Hallo,
stellen wir uns mal folgenden Fall vor.
Bei einer Wohnungsübergabe wird von der Vermieterin ein Fleck im
mitvermieteten Teppich bemängelt.
Da die Mieter den Schaden verursacht haben und das auch einsehen
einigt man sich. Der Teppich war fünf Jahre alt. Man einigt sich auf halbe/halbe.
Jetzt geht es los :
Die Vermieterin rechnet bei der Übergabe vor :
Teppichpreis 15 Euro/qm
Fläche 30 qm
Davon die Hälfte macht 150 Euro (Feiner Fehler zugunsten des Mieters)
Im Protokoll wird notiert,dass von der Kaution 150 Euro für den Teppich einbehalten werden und die Übergabe damit abgeschlossen ist, da es sonst keine Mängel gibt. Der Rest der Kaution wird bar übergeben.
Nach drei Monaten bekommt der Mieter dann ein Schreiben.
Die Vermieterin habe sich damals vertan, es seien ja, da es ein Dachzimmer war, nur die 30 qm für die mietmäßig berechenbare Fläche
genommen worden. Grundfläche (und somit Teppich) seien ja durch die Schrägen viel größer.
Der Ex-Mieter möchte doch bitte noch 120 Euro überweisen.
(Den Kopfrechenfehler erwähnt sie nicht)
Kann das sein?
Ich denke, dass eine Vereinbarung im Protokoll doch endgültig ist.
Wenn die Vermieterin sich gleich zweimal verrechnet ist das halt ihr Problem.
Meine Autowerkstatt kann doch auch nicht ankommen und sagen, sie hätten sich vertan, es wären beim letzten Ölwechsel doch 6 statt nur der 4 berechneten Liter Öl gewesen.
Wie sollte der fiktive Mieter handeln?
Auf welches Recht könnte er sich berufen?
Garnicht zu reagieren wäre ja sicher falsch.
Gruß,
Andreas
Hallo,
stellen wir uns mal folgenden Fall vor.
Bei einer Wohnungsübergabe wird von der Vermieterin ein Fleck
im
mitvermieteten Teppich bemängelt.
Da die Mieter den Schaden verursacht haben und das auch
einsehen
einigt man sich. Der Teppich war fünf Jahre alt. Man einigt
sich auf halbe/halbe.
Jetzt geht es los :
Die Vermieterin rechnet bei der Übergabe vor :
Teppichpreis 15 Euro/qm
Fläche 30 qm
Davon die Hälfte macht 150 Euro (Feiner Fehler zugunsten des
Mieters)
Im Protokoll wird notiert,dass von der Kaution 150 Euro für
den Teppich einbehalten werden und die Übergabe damit
abgeschlossen ist, da es sonst keine Mängel gibt. Der Rest der
Kaution wird bar übergeben.
Nach drei Monaten bekommt der Mieter dann ein Schreiben.
Die Vermieterin habe sich damals vertan, es seien ja, da es
ein Dachzimmer war, nur die 30 qm für die mietmäßig
berechenbare Fläche
genommen worden. Grundfläche (und somit Teppich) seien ja
durch die Schrägen viel größer.
Der Ex-Mieter möchte doch bitte noch 120 Euro überweisen.
(Den Kopfrechenfehler erwähnt sie nicht)
Kann das sein?
Ich denke, dass eine Vereinbarung im Protokoll doch endgültig
ist.
Wenn die Vermieterin sich gleich zweimal verrechnet ist das
halt ihr Problem.
Meine Autowerkstatt kann doch auch nicht ankommen und sagen,
sie hätten sich vertan, es wären beim letzten Ölwechsel doch 6
statt nur der 4 berechneten Liter Öl gewesen.
Wie sollte der fiktive Mieter handeln?
Auf welches Recht könnte er sich berufen?
Garnicht zu reagieren wäre ja sicher falsch.
Hallo Andreas,
die Vereinbarung bei der Übergabe ist bindend. Die Vermieterin hat keinen Anspruch auf weitere Zahlungen. Der Vermieter - im Umkehrfall auch der Mieter - kann nach Erstellung und Anerkennung des Übergabeprotokolls keine späteren Forderungen mehr stellen ( BGH NJW 83, 446 ).
Gruss Günter
Hallo Günter,
Danke Dir für die schnelle Antwort und das passende Urteil.
Das hilft mir sehr weiter.
Gruß,
Andreas