Hi,
in Baden-Württemberg bietet die Kabel-BW ja Internet übers Fernsehkabel an.
Ein Mieter interessiert sich dafür und meldet sich da an.
Da das Haus mehreren Wohnungseigentümern gehört, schickt er den zugehörigen Gestattungsvertrag an den Verwalter.
Angeblich habe der Verwalter dem Kabelnetz-Betreiber auch diesen Gestattungsvertrag unterschrieben.
Dann wird festgestellt, daß die Hausanlage von einer anderen Firma betrieben wird, und diese bekommt jetzt keinen Gestattungsvertrag, bzw. will der Verwalter das Thema gar nicht auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung setzen.
Der Mieter schaut also in die Röhre und hat kein billiges Internet (Flatrate ISDN 10EUR) 
Hat er irgendeine Handhabe, oder sollte er seinen Vermieter freundlich „anspitzen“, damit das Thema auf die Tagesordnung kommt?
Besten Dank
Winni
Hi winni,
der Mieter sollte den Eigentümer beauftragen - muss dieser ja sowieso tun - den TOP auf die nächste Sitzung einzubringen.
Gruss Günter
in Baden-Württemberg bietet die Kabel-BW ja Internet übers
Fernsehkabel an.
Ein Mieter interessiert sich dafür und meldet sich da an.
Da das Haus mehreren Wohnungseigentümern gehört, schickt er
den zugehörigen Gestattungsvertrag an den Verwalter.
Angeblich habe der Verwalter dem Kabelnetz-Betreiber auch
diesen Gestattungsvertrag unterschrieben.
Dann wird festgestellt, daß die Hausanlage von einer anderen
Firma betrieben wird, und diese bekommt jetzt keinen
Gestattungsvertrag, bzw. will der Verwalter das Thema gar
nicht auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung setzen.
Der Mieter schaut also in die Röhre und hat kein billiges
Internet (Flatrate ISDN 10EUR) 
Hat er irgendeine Handhabe, oder sollte er seinen Vermieter
freundlich „anspitzen“, damit das Thema auf die Tagesordnung
kommt?
Besten Dank
Winni
Meist haben Firmen, die auf eigene Rechnung in Mehrparteienhäusern Kabelnetze zur Verfügung stellen Exklusivverträge mit der Hausgemeinschaft. Die Netze (physikalisch) gehören auch nicht der Eigentümergemeinschaft sondern den Firmen.
Deswegen ist da meist nichts zu machen, wenn diese Firma die gewünschte Option nicht anbietet.
Gruß n.
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Hi,
Meist haben Firmen, die auf eigene Rechnung in
Mehrparteienhäusern Kabelnetze zur Verfügung stellen
Exklusivverträge mit der Hausgemeinschaft. Die Netze
(physikalisch) gehören auch nicht der Eigentümergemeinschaft
sondern den Firmen.
Die Firma (rks-Südwest) bietet ja auch entsprechende Dienstleistungen an. Der Auftrag an KabelBW wurde ja auch an RKS weitergeleitet (telefonische Nachfrage)…
Aber der Verwalter will das Thema untern Tisch kehren.
Deswegen ist da meist nichts zu machen, wenn diese Firma die
gewünschte Option nicht anbietet.
Gruß n.
Trotzdem besten Dank
Winni
Hi winni,
der Mieter sollte den Eigentümer beauftragen - muss dieser ja
sowieso tun - den TOP auf die nächste Sitzung einzubringen.
Gruss Günter
Hi Günter,
wurde soeben getan, der Vermieter will nur gerne alle möglichen Hintergrund-Infos, da er der Sache offen gegenübersteht.
Nun mal sehen, was die WEG-Versammlung bringt…
Grüßle
Winni
in Baden-Württemberg bietet die Kabel-BW ja Internet übers
Fernsehkabel an.
Ein Mieter interessiert sich dafür und meldet sich da an.
Da das Haus mehreren Wohnungseigentümern gehört, schickt er
den zugehörigen Gestattungsvertrag an den Verwalter.
Angeblich habe der Verwalter dem Kabelnetz-Betreiber auch
diesen Gestattungsvertrag unterschrieben.
Dann wird festgestellt, daß die Hausanlage von einer anderen
Firma betrieben wird, und diese bekommt jetzt keinen
Gestattungsvertrag, bzw. will der Verwalter das Thema gar
nicht auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung setzen.
Der Mieter schaut also in die Röhre und hat kein billiges
Internet (Flatrate ISDN 10EUR) 
Hat er irgendeine Handhabe, oder sollte er seinen Vermieter
freundlich „anspitzen“, damit das Thema auf die Tagesordnung
kommt?
Besten Dank
Winni