Befristeter Mietvertag

Hallo,

ich habe eine Frage zum Mietvertrag bei Einzug.

Die Frage betrifft ein befristetes Mietverhältnis.

Doch erst mal der Reihe nach -
Gesetztenfall ein Mietvertrag würde solchen Passus enthalten.

Das Mietverhältnis beginnt am …
Staffelmiete
Mietverhältnis endet am…
Die Befürchtung hierbei ist, daß man diesen Mietvertrag nicht
verlängert.
(das Problem derjenige wollte einiges investieren z.B. Parkett).
Auf die Frage hin warum diese Befristung, gab es als Antwort: das sei
nur pro forma um dann neu über die Miethöhe bestimmen zu können.
Bei diesem Gebäude handelt es sich um mehrere fünfgeschossige Häuser,
somit wird eine Kündigung wegen Eigenbedarf auszuschliessen sein.
Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen…
Könnte man so einen Vertag ohne Zögern unterschreiben?

Danke für eine Antwort,

Gruß Thomas :smile:

Hi,

der Vertrag ist befristet, er endet automatisch zu der vereinbarten Frist.

Ob der Vermieter mit dem Mieter danach einen neuen Folgevertrag abschließt, ist völlig offen, er hat dazu keinerlei Verpflichtung.

Bei einem solchen Vermieter ist es auch nicht auszuschließen, dass er die Wertsteigerungen durch den Mieter nutzt, um die Miete zu erhöhen, oder auch einen Folgevertrag zu stark erhöhter Miete anbeitet, da er annehmen kann dass der Mieter es schluckt, weil er die Kosten für seine Einbauten nicht verlieren möchte.

Mietsteigerungen bis 10% pro Jahr im Rahmen des ortsüblichen sind auch mit einem unbefristeten Vertrag möglich.

–> also sollte der Mieter besser die Finger von lassen, wenn es Alternativen gibt. Gibt es keine Alternative, muss er mit dem fristgemäßen Ende des Vertrages rechnen und sollte daher nichts in die Wohnung einbauen.

A.

Hallo,

der Vertrag ist befristet, er endet automatisch zu der
vereinbarten Frist.

nein, bitte § 575 BGB beachten.

Ob der Vermieter mit dem Mieter danach einen neuen
Folgevertrag abschließt, ist völlig offen, er hat dazu
keinerlei Verpflichtung.

da der Vertrag unbefristet ist, läuft der Vertrag anch fünf Jahren weiter.

Bei einem solchen Vermieter ist es auch nicht auszuschließen,
dass er die Wertsteigerungen durch den Mieter nutzt, um die
Miete zu erhöhen, oder auch einen Folgevertrag zu stark
erhöhter Miete anbeitet, da er annehmen kann dass der Mieter
es schluckt, weil er die Kosten für seine Einbauten nicht
verlieren möchte.

Mietsteigerungen bis 10% pro Jahr im Rahmen des ortsüblichen
sind auch mit einem unbefristeten Vertrag möglich.

nein, sie sind bis zu 20 % innerhalb drei Jahren - entweder aufgeteilt auf die drei Jahre oder in einem Jahr - möglich.

–> also sollte der Mieter besser die Finger von lassen,
wenn es Alternativen gibt. Gibt es keine Alternative, muss er
mit dem fristgemäßen Ende des Vertrages rechnen und sollte
daher nichts in die Wohnung einbauen.

Er kann den Vertrag, der ohnehin in der Befristung unwirksam ist beruhigt unterschreiben. Wenn es dann darauf ankommt, kann er dem Vermieter immer noch die Unwirksamkeit der Befristung mitteilen.

Gruss Günter

Hallo,

Die Frage betrifft ein befristetes Mietverhältnis.

Doch erst mal der Reihe nach -
Gesetztenfall ein Mietvertrag würde solchen Passus enthalten.

Das Mietverhältnis beginnt am …
Staffelmiete

Eine Staffelmiete muss im Mietvertrag festgelegt sein. Dabei darf die Staffelmiete nicht mit z.B. 5 % pro Jahr ausgewiesen werden. Diese Vereinbarug wäre unwirksam. Zulässig ist 01.01.05 € 500, ab 01.01.06 € 530 oder die andere Form 01.01.05 € 500,00 , ab 01.01.06 monatlich Erhöhung 30 € usw…

Mietverhältnis endet am…
Die Befürchtung hierbei ist, daß man diesen Mietvertrag nicht
verlängert.
(das Problem derjenige wollte einiges investieren z.B.
Parkett).
Auf die Frage hin warum diese Befristung, gab es als Antwort:
das sei
nur pro forma um dann neu über die Miethöhe bestimmen zu
können.

Dies ist kein Zeitmietvertrag. Der Vertrag ist unbefristet. Der Vertrag soll zum Zwecke der Mieterhöhung nach fünf Jahren befristet werden. Nach § 575 BGB sind Zeitmietvertröäge nur zulässig und wirksam, wenn der Vermieter bei Vertragsabschluss Eigenbedarf ( wobei in der Rechtsprechung umstritten ist, ob sogar schon der Name des Begünstigten angegeben werden muss ) erklärt. Oder wenn er erklärt, dass er die Wohnung vollständig entfernen will oder so umbauen will, dass die Massnahmen erhebliche behindert wären, wäre die Wohnung vermeitet. Dann darf noch bei Dienstwohnugnen ein Zeitmietvertrag eingegangen werden.

Es liegt hier also eindeutig ein unbefristetes Mietverhältnis vor. Der Mieter kann hier jederzeit mit dreimonatiger Frist kündigen.

Bei diesem Gebäude handelt es sich um mehrere fünfgeschossige
Häuser,
somit wird eine Kündigung wegen Eigenbedarf auszuschliessen
sein.
Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen…

Selbstverständlich kann der Vermieter, wenn die Faktoren stimmen, hier zu jeder Zeit auch Eigenbedarf erklären. Es wäre dann nur zu prüfen, ob er andere Wohnungen hat, die er nehmen könnte oder ob er verpflichtet ist, in selben Haus, wenn er dort mehrere Wohnungen hat, eine Ersatzwohnung anzubieten.

Könnte man so einen Vertag ohne Zögern unterschreiben?

ja, denn der Vertrag ist unbefristet, egal was da steht. Es darf aber an keiner Stelle ein Zusatz stehen wie " Beide Parteien erklären, dass sie vor Ablauf von fünf Jahren nicht kündigen werden".

In einer anderen Mail wird auf 10 % Mieterhöhung hingewiesen. Diese Einlassung ist für die Staffelmiete nicht zulässig. Andererseits, wäre keine Staffelmiete vereinbart kann der Vermieter innerhalb von drei Jahren die Miete um 20 % erhöhen. Diese Erhöhung kann er innerhalb von mindestens zwölf Monaetn nach der letzten Mieterhöhung in Teilen bis zu 20 % vornehmen, er könnte dies auch auf einmal machen, wenn er sich im Rahmen der ortsüblichen Miete verhält.

Gruss Günter

Hallo Günter,

vielen herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort auf meine Frage
Das war was ich hören wollte

ja, denn der Vertrag ist unbefristet, egal was da steht.

Viele Grüße Thomas

Hi,

kannst das mal näher erläutern? Im Ursprungsposting steht ja ausdrücklich, dass der Vertrag bis zu einem bestimmten Datum befristet werden soll. Woraus resultiert dann das Recht des Mieters auf eine Vertragsfortführung ?

Gibt es bei Wohnungmietverträgen grundsätzlich keine Zeitmietverträge oder macht sich das an der konkreten Formulierung im Vertrag fest?

Gruss A.

Hi,

kannst das mal näher erläutern? Im Ursprungsposting steht ja
ausdrücklich, dass der Vertrag bis zu einem bestimmten Datum
befristet werden soll. Woraus resultiert dann das Recht des
Mieters auf eine Vertragsfortführung ?

Gibt es bei Wohnungmietverträgen grundsätzlich keine
Zeitmietverträge oder macht sich das an der konkreten
Formulierung im Vertrag fest?

Hallo Andreas,

es ist ja richtig, dass im Mietvertrag eine Befristung steht. Nur ist diese entsprechend meiner Antwort nach § 575 BGB unwirksam, wenn sie nicht mindestens einen der dort genannten Gründe enthält. Mit der Mietrechtsrefom 2001 hat sich die Defination des Zeitmietvertrages verändert. Nach dem 01.09.2001 abgeschlossene Mietverträge ( alte Verträge gelten weiterhin ) können nur noch unter ganz bestimmten Gründen befristet werden. Heute gilt einzig und allein der sogenannte qualifizierte ( Angabe der Gründe der Befristung ) Zeitmietvertrag. Die früheren Formen gibt es nicht mehr.

Gruss Günter

vielen Dank owt
.