Installationsarbeiten in wohnung drunter

guten tag, liebe wissenden (oder ebenfalls ratsuchenden)!

mal angenommen, die wohnung im erdgeschoss unter der von mieter x wird saniert.

dabei finden an einem donnerstag auch arbeiten an den rohren statt, also an der abwasserleitung. der umfang der arbeiten in mieter x’ wohnung ist viel umfangreicher als zu ahnen.

dazu erhalten die mieter am freitag davor ein schreiben in die tür geklemmt:

"Kaltwasserabsperrung wegen Arbeiten an der Abwasserleitung. Wegen einer Teilerneuerung des Abflussstranges vom Keller bis zum 1. OG im Bereich Seitenflügel (das betrifft die linken Wohnungen im Vorderhaus) wird das Kaltwasser am 20.01. 2005 vormittags abgestellt.

Des weiteren möchten wir den Mieter im 1. OG links bitten, uns den Zutritt für die Anschlussarbeiten an diesem Tage zu gewähren. Die Arbeiten am 20.1. in der Zeit von 8 uhr bis max. 15 Uhr durchgeführt. Wir bitten um Verständnis" - der Brief ist von der firma n (haustechnische anlagen, installations gmbH).

damit die arbeiten erfolgen können, kommt die freundin des berufstätigen mieters x an diesem tage extra frühmorgens in die wohnung, lässt handwerker rein und raus.

handwerker stehen schon sogar schon um halb acht da. um 13.30 h hätte freundin aufbrechen müssen zu termin, doch das erweist sich als illusorisch (obwohl von der firma auf nachfrage schon am montag gesagt, dass es so lange nicht dauern wird und termin eingehalten werden kann).

die arbeiten sind schwieriger als erwartet. bei den anschlüssen ist alt und neu zu kombinieren, teils noch ddr-rohre (ostberlin).

die fliesen, mit denen die wc-rohre und heizungsrohre umbaut waren (auf einer lattenkonstruktion), müssen erstmal abgerissen werden. deswegen sollen in folgewoche dann fliesenleger kommen, um die teils entfernte fliesenverkleidung wieder anzubringen.

es wird also gewerkelt bis 15 Uhr. als der freundin des mieters erklärt wird, dass sie wohl noch bis abends kein wasser haben wird (und kein wc) und sie sieht, dass die badewannen-rohrleitungen neu VOR der wand liegen - bislang in einer eigens gebauten fliesenverkleidungs-kasten-konstruktion, die man (mit gewissem aufwand) hätte abbauen können, verweist sie darauf, dass die mieter das so nicht akzeptieren werden.

die abwasserrohre jetzt sichtbar und hässlich, keine rücksprache gehalten mit der freundin als aufsicht. der chef der firma hat dem mitarbeiter das so als auftrag gegeben, weil entfernen der fliesenverkleidung zu großer aufwand sei. („dann hätt das ja NOCH länger gedauert!“)

es hätte jederzeit die möglichkeit bestanden, über die aufsichtsperson die mieter zu fragen, doch stattdessen machen die handwerker einfach - was zwar funktional in ordnung ist, aber die optik des kleinen badezimmers deutlich mindert.

als der mieter x per telefon hört, dass rohre jetzt vor der wand liegen, sagt er gleich, dass das so nicht bleiben wird. als bauleiter und architekt kennt er sich etwas in materie aus.

das bedeutet: mieter x wird verlangen, dass die leitungen wieder wie zuvor verkleidet werden. der installationsfirma hat die aufsichtsperson das bereits mitgeteilt.

nur um sicher zu gehen in unserem theoretischen fall…hat der mieter x einen anspruch auf herstellung der vor-situation? also rohre versteckt in verkleidung?
kosten trägt firma oder hausverwaltung? selbige hat ja mit sanierung der wohnung darunter den auftrag gegeben, aber nie deswegen mieter x kontaktiert.

wie sieht es aus mit weiteren terminen (mindestens zwei) - der mieter ist tagsüber berufstätig, die freundin sonst auch, wer kommt für finanziellen schaden bei solchen aktionen auf?
ist ja nicht so, dass jeder mal eben einen tag frei nehmen kann oder nachbarn hat, die das übernehmen können.

danke für eventuelle antworten! ist lang geworden, ich kann nicht anders :wink:.
gruß
u

Grundsätzlich hat der Vermieter das Recht, Modernisierungen an der Mietsache vorzunehmen, die dann vom Mieter auch zu dulden sind.

Nach vorheriger Ankündigung muss der Mieter Zugang zur Wohnung gewähren.

Wir die Tauglichkeit der Mietsache gemindert, kann der Mieter für diesen Zeitraum die Miete kürzen.

Der Mieter muss nicht hinnehmen, dass Rohre auf einmal sichtbar durchs Badezimmer laufen. Gibt bestimmt auch tolle Geräusche *grins*
Das Bad wurde dann wesentlich im seinem Erscheinungsbild nachteilig ohne Zustimmung des Mieters geändert. Hier kann der Mieter den Vermieter auffordern, die Rohre wieder zu verkleiden und die Verschalung wieder zu verfliesen.

Ansprechpartner ist grundsätzlich der Vermieter, vertreten durch die Hausverwaltung. Mit Handwerkern oder Architekten besteht keine Rechtsbeziehung.

Schadenersatz wegen Verdienstausfall oder durch die Sanierung entstehende Aufwendungen ist möglich.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ute,

dabei finden an einem donnerstag auch arbeiten an den rohren
statt, also an der abwasserleitung. der umfang der arbeiten in
mieter x’ wohnung ist viel umfangreicher als zu ahnen.

dazu erhalten die mieter am freitag davor ein schreiben in die
tür geklemmt:

Dieser Termin ist zu kurz. Der Mieter sollte es trotzdem ermöglich, dass er anwesend ist oder die Räume zugänglich sind. Nicht, weil man nicht das Recht hätte, den Handwerkern einfach die Türe zu weisen, sondern weil man nicht unnötig Krach provozieren muss. In der Praxis erlebt man e simmer wieder, dass Mieter dann einen ganzen Tag warten und es kommt niemand. Ein Tag Urlaub ist weg. Für nichts.

"Kaltwasserabsperrung wegen Arbeiten an der Abwasserleitung.
Wegen einer Teilerneuerung des Abflussstranges vom Keller bis
zum 1. OG im Bereich Seitenflügel (das betrifft die linken
Wohnungen im Vorderhaus) wird das Kaltwasser am 20.01. 2005
vormittags abgestellt.

Wenigstens kann sich der Mieter hier einrichten und sich Wasser bereitstellen.

Des weiteren möchten wir den Mieter im 1. OG links bitten, uns
den Zutritt für die Anschlussarbeiten an diesem Tage zu
gewähren. Die Arbeiten am 20.1. in der Zeit von 8 uhr bis max.
15 Uhr durchgeführt. Wir bitten um Verständnis" - der Brief
ist von der firma n (haustechnische anlagen, installations
gmbH).

Die Firma hat üblicherweise dem Mieter keine Weisungen zu erteilen.

damit die arbeiten erfolgen können, kommt die freundin des
berufstätigen mieters x an diesem tage extra frühmorgens in
die wohnung, lässt handwerker rein und raus.

handwerker stehen schon sogar schon um halb acht da. um 13.30
h hätte freundin aufbrechen müssen zu termin, doch das erweist
sich als illusorisch (obwohl von der firma auf nachfrage schon
am montag gesagt, dass es so lange nicht dauern wird und
termin eingehalten werden kann).

die arbeiten sind schwieriger als erwartet. bei den
anschlüssen ist alt und neu zu kombinieren, teils noch
ddr-rohre (ostberlin).

die fliesen, mit denen die wc-rohre und heizungsrohre umbaut
waren (auf einer lattenkonstruktion), müssen erstmal
abgerissen werden. deswegen sollen in folgewoche dann
fliesenleger kommen, um die teils entfernte fliesenverkleidung
wieder anzubringen.

es wird also gewerkelt bis 15 Uhr. als der freundin des
mieters erklärt wird, dass sie wohl noch bis abends kein
wasser haben wird (und kein wc) und sie sieht, dass die
badewannen-rohrleitungen neu VOR der wand liegen - bislang in
einer eigens gebauten fliesenverkleidungs-kasten-konstruktion,
die man (mit gewissem aufwand) hätte abbauen können, verweist
sie darauf, dass die mieter das so nicht akzeptieren werden.

die abwasserrohre jetzt sichtbar und hässlich, keine
rücksprache gehalten mit der freundin als aufsicht. der chef
der firma hat dem mitarbeiter das so als auftrag gegeben, weil
entfernen der fliesenverkleidung zu großer aufwand sei. („dann
hätt das ja NOCH länger gedauert!“)

es hätte jederzeit die möglichkeit bestanden, über die
aufsichtsperson die mieter zu fragen, doch stattdessen machen
die handwerker einfach - was zwar funktional in ordnung ist,
aber die optik des kleinen badezimmers deutlich mindert.

als der mieter x per telefon hört, dass rohre jetzt vor der
wand liegen, sagt er gleich, dass das so nicht bleiben wird.
als bauleiter und architekt kennt er sich etwas in materie
aus.

das bedeutet: mieter x wird verlangen, dass die leitungen
wieder wie zuvor verkleidet werden. der installationsfirma hat
die aufsichtsperson das bereits mitgeteilt.

richtig, aber die Forderung muss an den Vermieter.

nur um sicher zu gehen in unserem theoretischen fall…hat
der mieter x einen anspruch auf herstellung der vor-situation?
also rohre versteckt in verkleidung?

ja

kosten trägt firma oder hausverwaltung?

Das ist Sache der Eigentümer. Sie sollen das klären. Die Hausverwaltung ist nur zuständig, wenn sie eine Vollmacht vorlegt, dass sie namens und in Vollmacht des Vermieters alle Aufgaben wahrnehmen kann.

selbige hat ja mit

sanierung der wohnung darunter den auftrag gegeben, aber nie
deswegen mieter x kontaktiert.

wie sieht es aus mit weiteren terminen (mindestens zwei) - der
mieter ist tagsüber berufstätig, die freundin sonst auch, wer
kommt für finanziellen schaden bei solchen aktionen auf?
ist ja nicht so, dass jeder mal eben einen tag frei nehmen
kann oder nachbarn hat, die das übernehmen können.

Niemand, weil der Mieter zu spät reagiert hat. Er hätte sofort nach Mitteilung etwaige Ansprüche bei Verzögerungen erklären msüsen. Wobei deren Durchsetzung stes problematisch ist, wenn der Mieter jemand in die Wohnung lässt. Wobei hier durchaus eine Chance besteht, zumindest den Urlaubsausfall sich erstatten zu lassen, weil die Firma aus meiner Sicht grob fahrlässig gehandelt hat. Wer solche Aufträge annimmt kennt den Zustand der alten Leitungen. Hat er sich hier nicht vergewissert, ist dies grob fahrlässig.

Gruss Günter

danke - und weitere fragen.
hallo! danke schon mal für die antwort. (auch danke in „meinem“ anderen fall von neulich…)

Dieser Termin ist zu kurz. Der Mieter sollte es trotzdem
ermöglich, dass er anwesend ist oder die Räume zugänglich
sind. Nicht, weil man nicht das Recht hätte, den Handwerkern
einfach die Türe zu weisen, sondern weil man nicht unnötig
Krach provozieren muss. In der Praxis erlebt man e simmer
wieder, dass Mieter dann einen ganzen Tag warten und es kommt
niemand. Ein Tag Urlaub ist weg. Für nichts.

aus diesem grund hat der fiktive mieter ja auch für zugang gesorgt. die firma hat schon am tag vor den arbeiten geklingelt und gefragt, ob es klappt. (da hätten sie auch schon mal im bad gucken KÖNNEN bzw darum bitten - um zu sehen, wie situation mit rohren dort ist).

welcher zeitraum wäre angemessen, um solche modernisierungen anzukündigen?

"Kaltwasserabsperrung wegen Arbeiten an der Abwasserleitung.
Wegen einer Teilerneuerung des Abflussstranges vom Keller bis
zum 1. OG im Bereich Seitenflügel (das betrifft die linken
Wohnungen im Vorderhaus) wird das Kaltwasser am 20.01. 2005
vormittags abgestellt.

Wenigstens kann sich der Mieter hier einrichten und sich
Wasser bereitstellen.

ja…das betraf den gesamten linken teil des hauses. immerhin haben sich mieter drüber dran gehalten, während der arbeit WCs etc nicht zu benutzen und nicht zu spülen, sonst wär mieter x’ bad überschwemmt worden.

Des weiteren möchten wir den Mieter im 1. OG links bitten, uns
den Zutritt für die Anschlussarbeiten an diesem Tage zu
gewähren. Die Arbeiten am 20.1. in der Zeit von 8 uhr bis max.
15 Uhr durchgeführt. Wir bitten um Verständnis" - der Brief
ist von der firma n (haustechnische anlagen, installations
gmbH).

Die Firma hat üblicherweise dem Mieter keine Weisungen zu
erteilen.

das heißt, ein schreiben von vermieter bzw hausverwaltung hätte es sein müssen oder sollen? wann ist etwas eine weisung? auch wenn es als bitte formuliert ist?
das wär hilfreich zu wissen in korrespondenz mit verwaltung.

[…rest meiner beschreibung mal weggekickt…]

das bedeutet: mieter x wird verlangen, dass die leitungen
wieder wie zuvor verkleidet werden. der installationsfirma hat
die aufsichtsperson das bereits mitgeteilt.

richtig, aber die Forderung muss an den Vermieter.

in jedem fall, auch wenn installationsfirma sagt, sie würden das mit auftraggeber (verwaltung für vermieter) klären?
ist es sinnvoll oder sogar unbedingt nötig, eine beschwerde an hausverwaltung zu schicken bzw eine darstellung der lage plus aufforderung, den zustand des bades wieder so herzustellen wie vorher (rohre hinter verkleidung)?

nur um sicher zu gehen in unserem theoretischen fall…hat
der mieter x einen anspruch auf herstellung der vor-situation?
also rohre versteckt in verkleidung?

ja

gut :smile:

kosten trägt firma oder hausverwaltung?

Das ist Sache der Eigentümer. Sie sollen das klären. Die
Hausverwaltung ist nur zuständig, wenn sie eine Vollmacht
vorlegt, dass sie namens und in Vollmacht des Vermieters alle
Aufgaben wahrnehmen kann.

okay. wer es bezahlt, ist mieter x egal, hauptsache es wird bald erledigt…

selbige hat ja mit

sanierung der wohnung darunter den auftrag gegeben, aber nie
deswegen mieter x kontaktiert.

wie sieht es aus mit weiteren terminen (mindestens zwei) - der
mieter ist tagsüber berufstätig, die freundin sonst auch, wer
kommt für finanziellen schaden bei solchen aktionen auf?
ist ja nicht so, dass jeder mal eben einen tag frei nehmen
kann oder nachbarn hat, die das übernehmen können.

Niemand, weil der Mieter zu spät reagiert hat. Er hätte sofort
nach Mitteilung etwaige Ansprüche bei Verzögerungen erklären
msüsen.

okay. das gilt für diesen einen donnerstag. aber was ist mit den künftigen tagen, an denen die installationsfirma nochmal rein muss, um ihr „werk“ vernünftig zu ende zu bringen? was ja durch ihre nicht ganz fachgerechte arbeit nötig ist?

wenn ohnehin schreiben an hausverwaltung geht für die forderungen (s.o.), dann darin sowas wie „Wir behalten uns vor, für den finanziellen Schaden aus zu nehmenden Urlaubstagen Ansprüche an Sie zu stellen“? Oder wie sollte man das formulieren?
sind mindestens noch mal zwei tage nötig.

Wobei deren Durchsetzung stes problematisch ist, wenn
der Mieter jemand in die Wohnung lässt. Wobei hier durchaus
eine Chance besteht, zumindest den Urlaubsausfall sich
erstatten zu lassen, weil die Firma aus meiner Sicht grob
fahrlässig gehandelt hat. Wer solche Aufträge annimmt kennt
den Zustand der alten Leitungen. Hat er sich hier nicht
vergewissert, ist dies grob fahrlässig.

gut zu wissen! vor allem war die firma am vortag ja auch schon unten tätig und sprach auch mit mieter kurz - hätte da blick ins bad werfen können, um situation zu prüfen.

das dazu.

mieter x hat noch weiteren ärger, genauer gesagt der andere mieter y dieser wohnung.
zur wohnung gehört ein kellerabteil. mit vorhängeschloss gesichert, die abtrennung zu anderen abteilen ist aus holzlatten. dies kellerabteil war ziemlich vollgestellt, teils gerümpel, aber auch dinge wie ersatzfliesen (fürs bad) und eine vom vater des mieters y handgeschnitzte 20 jahre alte eichenwiege.

die verwaltung ruft y an und teilt mit, gerade habe eine entrümpelungsfirma im keller das nachbarabteil von y geräumt - dabei hätten die mitarbeiter der rümpelfirma irrtümlich auch abteil von x mitgeräumt, weil wand zwischen den abteilen „umgefallen“ war und sie so dachten, es sei EIN kellerabteil.
y sagt am telefon, das dort gegenstände lagerten, die für ihn durchaus einen wert darstellten - unter anderem die wiege. die sei von der firma sicherzustellen und ihm wiederzugeben.

außerdem stand dort ein alter gasherd, der in die küche der wohnung vno x und y gehört (in der jetzt elektroherd in einbauküche plaziert ist, einbauküche gehört dem mieter y). dieser herd müsste vermieter eigentlich eines tages nach auszug wieder zur verfügung stehen, wenn mieter seine einbauküche mitnimmt.

als mieter y in keller nachsieht, ist alles leer. die verwaltung teilt mit, die entrümpelfirma hätte keine wiege vorgefunden und ebenfalls keinen herd. also gäbs auch keinen schadenersatz.
(vermutung: wiege ist von jemandem verkauft worden, war ein schönes stück…).

somit unterstellt verwaltung mieter y indirekt eine lüge - dort sei keine wiege gewesen heißt ja nichts anderes. die wiege und der herd waren dort, dafür gibt es zeugen (die die gegenstände dort selbst reintrugen).

die ersatz-wandfliesen fürs bad sind dagegen wiederaufgefunden worden (und werden ja jetzt bald benötigt durch die folgen der rohrarbeiten).

ist ja praktisch, dass auf fremdkosten das gerümpel aus ys keller entsorgt wurde, das wäre nämlich eigentlich mal ein vorhaben von y gewesen - aber die wiege und der herd sind futsch.

was nun?
danke fürs lesen schon jetzt.
gruß

ute

hallo! danke schon mal für die antwort. (auch danke in
„meinem“ anderen fall von neulich…)

Dieser Termin ist zu kurz. Der Mieter sollte es trotzdem
ermöglich, dass er anwesend ist oder die Räume zugänglich
sind. Nicht, weil man nicht das Recht hätte, den Handwerkern
einfach die Türe zu weisen, sondern weil man nicht unnötig
Krach provozieren muss. In der Praxis erlebt man e simmer
wieder, dass Mieter dann einen ganzen Tag warten und es kommt
niemand. Ein Tag Urlaub ist weg. Für nichts.

aus diesem grund hat der fiktive mieter ja auch für zugang
gesorgt. die firma hat schon am tag vor den arbeiten
geklingelt und gefragt, ob es klappt. (da hätten sie auch
schon mal im bad gucken KÖNNEN bzw darum bitten - um zu sehen,
wie situation mit rohren dort ist).

welcher zeitraum wäre angemessen, um solche modernisierungen
anzukündigen?

Üblicherweise drei Monate.

"Kaltwasserabsperrung wegen Arbeiten an der Abwasserleitung.
Wegen einer Teilerneuerung des Abflussstranges vom Keller bis
zum 1. OG im Bereich Seitenflügel (das betrifft die linken
Wohnungen im Vorderhaus) wird das Kaltwasser am 20.01. 2005
vormittags abgestellt.

Wenigstens kann sich der Mieter hier einrichten und sich
Wasser bereitstellen.

ja…das betraf den gesamten linken teil des hauses. immerhin
haben sich mieter drüber dran gehalten, während der arbeit WCs
etc nicht zu benutzen und nicht zu spülen, sonst wär mieter x’
bad überschwemmt worden.

In solchen Fällen muss der Vermieter dem Mieter Ersatzmöglichkeiten anbieten.

Des weiteren möchten wir den Mieter im 1. OG links bitten, uns
den Zutritt für die Anschlussarbeiten an diesem Tage zu
gewähren. Die Arbeiten am 20.1. in der Zeit von 8 uhr bis max.
15 Uhr durchgeführt. Wir bitten um Verständnis" - der Brief
ist von der firma n (haustechnische anlagen, installations
gmbH).

Die Firma hat üblicherweise dem Mieter keine Weisungen zu
erteilen.

das heißt, ein schreiben von vermieter bzw hausverwaltung
hätte es sein müssen oder sollen? wann ist etwas eine weisung?
auch wenn es als bitte formuliert ist?
das wär hilfreich zu wissen in korrespondenz mit verwaltung.

Eine Hausverwaltung kann im Rahmen der Befugnisse - soweit dies nicht Rechte im Mietvertrag verletzt - Weisungen erteilen. Meist wird dies beoi der Einhaltung der Hausordnung geschehen. Selten bei anderen Massnahmen. Höflich sollte man immer sein. Sie werden gebeten … ist natürlich immer eine höflicherer Anrede als „Sie werden aufgefordert…“. Wobei der letzte Satz eher im juristischen Bereich vorkommt.

[…rest meiner beschreibung mal weggekickt…]

das bedeutet: mieter x wird verlangen, dass die leitungen
wieder wie zuvor verkleidet werden. der installationsfirma hat
die aufsichtsperson das bereits mitgeteilt.

richtig, aber die Forderung muss an den Vermieter.

in jedem fall, auch wenn installationsfirma sagt, sie würden
das mit auftraggeber (verwaltung für vermieter) klären?
ist es sinnvoll oder sogar unbedingt nötig, eine beschwerde an
hausverwaltung zu schicken bzw eine darstellung der lage plus
aufforderung, den zustand des bades wieder so herzustellen wie
vorher (rohre hinter verkleidung)?

ja, auf jeden Fall mit der Auffoirderugn, den bisherigen Zustand, die unter Putz gelegten Rohre wieder entsprechend zu verlegen.

nur um sicher zu gehen in unserem theoretischen fall…hat
der mieter x einen anspruch auf herstellung der vor-situation?
also rohre versteckt in verkleidung?

ja

gut :smile:

kosten trägt firma oder hausverwaltung?

Das ist Sache der Eigentümer. Sie sollen das klären. Die
Hausverwaltung ist nur zuständig, wenn sie eine Vollmacht
vorlegt, dass sie namens und in Vollmacht des Vermieters alle
Aufgaben wahrnehmen kann.

okay. wer es bezahlt, ist mieter x egal, hauptsache es wird
bald erledigt…

selbige hat ja mit

sanierung der wohnung darunter den auftrag gegeben, aber nie
deswegen mieter x kontaktiert.

wie sieht es aus mit weiteren terminen (mindestens zwei) - der
mieter ist tagsüber berufstätig, die freundin sonst auch, wer
kommt für finanziellen schaden bei solchen aktionen auf?
ist ja nicht so, dass jeder mal eben einen tag frei nehmen
kann oder nachbarn hat, die das übernehmen können.

Niemand, weil der Mieter zu spät reagiert hat. Er hätte sofort
nach Mitteilung etwaige Ansprüche bei Verzögerungen erklären
msüsen.

okay. das gilt für diesen einen donnerstag. aber was ist mit
den künftigen tagen, an denen die installationsfirma nochmal
rein muss, um ihr „werk“ vernünftig zu ende zu bringen? was ja
durch ihre nicht ganz fachgerechte arbeit nötig ist?

Da der Mieter Interese hat, dass der Mangel beseitigt wird, es aber eien Folge des ursprünglichen Fehlers ist, sind hier wohl keine Schadenersatzansprüche möglich.

wenn ohnehin schreiben an hausverwaltung geht für die
forderungen (s.o.), dann darin sowas wie „Wir behalten uns
vor, für den finanziellen Schaden aus zu nehmenden
Urlaubstagen Ansprüche an Sie zu stellen“? Oder wie sollte man
das formulieren?

Kann so gemacht werden. Vielleicht - was manchmal tatsächlich vorkommen soll - macht die Hausverwaltung ein Angebot.

sind mindestens noch mal zwei tage nötig.

Wobei deren Durchsetzung stes problematisch ist, wenn
der Mieter jemand in die Wohnung lässt. Wobei hier durchaus
eine Chance besteht, zumindest den Urlaubsausfall sich
erstatten zu lassen, weil die Firma aus meiner Sicht grob
fahrlässig gehandelt hat. Wer solche Aufträge annimmt kennt
den Zustand der alten Leitungen. Hat er sich hier nicht
vergewissert, ist dies grob fahrlässig.

gut zu wissen! vor allem war die firma am vortag ja auch schon
unten tätig und sprach auch mit mieter kurz - hätte da blick
ins bad werfen können, um situation zu prüfen.

das dazu.

mieter x hat noch weiteren ärger, genauer gesagt der andere
mieter y dieser wohnung.
zur wohnung gehört ein kellerabteil. mit vorhängeschloss
gesichert, die abtrennung zu anderen abteilen ist aus
holzlatten. dies kellerabteil war ziemlich vollgestellt, teils
gerümpel, aber auch dinge wie ersatzfliesen (fürs bad) und
eine vom vater des mieters y handgeschnitzte 20 jahre alte
eichenwiege.

die verwaltung ruft y an und teilt mit, gerade habe eine
entrümpelungsfirma im keller das nachbarabteil von y geräumt -
dabei hätten die mitarbeiter der rümpelfirma irrtümlich auch
abteil von x mitgeräumt, weil wand zwischen den abteilen
„umgefallen“ war und sie so dachten, es sei EIN kellerabteil.
y sagt am telefon, das dort gegenstände lagerten, die für ihn
durchaus einen wert darstellten - unter anderem die wiege. die
sei von der firma sicherzustellen und ihm wiederzugeben.

außerdem stand dort ein alter gasherd, der in die küche der
wohnung vno x und y gehört (in der jetzt elektroherd in
einbauküche plaziert ist, einbauküche gehört dem mieter y).
dieser herd müsste vermieter eigentlich eines tages nach
auszug wieder zur verfügung stehen, wenn mieter seine
einbauküche mitnimmt.

als mieter y in keller nachsieht, ist alles leer. die
verwaltung teilt mit, die entrümpelfirma hätte keine wiege
vorgefunden und ebenfalls keinen herd. also gäbs auch keinen
schadenersatz.
(vermutung: wiege ist von jemandem verkauft worden, war ein
schönes stück…).

Ohne Beweis keine Vermutung. Notfalls Strafanzeige erstatten. Ob was dabei herauskommt ist eine andere Frage.

somit unterstellt verwaltung mieter y indirekt eine lüge -
dort sei keine wiege gewesen heißt ja nichts anderes. die
wiege und der herd waren dort, dafür gibt es zeugen (die die
gegenstände dort selbst reintrugen).

wenn beweisbar, dann notfalls wegen Verdacht des Diebstahls klären lassen.

die ersatz-wandfliesen fürs bad sind dagegen wiederaufgefunden
worden (und werden ja jetzt bald benötigt durch die folgen der
rohrarbeiten).

ist ja praktisch, dass auf fremdkosten das gerümpel aus ys
keller entsorgt wurde, das wäre nämlich eigentlich mal ein
vorhaben von y gewesen - aber die wiege und der herd sind
futsch.

was nun?
danke fürs lesen schon jetzt.

Gruss Günter

danke für die antwort, Peter. (owt)
danke.