Gemeinschaftsfläche ?

Nein, nach Ansicht des Mieters A ist es das nicht.

Hallo, folgendes Problem möchte ich vortragen:

Mieter A lebt seit mehr als 2 Jahrzehnten in einer Mietwohnung Mehrfamilienhaus EG mit Treppe zu einem kleinen „Gärtchen“, in dem in Zeiten der Heizölversorgung dort der Öltank untergebracht war. Ist heutzutage stillgelegt, aber noch in der Erde.

Seit Mietbeginn sah der Mieter die Pflege und Säuberung, da immer zur Wohnung gehörend betrachtet, also selbstverstänflich an, so daß er nie auf die Idee gekommen wäre, vom Vermieter einen finanziellen Ausgleich dafür zu fordern (Laub,Schmutz,Baumrückschnitte etc inkl. Plastiksäcke zur Entsorgung + ZEIT)

Die Nutzung als Ort der Erholung und „draußen-sein“ war seit Anfang der 90iger Jahre kaum möglich, da auf angrenzendem Nachbargrundstück ein Parkplatz installiert wurde.

In den letzten Jahren versucht HV Mieter unter Druck zu setzen u.a. Verbot den Bereich zu betreten.

Mieter A sieht diesen Bereich als zu seiner Wohnung gehörend an.
Durch den Heizungskeller gibt es einen Zugang zu jenem Bereich.
Alle Mieter respektieren die Schutzgrenze zur Wohnung und verlässlich konnte Mieter A sich darauf verlassen, dass von dort her kein unerlaubtes = unangekündigtes Eindringen in den Wohnbereich erfolgt.

HV übertritt zunehmend unverschämter werdend diese Schutzzone.
Handwerker betreten unangemeldet diesen Bereich, der Mieter ist davon äußerst irritiert.

Nun sind Fassadenarbeiten angekündigt und zum ersten Mal wurde jener zur Wohnung gehörende, nicht im Mietvertrag extra aufgeführte Bereich als °Gemeinschaftsfläche° deklariert.

Was hat das zu bedeuten ?
Welche Folgen kann das haben, wenn Mieter A dieser Bezeichnung nicht widerspricht = darauf besteht, dass dies keine Gemeinschaftsfläche wie z.B. die Waschküche ist ?

Erbitte einige Gedanken dazu
Gruss
gretell

Nein, nach Ansicht des Mieters A ist es das nicht.

Hallo, folgendes Problem möchte ich vortragen:

Mieter A lebt seit mehr als 2 Jahrzehnten in einer Mietwohnung
Mehrfamilienhaus EG mit Treppe zu einem kleinen „Gärtchen“, in
dem in Zeiten der Heizölversorgung dort der Öltank
untergebracht war. Ist heutzutage stillgelegt, aber noch in
der Erde.

Seit Mietbeginn sah der Mieter die Pflege und Säuberung, da
immer zur Wohnung gehörend betrachtet, also selbstverstänflich
an, so daß er nie auf die Idee gekommen wäre, vom Vermieter
einen finanziellen Ausgleich dafür zu fordern
(Laub,Schmutz,Baumrückschnitte etc inkl. Plastiksäcke zur
Entsorgung + ZEIT)

Einfach davon ausgehen, daß einem allein die Nutzung zusteht, nur weil andere nicht nutzen?

Ich sehe keine Möglichkeit, es ist und war wohl eine Gemeinschaftsfläche.

Jakob

Die Nutzung als Ort der Erholung und „draußen-sein“ war seit
Anfang der 90iger Jahre kaum möglich, da auf angrenzendem
Nachbargrundstück ein Parkplatz installiert wurde.

In den letzten Jahren versucht HV Mieter unter Druck zu setzen
u.a. Verbot den Bereich zu betreten.

Mieter A sieht diesen Bereich als zu seiner Wohnung gehörend
an.
Durch den Heizungskeller gibt es einen Zugang zu jenem
Bereich.
Alle Mieter respektieren die Schutzgrenze zur Wohnung und
verlässlich konnte Mieter A sich darauf verlassen, dass von
dort her kein unerlaubtes = unangekündigtes Eindringen in den
Wohnbereich erfolgt.

HV übertritt zunehmend unverschämter werdend diese Schutzzone.
Handwerker betreten unangemeldet diesen Bereich, der Mieter
ist davon äußerst irritiert.

Nun sind Fassadenarbeiten angekündigt und zum ersten Mal wurde
jener zur Wohnung gehörende, nicht im Mietvertrag extra
aufgeführte Bereich als °Gemeinschaftsfläche° deklariert.

Was hat das zu bedeuten ?
Welche Folgen kann das haben, wenn Mieter A dieser Bezeichnung
nicht widerspricht = darauf besteht, dass dies keine
Gemeinschaftsfläche wie z.B. die Waschküche ist ?

Erbitte einige Gedanken dazu
Gruss
gretell

Hallo Grettell,

wie richtig dargelegt. Der Mieter ging davon aus, dass der Teil zur Wohnung gehört. Das reicht leider nicht aus. Es muss im Mietvertrag vereinbart sein, dass deiser Bereich zur Wohnung gehört. Wenn nicht, ist es eindeutig Gemeinschaftsfläche.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

@ Günter - @ jakob
Danke sehr für Eure je gegebene Antwort.

Gruss
gretell

Hallo Grettell,

wie richtig dargelegt. Der Mieter ging davon aus, dass der
Teil zur Wohnung gehört. Das reicht leider nicht aus. Es muss
im Mietvertrag vereinbart sein, dass deiser Bereich zur
Wohnung gehört. Wenn nicht, ist es eindeutig
Gemeinschaftsfläche.

Gruss Günter