Hallo erstmal,
der Anwalt eines Mieters hat aufgrund ständiger Ruhestörungen in der Nachbarschaft im Oktober angekündigt, dass ab 1.11. die Miete unter Vorbehalt gezahlt wird. Nach Untätigkeit des Vermieters soll dies nun in die Tat umgesetzt werden und die entsprechenden Beträge (zunächst je 5%) für die 3 zurückliegenden Monate von der Februar-Miete abgezogen werden. Nun war aus halb sachkundiger Quelle zu hören, dass die Rückwirkende Minderung ein Problem darstellen könnte. Deswegen die Frage an die Wissenden: Ist ein solches Vorgehen unüblich/als problematisch anzusehen?
Als Laie kann ich mir nicht so recht vorstellen, wie man das anders handhaben sollte…
Grüße
Len
Hallo Lenny,
Hallo erstmal,
der Anwalt eines Mieters hat aufgrund ständiger Ruhestörungen
in der Nachbarschaft im Oktober angekündigt, dass ab 1.11. die
Miete unter Vorbehalt gezahlt wird […].
damit ist es aber doch bereits keine rückwirkende Mietminderung mehr. Also sollte dies auch kein großes Problem darstellen, zumal ein Anwalt die Sache vertritt und (hoffentlich) Ahnung von Mietrecht hat.
Ciao, Holger
Hallo erstmal,
der Anwalt eines Mieters hat aufgrund ständiger Ruhestörungen
in der Nachbarschaft im Oktober angekündigt, dass ab 1.11. die
Miete unter Vorbehalt gezahlt wird. Nach Untätigkeit des
Vermieters soll dies nun in die Tat umgesetzt werden und die
entsprechenden Beträge (zunächst je 5%) für die 3
zurückliegenden Monate von der Februar-Miete abgezogen werden.
Nun war aus halb sachkundiger Quelle zu hören, dass die
Rückwirkende Minderung ein Problem darstellen könnte. Deswegen
die Frage an die Wissenden: Ist ein solches Vorgehen
unüblich/als problematisch anzusehen?
Als Laie kann ich mir nicht so recht vorstellen, wie man das
anders handhaben sollte…
Hallo Len,
durch den Vorbehalt bei der Mietzahlung sind die rechtlichen Fakten geschaffen und der Mieter kann ab 01.11.2004 die Miete mindern. Der nachfolgende Absatz gilt daher für den Fall nicht.
Eine Problem stellt die rückwirkende Mietminderung immer dann dar, wenn der Vermieter nicht über den Mangel informiert ist, er den Mangel auch nicht durch optische Vorgänge erkennen konnte und ein Mieter dann nach Monaten kommt - ohne dass der Vermieter auf den Mangel reagieren konnte - und dann rückwirkend mindern will.
Gruss Günter
Hallo Günter,
das ist die Info, die ich suchte, denn (auch @Holger) der Anwalt ist kein ausgewiesener Mietrechtler. Deswegen war ich mir nicht ganz so sicher.
Gruß & Dank
Len