Schönheitsreparaturen

hallo experten,

ja, ich weiss ein altes und leidiges thema, hinweise, bzgl. suche usw. bitte ersparen… alles schon geklärt.

also, folgender sachverhalt, ein mieter zieht aus, es gab eine vorbesichtigung seitens des vermieters in dem der sachverhalt der zu erledigenden „schönheitsreparaturen“ „geklärt“ werden sollte,
es stellte sich schlussendlich herraus, dass der mieter ALLE räume zu streichen habe, da zum teil verfärbungen durch die heizung aufgetreten sind, die risse im mauerwerk, die auftreten in einem neubau werden vom vermieter verspachtelt, jedoch muss der mieter die malerarbeiten zahlen.

desweiteren sind verschleisserscheinungen des echtholzparketts festgestellt worden, diese sollen vom mieter „bereinigt werden“, es wurde vom vermieter vorgeschlagen, dass evtl. über die haftpflichtversicherung zu regeln.

also, im endeffeft hat in diesem fall, der mieter sämtliche kosten zu tragen, ist dieses rechtens, besonders, die risse im mauerwerk, die lediglich vom vermieter verspachtelt werden, jedoch der mieter die malerkosten dafür zu tragen hat, finde ich in diesem fall merkwürdig.

was denkt ihr, liebe experten?

p.s.: oben erwähnter mieter hat 4 jahre in einer neubau-wohnung zur miete gewohnt, in dem entsprechendem mietvertrag gab es eine fristenregelung (küche,bad alle 3 jahre, usw.) bzgl. schönheitsreparaturen.

Hallo,

gehe mal ans Ende dieses Bretts. Dort sind Fragen zu Schönheitsreparaturen. Die Antworten muss man zur Beantwortung kennen.

:also, folgender sachverhalt, ein mieter zieht aus, es gab eine

vorbesichtigung seitens des vermieters in dem der sachverhalt
der zu erledigenden „schönheitsreparaturen“ „geklärt“ werden
sollte,
es stellte sich schlussendlich herraus, dass der mieter ALLE
räume zu streichen habe, da zum teil verfärbungen durch die
heizung aufgetreten sind, die risse im mauerwerk, die
auftreten in einem neubau werden vom vermieter verspachtelt,
jedoch muss der mieter die malerarbeiten zahlen.

Hier muss geklärt werden, ob der Mieter überhaupt - bei dem vor 4 Jahren abgeschlossenen Mietvertrag (durchaus möglich) - verpflichtet ist Schönheitsreparaturen vorzunehmen.

desweiteren sind verschleisserscheinungen des echtholzparketts
festgestellt worden, diese sollen vom mieter „bereinigt
werden“, es wurde vom vermieter vorgeschlagen, dass evtl. über
die haftpflichtversicherung zu regeln.

was heisst Verschleissteile ? Kratzer durch Stühle rücken oder was ?

also, im endeffeft hat in diesem fall, der mieter sämtliche
kosten zu tragen, ist dieses rechtens, besonders, die risse im
mauerwerk, die lediglich vom vermieter verspachtelt werden,
jedoch der mieter die malerkosten dafür zu tragen hat, finde
ich in diesem fall merkwürdig.

:

p.s.: oben erwähnter mieter hat 4 jahre in einer
neubau-wohnung zur miete gewohnt, in dem entsprechendem
mietvertrag gab es eine fristenregelung (küche,bad alle 3
jahre, usw.) bzgl. schönheitsreparaturen.

Und deren genauen Wortlauf muss man kennen. Vor allem ob irgendwo ein Hinweis steht - was bei Verträgen von Haus u. Grund oft der Fall ist -dass der Mieter nachweisen muss, dass er die Fristen eingehalten hat oder ob im Vertrag bindend steht, dass zu den Fristen Schönheitsreparaturen ungeachtet des Zustandes der Wohnung gemacht werden müssen.

Du kannst Dich auch direkt mit mir in Verbindung setzen.

Gruss Günter