Hallo,
folgender Fall:
Man stelle sich vor, eine fast leerstehende Wohnung in einem 6 Familienhaus. Die Kündigungsfrist für diese Wohnung läuft erst Januar 2005 aus. Die Nebenkosten für diese Wohnung werden erstmal noch
im vollen Umfang für den vollen Monat Januar in Höhe von 107 Euro bezahlt. Nun findet aber am 15.01. eine vorzeitige Wohnungsübergabe
statt, durch einen Mietaufhebungsvertrag, wobei auch die Zählerstände für Wasser und Heizung bis zum 15.01. festgehalten werden. Der Mietaufhebungsvertrag besagt, das nur bis zum 15.ten nach Zählerstand für die Nebenkosten bezahlt werden muß. Die Wohnung selbst wurde innerhalb dieser 15 Tage höchstens zweimal betreten, um noch Möbel herauszuholen und Wasser bzw. Heizung wurden garnicht mehr groß benutzt.
Nun reicht man den Mietaufhebungsvertrag mit Zählerstand bei der Hausverwaltung ein und bittet um entsprechende Rückerstattung der anteiligen Nebenkosten - nach Zählerstand usw. berechnet. Die Hausverwaltung reagiert schriftlich überhaupt nicht, sondern erstattet genau die Hälfte der vorausgezahlten Nebenkosten. Eine genaue Verrechnung findet nicht statt, obwohl gerade der größte Anteil der monatlichen Nebenkosten aus Kosten für Wasserverbrauch usw. besteht. Sonstige Sachen wie Müllabfuhr ließen sich einfach teilen und anteilig verrechnen.
Ist das Verhalten der Hausverwaltung korrekt oder hat der Mieter das Recht, eine genaue Berechnung, besonders eben der Zählerstände bzw. den Verbrauch ausrechnen zu lassen. ?
Danke
Birgit