Hallöle,
angenommen ein Zimmer mit eigenenm Bad soll untervermietet werden. Natürlich ist die Benutzung von Küche und Wohnzimmer usw. mit dabei. Wird diese Nutzung jetzt irgendwie anteilig mit verrechnet oder wird nur das Zimmer + Bad untervermietet?
Danke für eure Tipps!
Irena
Hallöle,
angenommen ein Zimmer mit eigenenm Bad soll untervermietet
werden. Natürlich ist die Benutzung von Küche und Wohnzimmer
usw. mit dabei. Wird diese Nutzung jetzt irgendwie anteilig
mit verrechnet oder wird nur das Zimmer + Bad untervermietet?
Danke für eure Tipps!
Hallo,
bei einer vom Vermieter genehmigten Untervermietung kann man nur die tatsächlich untervermietete Fläche berücksichtigen. Eine Untervermietung bzw. Mietvermietung von Küche kann man ja noch akzeptieren. Dass jemand sein Wohnzimmer unvermietet zur Mitbenutung wird sicher niemand - insbesondere keine Behörde - abnehmen.
Eine Verrechnung der Mitbenutzung ist nur über den tatsächlichen Bereich der Untervermietung möglich. Dies bedeutet, dass man die Kosten der Untervermietung pro Quadratmeter höher ansetzen muss. Dies wiederum wird mit hoher Sicherheit - sollte der "Untervermieter " ALG II , Sozialhilfe oder Wohngeld benatragen wollen eine Prüfung der Wohnverhältnisse durch die zuständige Behörde auslösen. Oder aber es wird nur eine bestimmter, ortsüblicher Preis pro Quadratmeter anerkannt.
Gruss Günter