Gasthermenreperatur

Hallo alle zusammen,

angenommen die ein Gastherme ist defekt ( Mittwoch abend ), Donnertsag morgens telefoniert der Mieter mit einem Bekannten der Gas-,Wasser-,Heizungsinstallateurmeister ist, da weder heißes Wasser noch Heizung funktionieren. Dieser Bekannte der seinen eigenen Betrieb hat, klärt den Fehler am Telefon auf, und hält danach kurz Rücksprache mit dem Hersteller. Noch am gleichen Abend könnte er vorbei kommen und das defekte Teil austauschen.
Nun telefoniert der Mieter mit der Hauverwaltung, die ihm mitteilt, das Reperaturen immer von der Firma X ausgeführt werden müssen, weil die Inhaberin das so will. Eine Wartung der Gastherme durch eine Firma Y wäre aber möglich, da der Mieter diese Kosten tagen müsse.

Bei der Firma X heißt es nun, kein Problem, wir kommen vorbei, so später Samstagmittag!!!
( Nur zur Erinnerung es ist Januar und die Heizung funktioniert nicht und das heiße Wasserr auch nicht - bei dem Gedanken an ca 14°C warmes Wasser beim duschen … *brr* und das 2 Tage länger!!)

Muss man sowas hinnehmen? Wäre es jetzt Sommer und irre warm draußen, wäre das ja was anderes, aber so!?

Kann der Vermieter tatsächlich auf die Firma X bestehne, auch wenn dort ein solcher Zeitverzug eintritt?

Könnte der Mieter evtl eine Mietminderung gelten machen ( auch wenn es nur ein paar Euro sind ) ??

Danke schonmal für eure Antworten.

In der Regel ist der Mieter lt. Mietvertrag verpflichtet, Schäden an der Mietsache unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen, damit dieser Abhilfe schaffen kann. Wenn nun der Mieter einfach einen Handwerker beauftragt ohne den Vermieter vorher zu informieren handelt der Mieter eigenmächtig. Du kannst nämlich nur dann einen Handwerker beauftragen und die Kosten geltend machen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Schadens in Verzug ist. Dies war hier nicht der Fall. Es würde mich daher nicht wundern, wenn der Vermieter diese Reparatur nicht bezahlt, da er die Reparatur auch nicht in Auftrag gegeben hat.

Den Wartungsvertrag, sofern der Mieter lt. Mietvertrag für die Wartung zuständig ist, kannst du mit einem beliebigem Fachunternehmen deiner Wahl abschließen. § 536a BGB.

Für den Zeitraum, in der die Tauglichkeit der Wohnung aufgehoben oder gemindert ist, kannst du die Miete angemessen kürzen. $ 536 BGB.

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Hallo Peter,

ich freue mich, dass hier im Brett noch jemand ist, der aus der Berufspraxis antwortet.

angenommen die ein Gastherme ist defekt ( Mittwoch abend ),
Donnertsag morgens telefoniert der Mieter mit einem Bekannten
der Gas-,Wasser-,Heizungsinstallateurmeister ist, da weder
heißes Wasser noch Heizung funktionieren. Dieser Bekannte der
seinen eigenen Betrieb hat, klärt den Fehler am Telefon auf,
und hält danach kurz Rücksprache mit dem Hersteller. Noch am
gleichen Abend könnte er vorbei kommen und das defekte Teil
austauschen.
Nun telefoniert der Mieter mit der Hauverwaltung, die ihm
mitteilt, das Reperaturen immer von der Firma X ausgeführt
werden müssen, weil die Inhaberin das so will. Eine Wartung
der Gastherme durch eine Firma Y wäre aber möglich, da der
Mieter diese Kosten tagen müsse.

Bei der Firma X heißt es nun, kein Problem, wir kommen vorbei,
so später Samstagmittag!!!
( Nur zur Erinnerung es ist Januar und die Heizung
funktioniert nicht und das heiße Wasserr auch nicht - bei dem
Gedanken an ca 14°C warmes Wasser beim duschen … *brr* und
das 2 Tage länger!!)

Muss man sowas hinnehmen? Wäre es jetzt Sommer und irre warm
draußen, wäre das ja was anderes, aber so!?

Kann der Vermieter tatsächlich auf die Firma X bestehne, auch
wenn dort ein solcher Zeitverzug eintritt?

Könnte der Mieter evtl eine Mietminderung gelten machen ( auch
wenn es nur ein paar Euro sind ) ??

Danke schonmal für eure Antworten.

In der Regel ist der Mieter lt. Mietvertrag verpflichtet,
Schäden an der Mietsache unverzüglich dem Vermieter
mitzuteilen, damit dieser Abhilfe schaffen kann. Wenn nun der
Mieter einfach einen Handwerker beauftragt ohne den Vermieter
vorher zu informieren handelt der Mieter eigenmächtig. Du
kannst nämlich nur dann einen Handwerker beauftragen und die
Kosten geltend machen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung
des Schadens in Verzug ist. Dies war hier nicht der Fall. Es
würde mich daher nicht wundern, wenn der Vermieter diese
Reparatur nicht bezahlt, da er die Reparatur auch nicht in
Auftrag gegeben hat.

Den Wartungsvertrag, sofern der Mieter lt. Mietvertrag für die
Wartung zuständig ist, kannst du mit einem beliebigem
Fachunternehmen deiner Wahl abschließen. § 536a BGB.

Für den Zeitraum, in der die Tauglichkeit der Wohnung
aufgehoben oder gemindert ist, kannst du die Miete angemessen
kürzen. $ 536 BGB.

Dafür gibt es Sternchen.

Gruss Günter

angenommen die ein Gastherme ist defekt ( Mittwoch abend ),
Donnertsag morgens telefoniert der Mieter mit einem Bekannten
der Gas-,Wasser-,Heizungsinstallateurmeister ist, da weder
heißes Wasser noch Heizung funktionieren. Dieser Bekannte der
seinen eigenen Betrieb hat, klärt den Fehler am Telefon auf,
und hält danach kurz Rücksprache mit dem Hersteller. Noch am
gleichen Abend könnte er vorbei kommen und das defekte Teil
austauschen.
Nun telefoniert der Mieter mit der Hauverwaltung, die ihm
mitteilt, das Reperaturen immer von der Firma X ausgeführt
werden müssen, weil die Inhaberin das so will. Eine Wartung
der Gastherme durch eine Firma Y wäre aber möglich, da der
Mieter diese Kosten tagen müsse.

gucks Du lieber Günter ab hier beginnt die Frage…

Bei der Firma X heißt es nun, kein Problem, wir kommen vorbei,
so später Samstagmittag!!!
( Nur zur Erinnerung es ist Januar und die Heizung
funktioniert nicht und das heiße Wasserr auch nicht - bei dem
Gedanken an ca 14°C warmes Wasser beim duschen … *brr* und
das 2 Tage länger!!)

Muss man sowas hinnehmen?

Jakob sagt Nein muss er nicht.

Wäre es jetzt Sommer und irre warm

draußen, wäre das ja was anderes, aber so!?

Kann der Vermieter tatsächlich auf die Firma X bestehne, auch
wenn dort ein solcher Zeitverzug eintritt?

Ja kann Er

Könnte der Mieter evtl eine Mietminderung gelten machen ( auch
wenn es nur ein paar Euro sind ) ??

Ja Probier es mit 2 Tage 20% für die Heizung und 30% für´s fehlende Warmwasser also 1/30 der Monats-Nettomiete.
Jakob

Danke schonmal für eure Antworten.

In der Regel ist der Mieter lt. Mietvertrag verpflichtet,
Schäden an der Mietsache unverzüglich dem Vermieter
mitzuteilen, damit dieser Abhilfe schaffen kann. Wenn nun der
Mieter einfach einen Handwerker beauftragt ohne den Vermieter
vorher zu informieren handelt der Mieter eigenmächtig. Du
kannst nämlich nur dann einen Handwerker beauftragen und die
Kosten geltend machen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung
des Schadens in Verzug ist. Dies war hier nicht der Fall. Es
würde mich daher nicht wundern, wenn der Vermieter diese
Reparatur nicht bezahlt, da er die Reparatur auch nicht in
Auftrag gegeben hat.

Den Wartungsvertrag, sofern der Mieter lt. Mietvertrag für die
Wartung zuständig ist, kannst du mit einem beliebigem
Fachunternehmen deiner Wahl abschließen. § 536a BGB.

Für den Zeitraum, in der die Tauglichkeit der Wohnung
aufgehoben oder gemindert ist, kannst du die Miete angemessen
kürzen. $ 536 BGB.

Dafür gibt es Sternchen.

Jetzt will ich auch eines. (grins)

Gruss Günter