Guten Tag,
angenommen, ein Mieter hat eine Wohnungstür mit einem Holztürrahmen, der schon leicht morsch ist und Risse aufweist. Der Vermieter hat, nach mehrmaliger Erfragung nach einer Reperatur nur das Schließblech ausgewechselt - der Rahmen selbst blieb also brüchig.
Der Vermieter hat nun dem Mieter angeboten, dringend einen Türgriffbeschlag und ein neues Kastenriegelschloss mit Türspaltsperre gegen 250,-€ einsetzen zu lassen, um aktuelle SIcherheitsstandards herzustellen.
Nun die Fragen:
- Muss der Vermieter nicht selbst für eine sichere Wohnungstür sorgen?
- Wäre eine unsichere Wohnungstüre ein Grund für eine Mietminderung? Und wenn ja, in welcher Höhe?
Ich würde mich über eine ANtwort sehr freuen.
Grüße
Micky
Hallo,
der Vermieter ist verpflichtet eine sichere Wohnungstüre zu gewährleisten. Sofern der Mieter eine Haftpflichtversicherung hat, sollte er sich mal mit der Versicherung in Verbindung setzen und dann sollte klar und deutlich dem Vermieter erklärt werden, dass er für alle Schadensfälle haftet, die durch die nicht sichere Wohnungstüre entstehen können. Wenn aber die Sicherheit der Türe mit den Massnahmen, die der Vermieter vorsieht gewährleistet wird, ist nichts zu amchen. Eine Mietminderung ist dagegen nicht möglich.
Gruss Günter
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Hallo,
der Vermieter ist verpflichtet eine sichere Wohnungstüre zu
gewährleisten. Sofern der Mieter eine Haftpflichtversicherung
hat, sollte er sich mal mit der Versicherung in Verbindung
setzen und dann sollte klar und deutlich dem Vermieter erklärt
werden, dass er für alle Schadensfälle haftet, die durch die
nicht sichere Wohnungstüre entstehen können. Wenn aber die
Sicherheit der Türe mit den Massnahmen, die der Vermieter
vorsieht gewährleistet wird, ist nichts zu amchen. Eine
Mietminderung ist dagegen nicht möglich.
Gruss Günter
Hallo Günter,
erst mal vielen Dank für die Antwort!
Ich muss aber noch mal nachhaken, damit ich sicher gehe, das richtig verstanden zu haben.
Die 250,- sollten vom Vermieter übernommen werden bzw. er müsste dafür sorgen, dass eine Sicherheit gewährleistet ist/wird. Der Mieter hätte somit eigentlich nichts mit der Sache zu tun.
Richtig?
Grüße
Micky
Hallo,
der Vermieter ist verpflichtet eine sichere Wohnungstüre zu
gewährleisten. Sofern der Mieter eine Haftpflichtversicherung
hat, sollte er sich mal mit der Versicherung in Verbindung
setzen und dann sollte klar und deutlich dem Vermieter erklärt
werden, dass er für alle Schadensfälle haftet, die durch die
nicht sichere Wohnungstüre entstehen können. Wenn aber die
Sicherheit der Türe mit den Massnahmen, die der Vermieter
vorsieht gewährleistet wird, ist nichts zu amchen. Eine
Mietminderung ist dagegen nicht möglich.
Gruss Günter
Hallo Günter,
erst mal vielen Dank für die Antwort!
Ich muss aber noch mal nachhaken, damit ich sicher gehe, das
richtig verstanden zu haben.
Die 250,- sollten vom Vermieter übernommen werden bzw. er
müsste dafür sorgen, dass eine Sicherheit gewährleistet
ist/wird. Der Mieter hätte somit eigentlich nichts mit der
Sache zu tun.
Richtig?
Ja, der Vermieter muss den Mangel beseitigen und hierfür die entstehenden Kosten tragen.
Gruss Günter
Hallo Günter!
Ich sage ganz herzlichen Dank für die schnellen Auskünfte!!
Hat mir sehr geholfen!
Grüße
Micky