hallo experten,
ja, ich weiss ein altes und leidiges thema, hinweise, bzgl. suche usw. bitte ersparen… alles schon geklärt.
also, folgender sachverhalt, ein mieter zieht aus, es gab eine vorbesichtigung seitens des vermieters in dem der sachverhalt der zu erledigenden „schönheitsreparaturen“ „geklärt“ werden sollte,
es stellte sich schlussendlich herraus, dass der mieter ALLE räume zu streichen habe, da zum teil verfärbungen durch die heizung aufgetreten sind, die risse im mauerwerk, die auftreten in einem neubau werden vom vermieter verspachtelt, jedoch muss der mieter die malerarbeiten zahlen.
desweiteren sind verschleisserscheinungen des echtholzparketts festgestellt worden, diese sollen vom mieter „bereinigt werden“, es wurde vom vermieter vorgeschlagen, dass evtl. über die haftpflichtversicherung zu regeln.
also, im endeffeft hat in diesem fall, der mieter sämtliche kosten zu tragen, ist dieses rechtens, besonders, die risse im mauerwerk, die lediglich vom vermieter verspachtelt werden, jedoch der mieter die malerkosten dafür zu tragen hat, finde ich in diesem fall merkwürdig.
was denkt ihr, liebe experten?
p.s.: oben erwähnter mieter hat 4 jahre in einer neubau-wohnung zur miete gewohnt, in dem entsprechendem mietvertrag gab es eine fristenregelung (küche,bad alle 3 jahre, usw.) bzgl. schönheitsreparaturen.