dem verursacht, der in der Wohnung wohnt. Hier wird man in aller Regel eine Mithaftung ablehnen müssen. Voraussetzung wäre hier natürlich, dass der Mitmieter hier die Versorgungsbetriebe, die Telekom und/oder den Provider informiert, dass er den Vertrag kündigt und der Vertrag alleine von dem jetzigen Mieter übernommen wird.

Im Gegensatz zu den gesamtschuldneriaschen Haftungen aus dem Mietverhältnis hat der Mieter, der ausgezogen ist, zumindest gegenüber dem in der Wohnung verbleibende Mieter, der Telefon, Strom und Internet nutzt eine Schadenersatzanspruch. Es wäre grob unbillig, wenn er dem anderen dessen Kosten auch noch zahlen müsste.

Und zu guter Letzt: Den Großteil des Mobiliars habe ich
gezahlt, er hat jedoch die Hälfte für die Küchenzeile und
Kühlschrank gezahlt. Insgesamt 200 Euro. Die will er
wiederhaben … Ich bin aber ihm nicht verpflichtet seinen
Anteil abzukaufen oder ?

Kommt auf den Einkauf an und ob bewiesen werden kann wer in welcher Höhe gezahlt hat. Der verusachte Schaden muss natürlich bewiesen werden.

Und auch nicht zu dem Original Preis,

steht sowieso nicht zu, sondern nur der Preis „neu für alt“. Für eine Nutzungsdauer von zehn jahrne also den Restwert ausrechnen, dann den Schaden berücksichtigen und dann eine Gegenrechnung aufstellen. Auf jeden Fall bis zur Klärung der Miete mit dem Vermieter alle Ansprüche zurückbehalten. Der Mieter muss natürlich aufgefordert werden die anteilige Miete mit den nebenkosten zu zahlen. Per Einwurf-Einschreiben. Wird nicht gezahlt, Anwalt aufsuchen. Die rückstände Zahlung löst aus, dass der Gegner die Kosten des Anwaltes tragen muss.

da er z.B. die Ceranfeld Platte arg beschädigt hat, und auch
alle anderen Möbel wie die komplette Wohnzimmereinrichtung
mitgenutzt und somit auch abgenutzt hat. Gibts da irgendwelche
Richtwerte bzw. welches ist die einfachste und umgänglichste
Art diese Sachen zu klären?

Für eine Küche kann man bei guter Qualität eine Nutzungsdauer von zehn Jahren anerkennen. Bei relativ geringer Qualität und Massenware sollte man höchstens 5 Jahre berücksichtigen. Stühle, Möbel kann man bei einem Möbelhaus erfragen, muss aber das Kaufdatum wissen und die Qualität und auch hier muss beachtet werden, welche Schäden und Mängel aufgetreten sind, wer sie verursacht hat und wie der Zustand - insbesondere die Pflege zum Erhalt - sich ausgewirkt hat. Hier muss man vor Ort jemand die Waren besichtigen ud einschätzen lassen.

Gruss Günter

Vielen Dank für die Antwort!

Mit den Kosten für Telefon seh ich das so:
Also gestern hat er mir mitgeteilt dass er abbricht und auszieht, morgen holt er seine Sachen ab. Miete inkl. Nebenkosten … also warm zahlt er 3 monate weiter. wir werden dann den vertrag kündigen noch vor ende diesen monats und entweder suche ich mir eine neue wg oder finde jemanden der hier einzieht und zieh dann die kündigung wieder zurück.

Bis jetz haben wir uns immer alles geteilt. ich lass mal jetzt die strompauschale aussen vor aber die grundgebühr für dsl anschluss, und telefon anschluss. hätte ich jetzt schon vor drei monaten von ihm bescheid bekommen hätte ich jetzt nen neuen mitbewohner der dann sich natürlich beteiligt und den teil übernimmt. so bleib ich aber die nächsten 3 monate auf dem kompletten betrag sitzen. die kosten hätt ich also quasi nicht gehabt wenn er nicht auszieht … ich mein ich kann ja nix dafür das er auszieht und abbricht warum soll ich jetzt also in den nächsten 3 monaten ca. 100 euro mehr zahlen, als ich normalerweise hätte zahlen müssen, wenn er noch hier wäre … oder denk ich da irgendwie falsch ?

und was passiert wenn ich der kündigung nicht zustimme? ich mein ich werds natürlich machen, weil ich auch kein ärger haben will. aber angenommen ich machs nicht?

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Vielen Dank für die Antwort!

Mit den Kosten für Telefon seh ich das so:
Also gestern hat er mir mitgeteilt dass er abbricht und
auszieht, morgen holt er seine Sachen ab. Miete inkl.
Nebenkosten … also warm zahlt er 3 monate weiter. wir werden
dann den vertrag kündigen noch vor ende diesen monats und
entweder suche ich mir eine neue wg oder finde jemanden der
hier einzieht und zieh dann die kündigung wieder zurück.

Bis jetz haben wir uns immer alles geteilt. ich lass mal jetzt
die strompauschale aussen vor aber die grundgebühr für dsl
anschluss, und telefon anschluss. hätte ich jetzt schon vor
drei monaten von ihm bescheid bekommen hätte ich jetzt nen
neuen mitbewohner der dann sich natürlich beteiligt und den
teil übernimmt. so bleib ich aber die nächsten 3 monate auf
dem kompletten betrag sitzen. die kosten hätt ich also quasi
nicht gehabt wenn er nicht auszieht … ich mein ich kann ja
nix dafür das er auszieht und abbricht warum soll ich jetzt
also in den nächsten 3 monaten ca. 100 euro mehr zahlen, als
ich normalerweise hätte zahlen müssen, wenn er noch hier wäre
… oder denk ich da irgendwie falsch ?

und was passiert wenn ich der kündigung nicht zustimme? ich
mein ich werds natürlich machen, weil ich auch kein ärger
haben will. aber angenommen ich machs nicht?

Hallo,

ich würde es mal so sagen. Ob Du zustimmst ist völlig unerheblich. Nur der Vermieter kann zustimmen. Im Übrigen, Du darfst hier nicht zustimmen, denn Du hast dazu kein Recht. Der Vertrag besteht mit dem Vermieter und nur er stimmt zu. Stimmst Du ohne Zustimmung des Vermieters dem Auszug zu, trägst Du die Haftung für die sonstigen Verträge wie Telefon, Internet usw. nicht für den Mietvertrag. Dort seid ihr weiterhin in der gesamtschuldnerischen Haftung. Empfehlung: Gemeinsame Kündigung. Notfalls Klausel offen halten, wenn der Vermieter einverstanden wäre, dass das Mietverhältnis nach Ablauf der Frist fortgesetzt werden kann mit Dir als Mieter und auch dann schriftlich vereinbaren, dass ein Mitmieter aufgenommen werden darf.

Gruss Günter

Bin nen bissel verwirrt:

  1. Mieter A und Mieter B haben Vertrag mit Vermieter C. A will aus ziehen B nicht. Kann A vorbei an B kündigen mit dem Vermieter C? Und was sind die Folgen für B?

  2. Bzw. Falls A nun alleine mit C kündigen kann, ist quasi B der Verlierer weil der komplette Mietvertrag gekündigt ist?

  3. Wie siehts aus mit den schon angesprochenen Grundgebühren? Hat B Pech gehabt? Muss er für die Kosten aufkommen? Es geht hier nur um die Kosten für die 3 Monate nach Kündigung, also nur während die Kündigungsfrist abläuft, bis B einen neuen Mitmieter oder eine neue Wohnung gefunden hat. Wenn ichs richtig verstanden habe muß ich einfachnur seinem Auszug nicht zustimmen und er muss weiterzahlen? Das kann doch nicht sein???

Sorry das ich nochmal nachfrage aber mir hat die Antwort grade nicht viel geholfen. Liegt wahrscheinlich dadran, dass ich nicht eindeutig vorhin gefragt habe. Sorry

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Hallo,

  1. Mieter A und Mieter B haben Vertrag mit Vermieter C. A will
    aus ziehen B nicht. Kann A vorbei an B kündigen mit dem
    Vermieter C? Und was sind die Folgen für B?

Nein, ein Mieter kann alleine nicht kündigen wenn er gesamtschuldnerisch zusammen mit einem anderen Mieter im Mietvertrag steht.

  1. Bzw. Falls A nun alleine mit C kündigen kann, ist quasi B
    der Verlierer weil der komplette Mietvertrag gekündigt ist?

siehe oben

  1. Wie siehts aus mit den schon angesprochenen Grundgebühren?
    Hat B Pech gehabt? Muss er für die Kosten aufkommen? Es geht
    hier nur um die Kosten für die 3 Monate nach Kündigung, also
    nur während die Kündigungsfrist abläuft, bis B einen neuen
    Mitmieter oder eine neue Wohnung gefunden hat. Wenn ichs
    richtig verstanden habe muß ich einfachnur seinem Auszug nicht
    zustimmen und er muss weiterzahlen? Das kann doch nicht
    sein???

Ich sehe keinen Spielraum, dass der ausgezogene Mieter sich an den Grundgebühren für Internet, Telefon beteiligen muss. Solange jedoch das Mietverhältnis offiziell besteht und beide Mieter dem dem Energieversorger eingetragen sind, muss der andere Mieter auch die anteiligen Grundgebühren zahlen. Stimmt jedoch der Mieter, der in der Wohnung bliebt einem vorzeitigen Auszug zu, hat er auch keine Ansprüche hinsichtlich der Grundgebühren für Strom.

Insoweit haben wir zwei unterschiedliche Haftungsfragen. Eine, wenn der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters auszieht und der in der Wohnung verbleibende Mieter stimmt dem Auszug zu, dann hat der Mieter, der ausgezogen ist Meitanteile und Nebenkosten bis hin zu den Schönheitsreparaturen zu tragen, jedoch keine Kosten aus Strom, Internet, Telefon.

Der andere Fall wäre, wenn auch der andere Mieter dem vorzeitigen Auszug nicht zustimmt. Dann bleiben auch die anteiligen Grundgebühren am ausziehende Mieter hängen, die Kosten aus Telefonaten und der Stromverbrauch dagegen nicht.

Nun dürfte es klar sein.

Gruss Günter