Hundehaltung wann hörts auf?

Hallo Forum,

mal angenommen ein Vermieter genehmigt auf Anfrage die Haltung von kleinen Hunden in seinen Wohnungen. Grundsätzlich erlischt die Genehmigung mit dem Tod des Hundes und zur Neuanschaffung muss ja dann eine neue Genehmigung eingeholt werden.

Jetzt würde der Vermieter erfahren, das ein Hund für den eine Genehmigung erteilt wurde gestorben ist und der Mieter A inzwischen zwei neue Hunde angeschafft hat.

Im gleichen Haus hätte ein anderer Mieter B sich 3 kleine Hunde, ohne Zustimmung und Wissen des Vermieters, angeschafft.

Meine Fragen nun:

Kann der Vermieter die Abschaffung von 1 Hund Mieter A und 2 Hunden Mieter B verlangen?

Kann der Vermieter dem Mieter A untersagen seine Hunde um nachtschlafende Zeiten wie 3.30 Uhr, 5.30 Uhr Gassi zu führen, wenn diese durch lautes Bellen die Nachbarn wecken?

Für Eure Antworten danke ich schon im Voraus.

Gruß
Reni

Hallo,

du solltest dich mit deiner Überschrift nicht allzu herablassend äußern, wenn du es selber nicht richtig weißt.

Haustierhaltung kann man nicht verbieten.

das ist so nicht richtig formuliert. der Vermieter kann kein generelles Tierhaltungsverbot aussprechen, in Einzelfällen und bei bestimmten Tierarten ist das durchaus zulässig.

es gibt ausnahmen… aber normale kleintierhaltung…
und mittelgrosse hunde muessen vom vermieter genehmigt
werden und beduerfen keiner genehmigung.

sie müssen also genehmigt werden und bedürfen keiner Genehmigung, ah ja! Also entweder bedürfen sie der Genehmigung, dann kann der Vermieter dieselbe auch verweigern sofern entsprechende Gründe vorliegen. Oder sie bedürfen keiner Genehmigung, dann geht das den Vermieter nix an.

Generell dürfen die üblichen Kleintiere in den üblichen Mengen ohne Genehmigung gehalten werden. Ob Katzen und kleine Hunde noch zu Kleintieren zählen sehen die Gericht unterschiedlich. Insbesondere ist mir nur ein Fall bekannt, in dem ein Hund (Yorkie?) als Kleintier gesehen wurde, war aber lediglich ein Amtsgericht.

Mittlere Hunde fallen mit Sicherheit nicht mehr unter die Kleintierklausel.

Bei aller Tierhaltung darf aber keine Belästigung davon ausgehen.

ZB kann auch die Haltung nur eines einzelnen Hundes gestattet werden (im Sinne einer Mengenbegrenzung). Wenn der Mieter dennoch 3 Hunde hält, kann der VM die Reduzierung auf 1 Hund verlangen.

Gruß, Niels

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Lieber PK,

na ja Blödsinn?

Man stelle sich vor ein 8 Parteien-Haus und jeder hat 2 - 4 Hunde. Da kann der Vermieter ja gleich ne Hundezucht in der Wohnanlage (übrigens insgesamt 16 Häuser) aufmachen.

Gruß Reni

Hallo,

mal angenommen ein Vermieter genehmigt auf Anfrage die Haltung
von kleinen Hunden in seinen Wohnungen. Grundsätzlich erlischt
die Genehmigung mit dem Tod des Hundes und zur Neuanschaffung
muss ja dann eine neue Genehmigung eingeholt werden.

wenn er sie grundsätzlich genehmigt hat, darf er sie nur aus gutem Grund verweigern (zB Kampfhund). Aber der Mieter hat trotzdem jedesmal die Genehmigung einzuholen. Es wäre auch ganz iteressant, ob die Genehmigung sich auf einen Hund beschränkt. Dann darf er die Genehmigung für die überzähligen Hunde verweigern, vorausgesetzt er hat sie nicht schon vorher wissentlich monatelang geduldet.

Gruß, Niels

naja… aber es geht ja nicht um die sicht des vermieters, sondern um :das recht eines jeden ein haustier seiner wahl zu halten. und das :kannst du als vermieter nicht verwehren.

Hi PK,

nehmen wir an, dass es mir bzw. dem Vermieter eigentlich egal ist, ich/er wohnt ja nicht dort :smile:

Aber die anderen Mieter beschweren sich nun mal wenn sie zu nachtschlafender Zeit durch Hundegebell geweckt werden.

Das würde ich aber auch und Du?

Gruß Reni

Hallo Reni,

Hallo Forum,

mal angenommen ein Vermieter genehmigt auf Anfrage die Haltung
von kleinen Hunden in seinen Wohnungen. Grundsätzlich erlischt
die Genehmigung mit dem Tod des Hundes und zur Neuanschaffung
muss ja dann eine neue Genehmigung eingeholt werden.

Ist das so? Ist die Genehmigung wirklich an einen bestimmten Hund geknüft oder hat der Vermieter dem Mieter nur die Genehmigung eines kleinen (oder mittelgroßen) Hundes erlaubt?

Jetzt würde der Vermieter erfahren, das ein Hund für den eine
Genehmigung erteilt wurde gestorben ist und der Mieter A
inzwischen zwei neue Hunde angeschafft hat.

Wenn’s keine Probleme gibt, ist das für die Hunde viel artgerechter.

Im gleichen Haus hätte ein anderer Mieter B sich 3 kleine
Hunde, ohne Zustimmung und Wissen des Vermieters, angeschafft.

Er hätte sicher fragen müssen, aber der vermieter hätte sicher einen stichhaltigen Grund nennen müssen, die Erlaubnis zu verweigern. Unterm Strich also egal.

Meine Fragen nun:

Kann der Vermieter die Abschaffung von 1 Hund Mieter A und 2
Hunden Mieter B verlangen?

Ich hoffe sehr, er kann es nicht - die armen Hunde können nun wirklich nichts dafür.

Kann der Vermieter dem Mieter A untersagen seine Hunde um
nachtschlafende Zeiten wie 3.30 Uhr, 5.30 Uhr Gassi zu führen,

Wohl kaum! Glücklicherweise! Er kann seinen Mietern doch nicht verbieten, zu jeder gewünschten Zeit die Wohnung zu verlassen bzw. wieder zu betreten - so weit darf sich ein Vermieter ganz sicher nicht in das Privatleben seiner Mieter einmischen! Ob sie dabei einen (leisen) Hund mitnehmen, ist ganz allein ihre Angelegenheit.

wenn diese durch lautes Bellen die Nachbarn wecken?

Das ist etwas anderes - Randalieren kann und muß erverbieten. Hätte er seine Erlaubnis nicht auf kleine Hunde beschränkt, wäre das Problem sicher nicht in dem Ausmaß vorhanden - nach meinen Erfahrungen sind hauptsächlich die kleinen Hunde die Krakehler.

Für Eure Antworten danke ich schon im Voraus.

Gruß
Reni

Grüße
Gordie

Hallo Reni,

mal angenommen ein Vermieter genehmigt auf Anfrage die Haltung
von kleinen Hunden in seinen Wohnungen. Grundsätzlich erlischt
die Genehmigung mit dem Tod des Hundes und zur Neuanschaffung
muss ja dann eine neue Genehmigung eingeholt werden.

Eine derartige Regelung im Mietvertrag ist zulässig.

Jetzt würde der Vermieter erfahren, das ein Hund für den eine
Genehmigung erteilt wurde gestorben ist und der Mieter A
inzwischen zwei neue Hunde angeschafft hat.

Dies ist eindeutig vertragswidrig, egal was irgenwer sonst dazu erklärt. Der Mietvertrag ist mit der Bedíngung zur Erlaubnis eines ganz bestimmten Hundes eingegangen worden. Was der Nachbar macht ist im Moment uninteressant. Wesentlich ist, dass der Mieter sich nicht an die Vereinbarung gehalten hat.

Im gleichen Haus hätte ein anderer Mieter B sich 3 kleine
Hunde, ohne Zustimmung und Wissen des Vermieters, angeschafft.

was vertragswidrig ist. Der Vermieter kann die Entfernung der beiden Tiere verlangen.

Meine Fragen nun:

Kann der Vermieter die Abschaffung von 1 Hund Mieter A und 2
Hunden Mieter B verlangen?

ja, Hunde und Katzen gehören - Ausnahmefälle wie Blindenhunde und aus sozialen Gründen/psychologischen Gründen - zu den genehmigungspflichtigen Haustieren.

Kann der Vermieter dem Mieter A untersagen seine Hunde um
nachtschlafende Zeiten wie 3.30 Uhr, 5.30 Uhr Gassi zu führen,
wenn diese durch lautes Bellen die Nachbarn wecken?

Sorry, aber wenn der Mieter auch noch Ruhestörung treibt, muss er sich nicht wundern, wenn ihm untersagt wird, Haustiere zu halten.

Hinweis: Ein generelles Verbot der Tierhaltung ist nicht erlaubt. Ist aber Tierhaltung auf ein bestimmtes Tier erlaubt, kann dessen Tod nicht durch ein anderes Haustier ersetzt werden, weil letztlich der Vermieter ja davon ausging, dass nach dem Tod des Tieres die Tierhaltung entfällt.

Nun weiss ich auch, dass einige vermeintliche Tierschützer glauben, man könne andere Urteile so umdeuten, dass bei der Tierhaltung alles erlaubt sein soll. Die Äusserung eines User, dass die Interessen des Vermieters hier nachrangig sind, es habe die Tierhaltung Vorrang ist natürlich Unsinn. Vorrang hat die vertragliche Vereinbarung. Sie gilt, wenn sie nicht gegen ein Gesetz verstösst. Hier nicht der Fall.

Im Übrigen kann der Vermieter Tierhaltung ( Hunde ) auch nach der Erlaubnis widerrufen, wenn Nachbarn durch den Hund ( Bellen ) gestört werden. Werden sie sogar in der Nachtruhe gestört und mindern die Miete gträgt der Verursacher ( Hundehalter ) die Kosten aus dem Schaden, der dem Vermieter durch die Mietminderung etsteht.

Gruss Günter

Gruß
Reni

Hallo,

naja… aber es geht ja nicht um die sicht des vermieters, sondern um
das recht eines jeden ein haustier seiner wahl zu halten. und das kannst
du als vermieter nicht verwehren.

ein solches Recht gibt es nicht. Es gibt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dieses ist aber natürlich eingeschränkt durch andere Rechte wie zB das Recht anderer auf Unversehrtheit. Die aktuelle Rechtsprechung sieht die Entfaltung der Persönlichkeit ganz offensichtlich durch das Verbot der Hundehaltung nicht nennenswert geschmälert, wohl aber durch ein generelles Tierhalteverbot.

Es gibt außerdem das Recht auf freie Gestaltung von Verträgen, sofern sie geltendem Recht entsprechen. Somit kann jeder einen Mietvertrag mit eingeschränkter Tierhaltung unterschreiben oder nicht. Wenn er es getan hat, muss er sich aber auch daran halten.

Gruß, niels