Hallo Frank,
grundsätzlich hast Du Recht. Grundsteuer und Versicherungen sind vom Vermieter zu tragen. Jedoch können Mieter und Vermieter nach § 556 Abs 1 BGB vereinbaren, dass der Mieetr die in diesem Umfang vorgesehenen anteiligen Betriebskosten trägt. Dazu reicht es aus, wenn ein der beiden folgenden Vereinbarungen getroffen ist :
1 ) In den alten Mietverträge steht ein Hinweis auf § 27 der II. BV, Anlage 3.
2 ) In neuen Mietverträgen meist nur noch der Hinweis - wobei seit dem 01.01.2004 in zwei Kategorien unterteilt wird - „Betriebskosten gem. Betriebskostenverordnung …“.
Steht dies im Mietvertrag hat der Mieter - wenn auch in Unkenntnis - eine wirksame Vereinbarung getroffen und muss diesen Nebenkosten zahlen. Das OLG Hamm hat hierzu die Entscheidung getroffen - die ich im Übrigen für richtig ansehe -dass ein durchschnittlich gebildeter Bürger weiss was Nebenkosten sind und man erwarten kann, wenn ihm unklar ist, was abgerechnet wird, dass er hierzu entsprechende Fragen stellt.
Es kann auch sein, das in einigen Mietverträgen alle Positionen der Nebenkosten aufgeführt sind. Dann kommt es darauf an, welche Positionen gestrichen wurden, weil diese nicht abgerechnet werden sollen.
Manchmal, insbesondere wenn ein Vermieter eine Hausverwaltung beauftragt hat, kann aber auch enthalten sein, dass nur auf die ersten beiden Positionen ( je nach Mietvertrag alt oder neu ) hingewiesen wird und dann der Zusatz folgt „nach Abrechnung der Hausverwaltung“. Auch hier ist im Sinne der von mir als Ziffer 1 ) oder 2 ) hingewiesenen Sachvorgänge eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Auch hier muss sich ein Mieter eben erkundigen, was abgerechnet wird.
Gruss Günter
ich bezweifle die Richtigkeit, dass unser Vermieter den
Mietparteien folgende Nebenkosten auferlegt:
- Kaminfeger / Abgasmessung (177.63 € / Jahr)
Diese Kosten sind Kosten der Heizung und Warmwasserversorgung oder wenn jemand einen offenen Kamin, Holz-, Kohle-oder Gasöfen in der Wohnung hat. Diese Kosten sind üblicherweise unter Heizkosten abzurechnen, weil sie nicht nach der Wohnfläche, sondern nach dem Anteil im Gesamtverbrauch von Heizung und Warmwasser zu verteilen sind. Diese Kosten sind als tatsächlicher Verbrauch umlagefähig.
- Gebäudeversicherung (255.40 / Jahr)
- Sach und Haftpflicht (333.86 / Jahr)
- Grundsteuer (275.07 / Jahr)
Des Weiteren wird für die Abrechnung des Wasserverbrauchs nur
der zu zahlende Gesamtbetrag in Euro angegeben, nicht aber der
Verbrauch in Kubikmeter.
Muss natürlich aufgeschlüsselt sein. Entweder nach Verbrauch, nach Wohnfläche oder nach Personentagen. Sind keine Wasseruhren für die einzelnen Wohnungen vorhanden, kann also nur der Geamtverbrauch durch die Fläche oder durch Personentage ( wobei nur ortspolizeilich gemeldet Personen, keine Besucher und Gäste ) abgerechnet werden.
Was meint ihr - ist das alles legitim ??
Ich denke diese Art von Nebenkosten muss der Hausbesitzer
selbst tragen…
Mietvertrag mal ansehen.
Gruss Günter