Wohnungsübergabe

Hallo liebe Experten,

Mieter und Vermieter einigen sich vor Gericht und schliessen einen Räumungsvergleich ab. Nach diesem Vergleich soll die Wohnungsübergabe bis 15.01.2005 erfolgen, dafür erhält der Mieter eine Abfindung.

Der Mieter zieht aus. Am 15.01.2005 erhält der Vermieter einen Brief, dass er sich die Schlüssel abholen soll. Nachdem der Vermieter das nicht macht (das ist keine Wohnungsübergabe) werden dem Vermieter am 18.01.2005 die Schlüssel mit Uebergabe-Einschreiben zugeschickt. Vermieter ist nicht da und Einschreiben wird nicht abgeholt bei der Post.

Ich verstehe das so, dass der Vergleich nicht zustandegekommen ist. Datum der Uebergabe war der 15. Was sagen die Experten dazu? Muss der Vermieter die Abfindung noch zahlen? Oder kann er sagen, ich hatte am 15. meine Wohnung noch nicht, also ist der Vergleich nicht zustandegekommen.

Danke für die Meinungen.

Hallo liebe Experten,

Mieter und Vermieter einigen sich vor Gericht und schliessen
einen Räumungsvergleich ab. Nach diesem Vergleich soll die
Wohnungsübergabe bis 15.01.2005 erfolgen, dafür erhält der
Mieter eine Abfindung.

Der Mieter zieht aus. Am 15.01.2005 erhält der Vermieter einen
Brief, dass er sich die Schlüssel abholen soll. Nachdem der
Vermieter das nicht macht

Er musste das nicht es ist eine Bringschuld nicht Holschuld.

(das ist keine Wohnungsübergabe)

Eben drum so iss es. Dumm für den Mieter

werden dem Vermieter am 18.01.2005 die Schlüssel mit
Uebergabe-Einschreiben zugeschickt. Vermieter ist nicht da und
Einschreiben wird nicht abgeholt bei der Post.

Ich verstehe das so, dass der Vergleich nicht zustandegekommen
ist. Datum der Uebergabe war der 15. Was sagen die Experten
dazu?

Dumm gelaufen Vergleichbedingungen wurden nicht eingehalten.
Er hat jetzt die Fäden in der Hand. Wird wohl nicht mehr alles zahlen.

Der Mieter hat Fehler gemacht die sich rächen werden.

Jakob

Muss der Vermieter die Abfindung noch zahlen? Oder kann
er sagen, ich hatte am 15. meine Wohnung noch nicht, also ist
der Vergleich nicht zustandegekommen.

Danke für die Meinungen.

Hallo,

Mieter und Vermieter einigen sich vor Gericht und schliessen
einen Räumungsvergleich ab. Nach diesem Vergleich soll die
Wohnungsübergabe bis 15.01.2005 erfolgen, dafür erhält der
Mieter eine Abfindung.

Der Mieter zieht aus. Am 15.01.2005 erhält der Vermieter einen
Brief, dass er sich die Schlüssel abholen soll. Nachdem der
Vermieter das nicht macht (das ist keine Wohnungsübergabe)
werden dem Vermieter am 18.01.2005 die Schlüssel mit
Uebergabe-Einschreiben zugeschickt. Vermieter ist nicht da und
Einschreiben wird nicht abgeholt bei der Post.

Hi,

und woher weiss der Mieter, dass der am 18.01.2005 ( das ist heute ) per Post zugestellte Einschreibebrief heute (das ist der 18.01.2005) nicht abgeholt wurde. Bitte mal das schreiben, was hier wirklich zutrifft. Wir werden in diesem Thread wohl angelogen, dass sich die Balken biegen.

Zumindest ist die Darstellung zum 18.01.2005 völlig unglaubwürdig. Selbst wenn der Vermieter ein Brieffach hätte, könnte der erst ( mögliche ) heute zur Post gegebene Brief nicht bereits im Brieffach ( heute ) nicht abgeholt worden sein.

Lediglich eines ist klar. Mieter und Vermeietr hätten rechtzeitig eine Wohnungsübergabe vornehmen müssen. Wobei unklar ist, welchen Text das Urteil hat, also ob hier unbeschadet des Zustandes der Wohnung der Mieter ohne Weiteres ausziehen konnte. Sofern nichts geregelt wurde in dem Urteil war es ausreichend, wenn der Mieter am 15.01.2005 dem Vermieter die Schlüssel zugestellt hat.

Ich verstehe das so, dass der Vergleich nicht zustandegekommen
ist. Datum der Uebergabe war der 15. Was sagen die Experten
dazu?

Selbstverständlich gilt der Vergleich oder wurde ein Widerruf des Vergleiches vorgeommen ? Versucht hier der Vermieter mit der Methode der Abwesenheit seine eigene Zustimmung zu dem Urteil ad absurdum zu führen. Liegt hier gar vorsätzlicher Prozessbetrug vor ?

Muss der Vermieter die Abfindung noch zahlen? Oder kann

er sagen, ich hatte am 15. meine Wohnung noch nicht, also ist
der Vergleich nicht zustandegekommen.

Er zahlt, ich würde dem Mieter raten, die Forderung umgehend durch einen Anwalt beitreiben zu lassen. Dann zahlt der Vermieetr noch die Kosten.

Das Unterlaufen eines Urteils mit solchen Methoden würde bei mir den Vermieter in erheblichen Erklärungsbedarf bringen und in einem weiteren Verfahren enden. Der Vermieter wusste um den Termin des Auszuges. Er kann sich hier nicht der Übergabe verweigern, weil er dem Urteil, dem er zugestimmt hat, mit fast krimineller Energie nun die Substanz nehmen will. Es bedarf schon hoher krimineller Energie, ein Gericht derart vorsätzlich in einem Verfahren anzulügen, wohl wissend, dass man sich nicht an die Vereinbarung hält. Dann darf man eben keinen Vergleich schliessen, wenn man nicht Manns genug ist, zu den eigenen Worten zu stehen. Das Vorgehen des Vermieters ist derart offensichtlich, dass man ihn hinweisen sollte, dass er sich am Rande eines Strafverfahrens befindet.

Gruss Günter

Man kann sich sogar den gescannten Abholbeleg als JPG - Datei laden mit Unterschrift des Empfängers.

https://www.deutschepost.de/sendungsstatus/bzl/sendu…

Jakob

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Günter Posting richtig lesen
Ich vermute der Vermieter ist der Fragesteller ist was undeutlich.

also:

2ter Absatz der Frage:

Der Mieter zieht aus. Am 15.01.2005 erhält der Vermieter einen Brief, dass er sich die Schlüssel abholen soll. Nachdem der Vermieter das nicht macht (das ist keine Wohnungsübergabe) werden dem Vermieter am 18.01.2005 die Schlüssel mit Uebergabe-Einschreiben zugeschickt. Vermieter ist nicht da und Einschreiben wird nicht abgeholt bei der Post.

Der Mieter schickt einfach die Schlüssel ! - so geht das nicht.

deshalb meine Antwort.

Jakob

Ich vermute der Vermieter ist der Fragesteller ist was
undeutlich.

also:

2ter Absatz der Frage:

Der Mieter zieht aus. Am 15.01.2005 erhält der Vermieter einen
Brief, dass er sich die Schlüssel abholen soll. Nachdem der
Vermieter das nicht macht (das ist keine Wohnungsübergabe)
werden dem Vermieter am 18.01.2005 die Schlüssel mit
Uebergabe-Einschreiben zugeschickt. Vermieter ist nicht da und
Einschreiben wird nicht abgeholt bei der Post.

Hi Jakob,

dann schau mal nach. Heute ist der 18.01.2005. An diesem Tag soll an dem Vermieter ein Brief per Einschreiben gegangen sein. Er soll auch heute nicht auf der Post abgeholt worden sein.

So. Wenn es der Mieter ist, kann er heute nicht wissen, dass der Brief nicht abgeholt wurde. Da ist auch der Nachweis über die Post nicht nicht prüfbar. Und eine Rückgabe erfolgt nicht am ersten Tag, sondern erst nach – nach meiner Erinnerung - nach 8 Tagen, wenn er nicht abgeholt ist. Ganz abgesehen davon, dass ein heute aufgegebener Brief noch nicht zugestellt sein kann.

Wenn der Vermieter hier gepostet hat, dann hat er heute das Einschreiben erhalten, jedoch nicht angenommen, denn wie sonst sollte er wissen, das ein Brief vorliegt, wenn er doch angeblich nicht da ist.

Tut mir leid, aber in dieser Frage im Ausgangsposting stimmt nach meiner Meinung einiges nicht. es entzieht sich meienr Kenntnis, ob das Internet durch die Fragestellung für ein rechtswidriges Handeln missbraucht werden soll. Ich jedenfalls werde, wenn hier keine Aufklärung durch den Autor der Mail erfolgt, zu dieser Frage keine Position beziehen.

Der Mieter schickt einfach die Schlüssel ! - so geht das
nicht.

Du kennst das Urteil doch nicht. Sicher nicht die feine Art, aber wer im Rechtsstreit sich trennt geht - leider - sehr oft so vor - und zwar auf beiden Seiten. Andererseits - nähere Hinweise fehlen doch vollständig - kann im Urteil durchaus enthalten sein, dass der Mieter zum 15.01.2005 die Wohnung räumt und der Vermieter - wie vereinbart - eine Entschädigung zahlt.

In solchen Fällen wird meist auch jede Art der Leistung zum Ende des Mietverhältnisses - sei es eine Beseitigung von Schäden oder die Durchführung von Schönheitsreparaturen - als erledigt erklärt, das heisst, mit dem Auszug und der Aushändigung der Schlüssel ist das Mietverhältnis zu Ende. Eine formelle Übergabe muss es in diesen Fällen nicht geben. Also müsste man das Urteil kennen. Ohne Kenntnis des Urteils kannst Du hier nicht erklären, dass diese Übergabe nicht erlaubt ist. Daher kann man die Frage nicht mit Ja und nicht mit Nein beantworten, weil alle relevanten Hinweise für eine Bewertung nicht bekannt sind. Diese Thematik der nicht notwendigen Übergabe, weil dies im Urteil bereits geklärt wurde, gibt es immer wieder. So kann es zur Räumungsklage kommen, weil der Vermieter die Räume umbauen will und z.B. Eigenbedarf besteht. Da hier oft Zwischenwände herausgerissen werden oder Bodenbelag völlig neu gestaltet wird, auch Wände in Bad und Küchen wird oft ohne Übergabe entschieden.

In dem vorliegenden Fall erhält der Mieter eine Entschädigung, wenn er bis zum 15.01.2005 auszieht. Daher kann die Räumungsklage nicht auf Zahlungsrückstand oder einem anderen gravierenden Grund sich beziehen, wo der Vermieter fristlos kündigen kann und der Mieter zieht nicht aus.

Der Vermieter will offenbar die Wohnung anderweitig verwerten oder nutzen. Hat sogar möglicherweise Gründe, die eine Kündigung - unter Abwägung der beiderseitigen Interessen - auch im Rahmen eines Verkaufes ermöglichen. Warum sonst sollte er zahlen ?

Die Frage ist daher an dem Merkmal des Urteils und vor allem auch aus der Sicht zu klären, dass es dem Vermieter möglicherweise völlig egal ist, wie die Wohnung am 15.01.2005 übergeben wird, andererseits könnte es durchaus sein, dass er hier ein gewagtes Spiel mit angeblich nicht eingehaltenen Fristen betreibt.

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist vereinbart, dass der Mieter bis zum 15.01.2005 die Wohnung verlassen muss. Also hat der Vermieter, wenn er diesen Termin nicht annimmt, dies selbst zu vertreten. Er wird das Geld nicht sparen, weil er behauptet, der Mieter habe die Wohnung nicht übergeben. Ausser es wäre vereinbart, dass der Übergabetermin der Wohnung der 15.01.2005 sein muss. Dem ist aber nicht so.

Gruss Günter

Monsieur,

hier werden Dinge unterstellt, und das mit einer Aggressivität, dass einem übel wird.

Also nochmal: Zentrales Problem der Fragestellung: Reicht zur Wohnungsübergabe, wenn der Mieter am Stichtag sagt, du kannst dir deine Schlüssel abholen. Ich denke nein. Das ist keine Wohnungsübergabe. Was weiss der Vermieter, wie die Wohnung ausschaut. Am Ende sagt der Mieter, der Vermieter hat alles kaputt geschlagen.

Zweites Problem: Ist der Vergleich erfüllt, wenn der Mieter ausgezogen ist, aber den Schlüssel zum Stichtag nicht übergeben ist. Am 15. war Stichtag. Gestern, 17. hat der Mieter den Schlüssel weggeschickt, heute (18.) liegt ein Abholschein im Briefkasten. Der Vermieter ist nicht blöd und nimmt den Schlüssel - siehe oben - es kann sein, dasss die ganze Wohnung völlig im Eimer ist und der Mieter sagt dann, ne, kann nicht sein, ich wars nicht …

Und - liebster Fachmann G. - nur um deine Neugierde zu befriedigen. Vielleicht ist dieses Mal der Mieter der Idiot, ein Alkoholiker, der die Miete nicht bezahlt hat und der jede Nacht im Treppenhaus randaliert hat. Vielleicht hat der Richter im Prozess gesagt, bevor man lange rumstreitet, soll der Vermieter an diesen Alki hat 10.000 Euro zahlen, was der „böse“ Vermieter dann gemacht, nur damit die anderen Mieter endlich Nachtruhe haben. Aber solche Fälle passen leider nicht in das Schema eines Günther W. - Danke trotzdem für die aufschlussreiche Antwort.

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Hallo Leopold,

zur hitzigen Diskussion kann ich dem Vermieter auch nur dazu raten, die Schlüssel keinesfalls auf diese Art und Weise entgegenzunehmen, weil der Ärger schon vorprogrammiert ist. So lange die Wohnung nicht
ordnungsgemäß „zurückgegeben“ worden ist, zahlt der Mieter weiterhin Miete und evtl. sogar Schadensersatz. Zur Rückgabe reicht nicht das Angebot, der Vermieter soll sich die Schlüssel abholen. Auch das Zusenden der Post ist meiner Meinung nach ungeeignet und höchst gefährlich. Ich würde den Mieter nochmal unter Fristsetzung zur einer Übergabe auffordern und ihm androhen, dass sonst der Vergleich widerrufen wird.

Gruss,
BM

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hier werden Dinge unterstellt, und das mit einer
Aggressivität, dass einem übel wird.

Also nochmal: Zentrales Problem der Fragestellung: Reicht zur
Wohnungsübergabe, wenn der Mieter am Stichtag sagt, du kannst
dir deine Schlüssel abholen. Ich denke nein. Das ist keine
Wohnungsübergabe. Was weiss der Vermieter, wie die Wohnung
ausschaut. Am Ende sagt der Mieter, der Vermieter hat alles
kaputt geschlagen.

Zweites Problem: Ist der Vergleich erfüllt, wenn der Mieter
ausgezogen ist, aber den Schlüssel zum Stichtag nicht
übergeben ist. Am 15. war Stichtag. Gestern, 17. hat der
Mieter den Schlüssel weggeschickt, heute (18.) liegt ein
Abholschein im Briefkasten. Der Vermieter ist nicht blöd und
nimmt den Schlüssel - siehe oben - es kann sein, dasss die
ganze Wohnung völlig im Eimer ist und der Mieter sagt dann,
ne, kann nicht sein, ich wars nicht …

Und - liebster Fachmann G. - nur um deine Neugierde zu
befriedigen. Vielleicht ist dieses Mal der Mieter der Idiot,
ein Alkoholiker, der die Miete nicht bezahlt hat und der jede
Nacht im Treppenhaus randaliert hat. Vielleicht hat der
Richter im Prozess gesagt, bevor man lange rumstreitet, soll
der Vermieter an diesen Alki hat 10.000 Euro zahlen, was der
„böse“ Vermieter dann gemacht, nur damit die anderen Mieter
endlich Nachtruhe haben. Aber solche Fälle passen leider nicht
in das Schema eines Günther W. - Danke trotzdem für die
aufschlussreiche Antwort.

Oh doch, diese Fälle passen in das Schema, weil man auf beiden Seiten Pferden kotzen sieht. Und noch was. Ich frage mich immer, warum man nicht alles darstellt und sich anschliessend mokiert, wenn man Kritik erfährt. Wo erlebt man, dass ein Mieter, weil er alkoholkrank ist, vom Vermieter Geld erhält, dass er auszieht ? Hälst Du es nicht für richtig und notwendig, dass man alle notwendigen Informationen gibt.

Wenn ich zudem kritisch hinterfragt habe dann auch deshalb, was jetzt ja aufgeklärt ist, dass die Daten der Zusendung 18.01. nicht zutreffen können. Wir beraten Mieter und Vermieter. Eben gerade deswegen fallen eben solche Halbinformationen auf oder Widersprüche machen zumindest mal skeptisch, was - sorry, wenn ich deutlich bin - hier wieder gedreht werden soll. Nachhaken und Fakten überprüfen ist ausserhalb des Internets mein Job.

In diesem Fall - da Zahlungen an den Mieter aus solchen Gründen völlig unüblich sind - im Normalfall der Räumung durch das Gericht stattgegeben wird - wäre der Hinweis auf die Hintergründe erheblich gewesen.

Trotzdem bleibe ich bei der Auffassung - oder gerade deswegen - dass Du - der wohl als Vermieter betroffen bist - auch wenn Du am 15.01. informiert wurdest, Du könntest die Schlüssel anholen gerade wohl in diesem Fall die Vereinbarung nicht als ungültig betrachten kannst. Ich unterstelle hier einfach, dass hier der Vermieter eine besondere Sorgfaltspflicht hatte.

Ein einigermassen gewiefter Anwalt wird Dir als Vermieter unterstellen, dass Du a) nicht reagiert hast und b) den Termin hast bewusst verstreichen lassen um die Notlage ( Krankheit ) des Mieters auszunutzen mit dem Ziel eine Zahlung wie vereinbart zu verhindern. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.

Sofern - man müsste das Urteil kennen - der Mieter die Wohnung nicht in ordnungsgemässen und vertragsgemässen Zustand zurückgeben muss, ist also nur noch die Frage von neuen Schäden zu klären. Ist jedoch im Urteil ausdrücklich von der Räumung und Übergabe in vertragsgemässen Zustand gesprochen worden, dann bedarf es doch überhaupt keiner Diskusison um die Eingänge der Schlüssel, weil dann eben dem Mieter mitgeteilt werden müsste, dass die Schlüssel unter Vorbehalt angenommen werden, die Mängel und Schäden werden aufgelistet und der Mieter ( der wohl nicht darauf reagieren wird ) erhält eine Frist zur Vornahme der Leistungen wie vertraglich gefordert ( wenn das Urteil nicht in eine andere Richtung geht ).

Er wird die Frist kaum einhalten. Also ist er hinzuweisen, wenn er die Frist nicht erfüllt, dass der Vermieter auf seine Kosten die Arbeiten selbst vornehmen lässt. Und dann kann der Vermieter doch jederzeit diese Kosten mit seinen vereinbarten Zahlungen aufrechnen.
Ich habe unterstellt, dass ein Anwalt bei der Räumungsklage tätig gewesen ist, zumindest ein Vermieter diese Rechte kennt. Dann musste ich unterstellen, dass der Vermieter diese Hinweise nicht nur kennt, sondern darüber informiert wurde.

Wobei mir bis jetzt unklar ist, ob das Urteil nur die Räumung zum 15.01.2005 vorsieht oder ob das Urteil eine Räumung zum 15.01.2005 in ordnungsgemässen Zustand vorsieht. Oder ob sogar, hinsichtlich der Zahlung, ohnehin auf Leistungen verzichtet wurde, nach dem Motto „alles egal, wenn nur draussen“.

Wobei ich mich auch frage, ob es hier von anderen Mietparteien Mietminderungen gegeben hat und wenn, ob darüber im Urteil entschieden wurde oder ob der Vermieter auf Schadenersatzansprüche verzichtet hat.

Gruss Günter

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