Angemessene/übliche Höhe von Mietminderungen?

Hallo Forum,

kennt jemand übliche bzw. als in der Rechtsprechung als angemessen
akzeptierte Höhen für Mietminderungen? In einem Thread neulich (mit
den ganzen Mängeln: Lärm von oben, unten, Mülltonnen voll etc.) hatte
Günther zwar etwas geschrieben, aber das was ich gesucht habe war
nicht dabei:
Angenommen, ein Mieter würde die Miete wegen sehr lautem Baulärm
mindern wollen, was wäre da eine realistische Höhe? 30% wäre
wahrscheinlich zu viel, andererseits könnte ich mir vorstellen, daß
10% zumindest von dem betroffenen Mieter als zu niedrig angesehen
würden. Was würdet Ihr dem Mieter raten? Gibt es da irgendwelche
„Referenzen“ auf die sich Mieter oder auch Vermieter bei der
Festlegung bzw. Einigung über die Höhe der Mietminderung berufen
könnten?

Vielen Dank im voraus an die Antwortenden und an den, der dieses
Forum ins Leben gerufen hat!

Gruß,
Chris

20% sind möglich
Gucks Du da
http://www.kanzlei-doehmer.de/mindtab.htm
Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

jabkob hat hier eine Quelle genannt. Angaben dieser Quelle habe ich schön früher insoweit angezweifelt, dass der blosse Hinweis auf Daten und Urteile nicht ausreicht. Hier steht dann auch, dass nach dem Einzelfall zu entscheiden ist. Der Passus - in dieser Quelle - dass nach der Bruttomiete die Mietminderung zu berechnen sei, ist jedoch falsch. Mietminderungen können nur aus der Kaltmiete berechnet werden.

kennt jemand übliche bzw. als in der Rechtsprechung als
angemessen
akzeptierte Höhen für Mietminderungen? In einem Thread neulich
(mit
den ganzen Mängeln: Lärm von oben, unten, Mülltonnen voll
etc.) hatte
Günther zwar etwas geschrieben, aber das was ich gesucht habe
war
nicht dabei:
Angenommen, ein Mieter würde die Miete wegen sehr lautem
Baulärm
mindern wollen, was wäre da eine realistische Höhe? 30% wäre
wahrscheinlich zu viel, andererseits könnte ich mir
vorstellen, daß
10% zumindest von dem betroffenen Mieter als zu niedrig
angesehen
würden. Was würdet Ihr dem Mieter raten? Gibt es da
irgendwelche
„Referenzen“ auf die sich Mieter oder auch Vermieter bei der
Festlegung bzw. Einigung über die Höhe der Mietminderung
berufen
könnten?

Hier müsste bekannt sein, ob der Baulärm im Haus durch Umbauarbeiten besteht, ausser Haus durch Bauarbeiten, von wann bis wann gearbeitet wird, welche Art von Arbeiten ausgeführt werden. Bitte hierzu vielleicht nähere Hinweise. Hier kann von „keiner“ bis zu 50 bis 100 % hohen Mietminderung - Achtung pro Tag gerechnet - Möglichkeit bestehen. Eine pauschale Mietminderung auf den Monat ist in solche Fälle mit äusserster Vorsicht zu betrachten.

Gruss Günter

Mietminderungen können nur aus der Kaltmiete berechnet werden.

Das ist klar.

Hier müsste bekannt sein, ob der Baulärm im Haus durch
Umbauarbeiten besteht, ausser Haus durch Bauarbeiten, von wann
bis wann gearbeitet wird, welche Art von Arbeiten ausgeführt
werden. Bitte hierzu vielleicht nähere Hinweise. Hier kann von
„keiner“ bis zu 50 bis 100 % hohen Mietminderung - Achtung pro
Tag gerechnet - Möglichkeit bestehen. Eine pauschale
Mietminderung auf den Monat ist in solche Fälle mit äusserster
Vorsicht zu betrachten.

  • Der Lärm kommt aus dem Haus durch Umbauarbeiten, die der Vermieter
    in einer Gewerbefläche durchführt.
  • Die Arbeiten finden von 7 Uhr/7:30 Uhr (dann auch gleich laut) bis
    ca. 18 Uhr statt.
  • Art der Arbeit ist Umbau der Gewerbefläche zu einem Restaurant,
    wohl mit Einbau von Lärmschutz (Raum-in-Raum-Konstruktion), weshalb
    praktisch ununterbrochen gebohrt (Schlagbohrer, Stahlbeton) und
    gehämmert wird. Das klingt hier zwar harmlos, nehmen wir hier aber
    an, daß der Mieter schon einige Renovierungen in Nachbarwohnungen
    mitbekommen hat und deshalb beurteilen kann, daß der Lärm deutlich
    über dem liegt, was man als normal bezeichnen kann.
  • Die Arbeiten dauern über vier Monate an, davon drei lärmintensive
    und ein nur manchmal lärmintensiver. (Macht wahrscheinlich keinen
    Unterschied, aber nur so der Vollständigkeit halber.)

Günther, für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit, worauf könnte
sich ein Mieter und ein Vermieter da beziehen? Gerichtsurteile oder
was nimmt man da?

Vielen Dank schon mal!
Chris