Guten Tag,
was sind eigentlich die gesetzlichen Grundlagen für eine Nebenkostenabrechnung? (Wohneigentumsgesetz? Betriebskostenverordnung? BGB?).
Hat jemand die entsprechenden links im Internet oder kann mir entsprechende Literatur empfehlen (mit Beispielabrechnung)?
In vorliegendem Fall handelt es sich um ein Haus mit 3 Wohnungs-Eigentümern.
Insbesondere interessieren mich folgende Themen:
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Wo ist geregelt, ob und wie die Nebenkostenabrechnung zu erfolgen hat?
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Wo ist geregelt, ob eine Abrechnung (z.B. Heizung, Wohngebäudeversicherung, Kabelfernseher oder Feuerlöscher) nach WOHNEINHEITEN oder nach QUADRATMETERN vorgenommen werden muss?
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Wenn eine der 3 Parteien auszieht und deren Wohnung seit 1 Jahr leer steht, dann müsste sich doch fürs nächste Jahr die monatliche Vorauszahlung reduzieren, zumindest für den verbrauchsabhängigen Part, wie Wasservorauszahlung des Hauses an das Wasserwerk? Dass Kosten wie Wohngebäudeversicherung weiterhin von allen gezahlt werden müssen, ist klar, aber wenn vom Haus z.B. 100 EURO (davon ein kleiner Fix-Betrag für Wasserzähler und der Rest Vorauszahlung fürs gesamte Haus) monatlich an Wasservorauszahlung gezahlt wird, dann müsste doch die aus dem Haus ausgezogene Partei entsprechend ihres gegen Null tendierenden Vorjahresverbrauch einen entsprechend geringeren Anteil zahlen, oder wie seht Ihr das?
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Wie ist die Vorgehensweise im Streitfall? Eine der 3 Parteien hatte - unentgeltlich - die leider sehr untransparenete Jahresendabrechnung durchgeführt (die einzelnen Posten wie Wohngebäudeversicherung, etc. waren nicht einmal einzeln aufgelistet).
Kann man verlangen, dass eine neutrale Instanz (externer Hausverwalter) die künftigen Nebenkostenabrechnungen vornimmt?
Wir bedanken uns jetzt schon für Eure Ratschläge!
Gruss,
PECOS