Hallo Reni,
mal angenommen ein Vermieter genehmigt auf Anfrage die Haltung
von kleinen Hunden in seinen Wohnungen. Grundsätzlich erlischt
die Genehmigung mit dem Tod des Hundes und zur Neuanschaffung
muss ja dann eine neue Genehmigung eingeholt werden.
Eine derartige Regelung im Mietvertrag ist zulässig.
Jetzt würde der Vermieter erfahren, das ein Hund für den eine
Genehmigung erteilt wurde gestorben ist und der Mieter A
inzwischen zwei neue Hunde angeschafft hat.
Dies ist eindeutig vertragswidrig, egal was irgenwer sonst dazu erklärt. Der Mietvertrag ist mit der Bedíngung zur Erlaubnis eines ganz bestimmten Hundes eingegangen worden. Was der Nachbar macht ist im Moment uninteressant. Wesentlich ist, dass der Mieter sich nicht an die Vereinbarung gehalten hat.
Im gleichen Haus hätte ein anderer Mieter B sich 3 kleine
Hunde, ohne Zustimmung und Wissen des Vermieters, angeschafft.
was vertragswidrig ist. Der Vermieter kann die Entfernung der beiden Tiere verlangen.
Meine Fragen nun:
Kann der Vermieter die Abschaffung von 1 Hund Mieter A und 2
Hunden Mieter B verlangen?
ja, Hunde und Katzen gehören - Ausnahmefälle wie Blindenhunde und aus sozialen Gründen/psychologischen Gründen - zu den genehmigungspflichtigen Haustieren.
Kann der Vermieter dem Mieter A untersagen seine Hunde um
nachtschlafende Zeiten wie 3.30 Uhr, 5.30 Uhr Gassi zu führen,
wenn diese durch lautes Bellen die Nachbarn wecken?
Sorry, aber wenn der Mieter auch noch Ruhestörung treibt, muss er sich nicht wundern, wenn ihm untersagt wird, Haustiere zu halten.
Hinweis: Ein generelles Verbot der Tierhaltung ist nicht erlaubt. Ist aber Tierhaltung auf ein bestimmtes Tier erlaubt, kann dessen Tod nicht durch ein anderes Haustier ersetzt werden, weil letztlich der Vermieter ja davon ausging, dass nach dem Tod des Tieres die Tierhaltung entfällt.
Nun weiss ich auch, dass einige vermeintliche Tierschützer glauben, man könne andere Urteile so umdeuten, dass bei der Tierhaltung alles erlaubt sein soll. Die Äusserung eines User, dass die Interessen des Vermieters hier nachrangig sind, es habe die Tierhaltung Vorrang ist natürlich Unsinn. Vorrang hat die vertragliche Vereinbarung. Sie gilt, wenn sie nicht gegen ein Gesetz verstösst. Hier nicht der Fall.
Im Übrigen kann der Vermieter Tierhaltung ( Hunde ) auch nach der Erlaubnis widerrufen, wenn Nachbarn durch den Hund ( Bellen ) gestört werden. Werden sie sogar in der Nachtruhe gestört und mindern die Miete gträgt der Verursacher ( Hundehalter ) die Kosten aus dem Schaden, der dem Vermieter durch die Mietminderung etsteht.
Gruss Günter