Mietkaution wer zahlt Bankgebühren

Hallo Forum,

angenommen der Vermieter vereinbart mit dem Mieter die Stellung einer Mietkaution. Der Mieter soll hierzu ein Mietkautionskonto bei seiner Bank anlegen.

Wer zahlt die hierfür anfallenden Bankgebühren: Vermieter oder Mieter?

Habe dazu leider nichts auf den einschlägigen Seiten gefunden. Für Eure Antwort danke ich im Voraus.

Gruß
Reni

Sparbuch oder Anlage
Hallo Reni,

die Kaution ist üblicherweise auch zu üblichen Sparbuchzinsen zu verzinsen (Inflationsausgleich). Von daher kannst Du ja nach entweder das kostenlose Sparbuch nutzen (glaube mal, das es noch kostenlos ist) oder bei ca. 1000 Euronen müsste auch eine Anlage mit mehr Zinsen bei nicht allzu langer Kündigungsfrist drin sein.

Du hast es selbst in der Hand das Geld gewinnbringend anzulegen.

Gruß

Stefan

Hallo Stefan,

vielen Dank für Deinen Beitrag, der aber leider meine Frage nicht beantwortet.

Angenommen es geht nicht um den Mieter sondern um den Vermieter, der somit keinen Einfluss auf die Bankgebühren, die bei der Erstellung der Mietkaution anfallen, hat.

Wer zahlt die Bankgebühren.

Gruß Reni

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Angenommen es geht nicht um den Mieter sondern um den
Vermieter, der somit keinen Einfluss auf die Bankgebühren, die
bei der Erstellung der Mietkaution anfallen, hat.

Wer zahlt die Bankgebühren.

Hallo Reni,

die Antwort war in sofern richtig, dass bei den gesetzlich vorgegebenen Mietkautionsanlagen keine Kosten anfallen. (Ausnahme: Mietbürgschaft - hier muss der Mieter als Bürgschaftsnehmer bezahlen.)

Wenn die Kaution anders angelegt wird, so sollte dies zwischen M und V vereinbart werden.
Da es sich um Geld des Mieters handelt, dürfte der auch die Kosten tragen. Allerdings sollten diese die Zinsen nicht übersteigen - von denen ich die Kosten abziehen würde.

Gruß Ivo

Die problemloseste Art ist, der Vermieter eröffnet ein Sparbuch kostet nix.
Er zahlt die Kaution vom Mieter auf sein „Vermieter“ Sparbuch-Konto ein,
erteilt einen Freistellungsauftrag für die 3Euro Zins pa.
Dies hat für den Vermieter den Vorteil im Fall einer >Streitigkeit am Ende der Mietzeit ohne weitere Kosten Zugriff auf das Konto zu haben.
Dies funktioniert problemlos, sogar wenn die Stadt die Kaution Darlehensweise übernimmt.
Für jeden Mieter natürlich ein anderes Unterkonto.
So wird das hier „problemlos“ Gehandhabt.
Jakob

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Hallo Forum,

angenommen der Vermieter vereinbart mit dem Mieter die
Stellung einer Mietkaution. Der Mieter soll hierzu ein
Mietkautionskonto bei seiner Bank anlegen.

Wer zahlt die hierfür anfallenden Bankgebühren: Vermieter oder
Mieter?

Hallo,

da ich erst vor wenigen Wochen so einen Fall hatte, derjenige, der das Sparbuch eröffnet zahlt die Kosten. Bei uns verlangt die Kreissparkasse für Mietkautionskonten - zwar reine Abzockerei - mit der Begründung, diese Sparbücher müssten besondere kontrolliert und vor Auszahlung wäre Schriftverkehr notwendig - die Gebühr von 20 €.

Will der Vermieter dieses Kosten ersetzt haben, muss er dies vereinbart haben mit dem Mieter. Sonst trägt er die Kosten alleine. Sinnvoller ist es, der Mieter legt das Sparbuch an und händigt es dem Vermieter als Sicherheit aus.

Habe dazu leider nichts auf den einschlägigen Seiten gefunden.
Für Eure Antwort danke ich im Voraus.

Gruss Günter