Hallo,
dieser wohl etwas brisante Vorgang ist Sache eines Anwaltes.
Die Firma ist offenbar insolvent. Der Vermieter hat sich
möglicherweise sogar strafbar gemacht, wenn er sich aus einer
insolventen Masse ohne Erlaubnis befriedigt hat.
Gruss Günter
Hallo Günter,
hier geht es noch nicht um eine Insolvenz!
Merkwürdig, aber warum hat der Mieter dann seine Rückstände
nicht gezahlt und das Pfand ausgelöst ? Nur so eine Frage.
Es geht noch nicht (!!) um eine Insolvenz! Ob es eine wird,
hängt u.a. von dem Verlauf dieser Geschichte ab.
Dies bedeutet, dass der Mieter möglicherweise bereits am Rande einer Insolvenzverschleppung rudert. Da rate ich dem Mieter sich umgehend mit einem Steuerberater zu unterhalten.
Der Vermieter hat
wohl lediglich in Abwesendheit des Mieters alles
zusammengetragen, was da noch irgendwie vorhanden war. Und
dies hat er mit besagten Pfandrecht begründet.
Zuerst einmal kann der Vermieter nicht einfach irgendwo
eindringen und dann Gegenstände entfernen. Pfandrecht bedeutet
nämlich auch, dass jemand das Pfand darauf hat, aber der
Gegenstand trotzdem nicht entfernt werden darf. Hat der
eingeschaltete Anwalt wohl auch schon erklärt.
Nein, es gab eine Räumungsklage, der auch stattgegeben wurde,
woraud der Vermieter ohne Zutun des Mieters alle Gegenstände
aus den Räumlichkeiten, sofern er sie nicht schon verkauft
hatte, entfernt hat und in einen Container verbrachte. Und
dorthin verweigert er dem Mieter den Zugang!
Warum wird dann kein Strafverfahren durch den Anwalt eingeleitet. Was hier geschehen ist, ist zumindest Diebstahl. Weshalb hier ein Anwalt nicht in der Lage sein soll, das gesamte Eigentum herauszuverlangen, weil es unrechtmässig beseitigt wurde, ist mir rätselhaft.
Nun sind aber
da mit Sicherheit jede Menge Dinge dabei, die einfach nicht
unter dieses Pfandrecht fallen, heißt überhaupt nicht pfändbar
sind. Nur kann der Mieter diese Dinge heute nicht mehr im
einzelnen benennen, sondern bestenfalls vermuten. Andererseits
gibt es aber auch keine vollständige Liste über diese Sachen
geschweige denn einen Zugang zur Lagerstätte. Und da behauptet
nun sein Anwalt, es gäbe keine Möglichkeit einer gerichtlichen
Anordnung ohne eines genaues (jedes einzelne Stück) benennen
der Sachen.
Was heisst „sein“ Anwalt ? Und warum kommt der Pächter nicht
auf das Grundstück ? Fehlt da nicht ein Hinweis auf die
tatsächlichen Vorgänge ?
Der Pächter kommt nich auf das Grundstück, weil es
mittlerweile kein Mietverhältniss mehr gibt und die ehemalige
Firma (also der Mieter) auch nicht mehr existiert.
Lediglich die Schulden bzw. Aussenstände dieser Firma gibt es
noch und das bezieht sich mittlerweile rechtlich auf den
ehemaligen Besitzer.
sorry, ich sehe hier alle Vorausetzungen einer Insolvenz erfüllt. In einem Insolvenverfahren wird der Insolvenzverwalter vom früheren Vermieter die Herausgabe des Eigentums des Mieters durchsetzen und der Vermieter wird hier zudem schadenersatzpflichtig.
Das kann doch nicht sein, oder. Wenn der Mieter also behaupten
würde ein wichtiges Dokument befinde sich in einem Ordner mit
der Aufschrift XY muß dann aber bei einer möglichen Herausgabe
feststellen, dass sich dieses Dokument möglicherweise dann
doch in einer Kiste zusammen mit anderen Dingen, die er nicht
kennt, befindet, hat er keine Möglichkeit an dieses Kiste zu
kommen, weil er ja den Inhalt nicht benennen kann. Oder liegt
das Dokument nun doch noch in der Schreibtischschublade von
dem Schreibtisch, den der Vermieter auch eingelagert hat …?!
Es muss doch da einen rechtlich verbindlichen Weg geben, der
es ermöglicht an alle Sachen zu kommen, die dem Rückhalterecht
des Vermieters nicht unterliegen, oder?
Selbstverständlich muss der Vermieter alles herausgehen, was
dazu dient, dass jemand Steuern zahlen, Versicherungen
benachrichtigen oder persönliche Fragen klären kann. Da aber
ein Anwalt eingeschaltet ist, sollte sich dieser wirksam mit
der Herausgabe der Akten befassen.
Das ist ja der Punkt! Der Anwalt sagt: Selbstverständlich kann
der ehemaliger Mieter über diese Sachen verfügen, sofern sie
nicht dem „Rückbehalterecht“ des Vermieters unterliegen, aber
um hier eine gerichtliche Anordnung zu bekommen und die
restlichen Sachen heraus zu holen, muß man all diese Sachen
namentlich und im Detail benennen. Und das geht nicht!
Die Gegenstände wurde nach einer Räumung in Abwesenheit des Mieters entfernt. Ein Vermieter darf und kann aber nicht die Räumung vornehmen. Hier liegt eine verbotene Eigenmacht auch noch vor. Ein Zurückbehaltungsrecht kann jemand nur für etwas ( in diesem Fall ) erklären, das er rechtmässig erworben hat. Das hat der Vermieter hier nicht.
Zunächst wegen den gewaltigen Umfang, dann wegen dem zum Teil
fehlenden Überblick und zuletzt weiß man nicht, wer sich hier
noch alles bedient hat. Was heißt nun: „…sollte sich dieser
wirksam mit der Herausgabe der Akten befassen?“ Wie bekommt
man einen diebezüglichen Beschluss bei Gericht, ohne alles im
Detail benennen zu müssen?!
Hier muss auf die Herausgabe der gesamten Gegenstände geklagt werden, denn der Vermieter hat diese in Abwesenheit des Mieters entfernt und es sollte zudem geprüft werden, ob hier nicht Strafanzeige wegen des Verdachtes der verbotenen Eigenmacht und wegen Diebstahls zu stellen ist. Sollten andere Firmen oder Krankenkasse, Fiannzamt , BG noch Geld erhalten, sollte sich der Mieter schnellstens wegen einer Insolvenz Klarheit verschaffen und dann wir der Vermieter zudem noch wegen der Entfernung der Werte haftbar sein.
Angenommen durch säumige Kunden und eine schwere Erkrankung
hat der Besitzer einer kleinen Firma große
Zahlungsschwierigkeiten bekommen, die er zunächst auch nicht
mehr regeln konnte.
Wenn er aber die Zahlungsschwierigkeiten regeln konnte, dann
gibt es doch keinen Anlass, dass das Pfandrecht erhalten
bleibt ?
Er hat nicht behauptet, dass er die Zahlungsschwierigkeiten
regeln konnte.
Umso mehr ist hier doch das Insolvenzverfahren eine Möglichkeit.
Gruss Günter