Hallo,
wir hatten vor kurzem im Bekanntenkreis folgende Diskussion:
In einem Haus ist eine Schließanlage installiert. Der Vermieter hat einen Zentralschlüßel, mit dem er in jede Wohnung kann.
Kann ein Mieter das Schloß an seiner Wohnungstüre austauschen?
Wenn ja, muß er den Vermieter informieren?
Was würde den passieren wenn Gefahr in Verzug wäre und der Vermieter könnte, bei Abwesenheit des Mieters, nicht in die Wohnung?
Wie gesagt, interessiert mich nur so.
Danke für Eure Antworten.
Gruß
Friedrich
Hi
Kann ein Mieter das Schloß an seiner Wohnungstüre austauschen?
Ja, aber muß das Schloß aufbewahren, um es beim Auszug wieder einbauen zu können.
Der Vermieter hat bei Abwesenheit des Mieters nichts in dessen Wohnung zu suchen.
Wenn ja, muß er den Vermieter informieren?
Müssen nicht, aber es wäre höflich.
Was würde den passieren wenn Gefahr in Verzug wäre und der
Vermieter könnte, bei Abwesenheit des Mieters, nicht in die
Wohnung?
Dann würde die Wohnung im schlimmsten Fall aufgebrochen. Wobei dann aber wahrscheinlich jemand dabei ist, der abschätzen kann, ob wirklich Gefahr in Verzug ist - so oft kommt so ein Fall ja hoffentlich nicht vor.
Gruß
Edith
Hallo Friedrich!
Aus meiner Laiensicht:
Kann ein Mieter das Schloß an :seiner Wohnungstüre :austauschen?
Ja!
Wenn ja, muß er den Vermieter informieren?
Nein! Schon deshalb nicht, weil der Vermieter vom Austausch niemals etwas erfahren kann. Es sei denn, er macht sich in Abwesenheit des Mieters an dessen Wohnungstür zu schaffen. Aber damit begeht er eine Straftat. Hausfriedensbruch oder sowas in der Richtung.
Was würde den passieren wenn :Gefahr in Verzug wäre und der
Vermieter könnte, bei :Abwesenheit des Mieters, :nicht in die Wohnung?
Der Vermieter hat in einer vermieteten Wohnung grundsätzlich nichts verloren. Wenns brennt, muß die Tür eben aufgebrochen werden.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
wir hatten vor kurzem im Bekanntenkreis folgende Diskussion:
In einem Haus ist eine Schließanlage installiert. Der
Vermieter hat einen Zentralschlüßel, mit dem er in jede
Wohnung kann.
Kann ein Mieter das Schloß an seiner Wohnungstüre austauschen?
Ja, darf er. Er muss das Schloss und die Schlüssel aufbewahren.
Wenn ja, muß er den Vermieter informieren?
Unterstellen wir, dass es sich wirklich um eine Schliessanlage handelt. Dann gibt es die Schlüssel nur gegen Einsendung eines Zertifikates. Diese Schlösser sind meist auch sehr gut gesichert, ein Austausch, der nur an der Wohnungstüre möglich ist, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Schäden an der Türe führen. Bite also vorab einen Fachmann fragen.
Was würde den passieren wenn Gefahr in Verzug wäre und der
Vermieter könnte, bei Abwesenheit des Mieters, nicht in die
Wohnung?
Dies ist eines der berühmten Märchen. Wegen Gefahr in Verzug muss der Vermieter einen Schlüssel haben. Bei einem Wasserrohrbruch kann man den Haupthahn abschalten, meist ist in Mehrfamilienhäuser sogar die Wasserunterbrechung nach Stockwerken möglich. Bei Feuer kommt die Feuerwehr.
Gruss Günter
hallo.
Dies ist eines der berühmten Märchen. Wegen Gefahr in Verzug
muss der Vermieter einen Schlüssel haben. Bei einem
Wasserrohrbruch kann man den Haupthahn abschalten,
wie sieht’s aus, wenn’s nur EINEN hahn gibt und der mieter im urlaub ist? muß er diesen dann schleunigst abbrechen, oder hat das komplette haus für drei wochen kein wasser? 
gruß
michael
Hallo,
wir hatten vor kurzem im Bekanntenkreis folgende Diskussion:
In einem Haus ist eine Schließanlage installiert. Der
Vermieter hat einen Zentralschlüßel, mit dem er in jede
Wohnung kann.
Der Vermieter darf ohne Genehmigung des Mieters keinen Zweitschlüssel verwahren. Eine Genehmigung liegt dann vor, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart wurde.
Kann ein Mieter das Schloß an seiner Wohnungstüre austauschen?
ja kann er, aber er muss es aufbewahren und bei auszug wieder einbauen und mit allen seinerzeit übergebenen und nachgemachten schlüsseln an den Vermieter übergeben.
Wenn ja, muß er den Vermieter informieren?
Wenn dies so im Vertrag vereinbart wurde, dann ja, sonnst nicht.
Was würde den passieren wenn Gefahr in Verzug wäre und der
Vermieter könnte, bei Abwesenheit des Mieters, nicht in die
Wohnung?
Der Mieter ist i.d.R. verpflichtet dem Vermieter mitzuteilen, wer einen Schlüssel für die Wohnung hat. Ist Gefahr in Verzug muss dann die Wohnung durch einen Schlüsseldienst geöffnet werden. Eventuell besteht hier Schadenersatzpflicht des Mieters, wenn dieser z.B. im Urlaub war und keine Personen benannt wurde, welche einen Schlüssel hat.
Wie gesagt, interessiert mich nur so.
Danke für Eure Antworten.
Gruß
Friedrich
Hallo Peter!
Der Mieter ist i.d.R. :verpflichtet dem Vermieter :mitzuteilen, wer einen :Schlüssel für die Wohnung :hat.
Unbestritten kann es zweckmäßig sein, freiwillig und im Ermessen des Mieters liegend, einer Person des Vertrauens einen Wohnungsschlüssel zu geben. Aber „der Mieter ist i. d. R. verpflichtet…“ - bestimmt verrätst Du mir, woraus sich solche Verpflichtung ableitet. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Rechtsgut. Du kannst niemanden zwingen, den eigenen Wohnungsschlüssel heraus zu rücken, weder an den Vermieter noch an sonst wen. Und wer einer Person des Vertrauens einen Wohnungsschlüssel gibt, kann gewiß nicht gezwungen werden, diese Person dem Vermieter zu benennen. Anders lautende Klauseln in einem Mietvertrag hätten im Streitfall vermutlich keinen Bestand.
Gruß
Wolfgang
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