Gesetz. Grundlage für Nebenkost.abrechnung (ETW)

Guten Tag,

was sind eigentlich die gesetzlichen Grundlagen für eine Nebenkostenabrechnung? (Wohneigentumsgesetz? Betriebskostenverordnung? BGB?).

Hat jemand die entsprechenden links im Internet oder kann mir entsprechende Literatur empfehlen (mit Beispielabrechnung)?

In vorliegendem Fall handelt es sich um ein Haus mit 3 Wohnungs-Eigentümern.

Insbesondere interessieren mich folgende Themen:

  1. Wo ist geregelt, ob und wie die Nebenkostenabrechnung zu erfolgen hat?

  2. Wo ist geregelt, ob eine Abrechnung (z.B. Heizung, Wohngebäudeversicherung, Kabelfernseher oder Feuerlöscher) nach WOHNEINHEITEN oder nach QUADRATMETERN vorgenommen werden muss?

  3. Wenn eine der 3 Parteien auszieht und deren Wohnung seit 1 Jahr leer steht, dann müsste sich doch fürs nächste Jahr die monatliche Vorauszahlung reduzieren, zumindest für den verbrauchsabhängigen Part, wie Wasservorauszahlung des Hauses an das Wasserwerk? Dass Kosten wie Wohngebäudeversicherung weiterhin von allen gezahlt werden müssen, ist klar, aber wenn vom Haus z.B. 100 EURO (davon ein kleiner Fix-Betrag für Wasserzähler und der Rest Vorauszahlung fürs gesamte Haus) monatlich an Wasservorauszahlung gezahlt wird, dann müsste doch die aus dem Haus ausgezogene Partei entsprechend ihres gegen Null tendierenden Vorjahresverbrauch einen entsprechend geringeren Anteil zahlen, oder wie seht Ihr das?

  4. Wie ist die Vorgehensweise im Streitfall? Eine der 3 Parteien hatte - unentgeltlich - die leider sehr untransparenete Jahresendabrechnung durchgeführt (die einzelnen Posten wie Wohngebäudeversicherung, etc. waren nicht einmal einzeln aufgelistet).
    Kann man verlangen, dass eine neutrale Instanz (externer Hausverwalter) die künftigen Nebenkostenabrechnungen vornimmt?

Wir bedanken uns jetzt schon für Eure Ratschläge!

Gruss,
PECOS

Guten Tag,

was sind eigentlich die gesetzlichen Grundlagen für eine
Nebenkostenabrechnung? (Wohneigentumsgesetz?
Betriebskostenverordnung? BGB?).

Hat jemand die entsprechenden links im Internet oder kann mir
entsprechende Literatur empfehlen (mit Beispielabrechnung)?

Darf ich auf die FAQ 1341 verweisen.

In vorliegendem Fall handelt es sich um ein Haus mit 3
Wohnungs-Eigentümern.

Insbesondere interessieren mich folgende Themen:

  1. Wo ist geregelt, ob und wie die Nebenkostenabrechnung zu
    erfolgen hat?

siehe oben

  1. Wo ist geregelt, ob eine Abrechnung (z.B. Heizung,
    Wohngebäudeversicherung, Kabelfernseher oder Feuerlöscher)
    nach WOHNEINHEITEN oder nach QUADRATMETERN vorgenommen werden
    muss?

siehe oben

  1. Wenn eine der 3 Parteien auszieht und deren Wohnung seit 1
    Jahr leer steht, dann müsste sich doch fürs nächste Jahr die
    monatliche Vorauszahlung reduzieren, zumindest für den
    verbrauchsabhängigen Part, wie Wasservorauszahlung des Hauses
    an das Wasserwerk? Dass Kosten wie Wohngebäudeversicherung
    weiterhin von allen gezahlt werden müssen, ist klar, aber wenn
    vom Haus z.B. 100 EURO (davon ein kleiner Fix-Betrag für
    Wasserzähler und der Rest Vorauszahlung fürs gesamte Haus)
    monatlich an Wasservorauszahlung gezahlt wird, dann müsste
    doch die aus dem Haus ausgezogene Partei entsprechend ihres
    gegen Null tendierenden Vorjahresverbrauch einen entsprechend
    geringeren Anteil zahlen, oder wie seht Ihr das?

Gehen wir mal davon aus, dass jede Partei Vorauszahlungen leistet. Dann wird am Ende der Abrechnungsperiode der Wasser-,Strom-, Gasversorger eine geringere Abrechnung vorlegen und erst im Folgejahr wird sich die Vorauszahlung nach unten ändern ( soweit nicht Preiserhöhungen diese Minderverbräuche wieder auffressen). Manche Versorger sind bereit während des Jahres Ablesungen vorzunehmen und die Kosten schon früher zu reduzieren. Also bei den Versorgern erkundigen, ob sie dies machen.

  1. Wie ist die Vorgehensweise im Streitfall? Eine der 3
    Parteien hatte - unentgeltlich - die leider sehr
    untransparenete Jahresendabrechnung durchgeführt (die
    einzelnen Posten wie Wohngebäudeversicherung, etc. waren nicht
    einmal einzeln aufgelistet).
    Kann man verlangen, dass eine neutrale Instanz (externer
    Hausverwalter) die künftigen Nebenkostenabrechnungen vornimmt?

Man kann verlangen, dass die Abrechnung korrekt ist. Für 40-80 EURO bekommt man schon günstige Hausverwaltungsprogramme bis zu 10 Wohnungen sind dort zu verwalten, teilweise bis 100 Wohnungen. Aus meinen praktischen Erfahrungen muss ich fetsstellen, dass dann, wenn Mitbewohner die Abrechnung undurchsichtig machen, meist der Ersteller der Abrechnung günstiger wegkommt als alle anderen. Hier muss mit dem Vermieter geklärt werden, wer die Abrechnung erstellt, wie die Abrechnung zu erstellen ist und welche Transparanz der Ersteller einzuhalten hat ergibt sich aus dem Gesetzen.

Gruss Günter

Guten Tag,

was sind eigentlich die gesetzlichen Grundlagen für eine
Nebenkostenabrechnung? (Wohneigentumsgesetz?
Betriebskostenverordnung? BGB?).

Ich gehe einmal davon aus, dass du Eigentümer und nicht Mieter bist, (meine Antworten wären für Mieter falsch)

dann gilt für dich
Verordnungen, Teilungserklärung, WEG in dieser Reihenfolge.

Hat jemand die entsprechenden links im Internet oder kann mir
entsprechende Literatur empfehlen (mit Beispielabrechnung)?

zwei Standardautoren im Wohnungseigentumsrecht sind
(sehr umfangreich)
Deckert, Wolf-Dietrich
Die Eigentumswohnung

Loseblattwerk, Planegg/München - WRS Verlag, 1982 ff.
ISSN 0722

oder
Röll, Ludwig
Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter

  1. Auflage, Köln - O. Schmidt, 1994
    ISBN 3-504457-05-8 Buch anschauen

In vorliegendem Fall handelt es sich um ein Haus mit 3
Wohnungs-Eigentümern.

Insbesondere interessieren mich folgende Themen:

  1. Wo ist geregelt, ob und wie die Nebenkostenabrechnung zu
    erfolgen hat?

http://www.wowi.de/info/gesetze/weg/weg16.htm
In der Teilungserklärung. Wenn hier nichts geregelt ist gilt das WEG. Bei Heizkosten gibt es eine Heizkostenverordnung, die evtl. alte Regelungen in der Teilungserklärung diesbzgl. ungültig macht.

  1. Wo ist geregelt, ob eine Abrechnung (z.B. Heizung,
    Wohngebäudeversicherung, Kabelfernseher oder Feuerlöscher)
    nach WOHNEINHEITEN oder nach QUADRATMETERN vorgenommen werden
    muss?

In der Teilungserklärung. Ansonsten nach Miteigentumsanteilen.

  1. Wenn eine der 3 Parteien auszieht und deren Wohnung seit 1
    Jahr leer steht, dann müsste sich doch fürs nächste Jahr die
    monatliche Vorauszahlung reduzieren, zumindest für den
    verbrauchsabhängigen Part, wie Wasservorauszahlung des Hauses
    an das Wasserwerk? Dass Kosten wie Wohngebäudeversicherung
    weiterhin von allen gezahlt werden müssen, ist klar, aber wenn
    vom Haus z.B. 100 EURO (davon ein kleiner Fix-Betrag für
    Wasserzähler und der Rest Vorauszahlung fürs gesamte Haus)
    monatlich an Wasservorauszahlung gezahlt wird, dann müsste
    doch die aus dem Haus ausgezogene Partei entsprechend ihres
    gegen Null tendierenden Vorjahresverbrauch einen entsprechend
    geringeren Anteil zahlen, oder wie seht Ihr das?

Nein

…die Betriebskostenabrechnung bezieht sich aufs vergangene Jahr. Wenn zuviel einbezahlt wurde, gibts Geld zurück.

Wie es nächstes Jahr aussieht, vermag von vornherein niemand zu sagen.

  1. Wie ist die Vorgehensweise im Streitfall? Eine der 3
    Parteien hatte - unentgeltlich - die leider sehr
    untransparenete Jahresendabrechnung durchgeführt (die
    einzelnen Posten wie Wohngebäudeversicherung, etc. waren nicht
    einmal einzeln aufgelistet).

In der ETV stimmst du gegen eine falsche Betriebskostenabrechnung.
Und dann muss sie halt nochmal neu gemacht werden.

Falls du überstimmt wirst, bleibt dir der Rechtsweg.(innerhalb 1 Monats nach Eigentümerversammlung!!!)

Kann man verlangen, dass eine neutrale Instanz (externer
Hausverwalter) die künftigen Nebenkostenabrechnungen vornimmt?

Nein. Wenn die Mehrheit, einen Miteigentümer zum Verwalter macht ist das ok. Wenn er es nicht kann, sollte man ihm allerdings klar machen, dass er dafür haftet.

Für eine 3 Parteien Gemeinschaft ist es höllisch schwer zu vernünftigen Kosten einen professionellen Verwalter zu finden. Der Arbeitsaufwand ist annähernd genauso groß wie bei einer großen Gemeinschaft, der Verdienst allerdings bedeutend kleiner.
Gruß n.