Wachsende Nebenkosten bei leerstehenden Whgn

Hallo,

mal angenommen, es bestünde folgende Situation:
In einem Mietshaus gibts pro Etage eine Wohnung: EG, 1.OG, DG.
Jedoch seien nur EG und 1.OG vermietet (2 Parteien)
Das Dachgeschoß will der Vermieter noch renovieren /Kniestock erhöhen und sei daher nicht vermietet. Der Vermieter benutze für die Ausbauarbeiten den Allgemeinstrom. Er nutze auch die zum Dachgeschoß gehörigen Kellerräume selbst (als Abstellraum).

Kann man hieraus ableiten, daß der Allgemeinstrom zumindest gedrittelt werden muß?
Wie sieht es weiteren Nebenkostenwerten aus (Versicherung, Grundsteuer, etc.) wenn Räumlichkeiten außer von den 2 Mietern
auch vom Vermieter genutzt werden (hier anteilig qm der Dachgeschoßwohnung und genutzter Keller?) - kann man verlangen, daß auch hier gemäß anteiliger Quadratmeter berechnet wird, oder z.B. gedrittelt und nicht halbiert wird?

Weitere Annahme:
eine Partei ziehe aus, die Wohnung bleibt über den Winter leer stehen.
Die Heizkörper seien darin abgedreht. Jetzt bewohnt nur noch eine Mietpartei das ganze Haus und muß das ganze Haus mitheizen (zuvor reichte Stellung 2-3, jetzt müssen die Heizkörper auf 3-4 stehen- natürlich bezogen auf gleiche Aussentemperatur).
Auch der Warmwasserboiler im Keller wird nur gering benutzt (Waschmuffel :smile:)und wird 24 h unnötig geheizt.
Der alleinige Mieter befürchtet, daß dadurch seine Heizkosten explodieren. Denn bei der Abrechnung Wird der Ölverbrauch prozentual auf die Zählerwerte umgelegt - und er hat als alleiniger Verbraucher 100% der Kosten zu tragen.

Hier wird der Mieter wohl mit leben müssen :frowning:

Schönen Gruß,

Michael

Hallo Michael,

mal angenommen, es bestünde folgende Situation:
In einem Mietshaus gibts pro Etage eine Wohnung: EG, 1.OG, DG.
Jedoch seien nur EG und 1.OG vermietet (2 Parteien)
Das Dachgeschoß will der Vermieter noch renovieren /Kniestock
erhöhen und sei daher nicht vermietet. Der Vermieter benutze
für die Ausbauarbeiten den Allgemeinstrom. Er nutze auch die
zum Dachgeschoß gehörigen Kellerräume selbst (als
Abstellraum).

Die Kosten des Umbaus müssen von den anderen Kosten des Allgeneinstroms getrennt werden. Hier wedren die Mieter nach Erhalt der Rechnung, hat der Vermeiert die Kosten nicht abgetrennt, eben dann den Vorjahresverbrauch als Grundlage nehmen müssen und höhere Bteräge werden weder anerkannt noch bezahlt. Wenn die Kellerräume an die Wohnung angeshclossen sind und die Wohnung ohnehin nicht vermietet ist, gehen diese Kosten an den Vermieter.

Kann man hieraus ableiten, daß der Allgemeinstrom zumindest
gedrittelt werden muß?

Nein, Allgemeinstrom wird üblicherweise nach Wohnfläche ( ohne Kellerräume und ohne Speicherräume ) abgerechnet. Der Vermieter muss daher die anteiligen Kosten tragen. Wurde jedoch bisher nach Wohnungen ( Wohneinheit) abgerechnet muss der Vermieter natürlich auch die leerstehenden Räume zu seinen Lasten abrechnen.

Wie sieht es weiteren Nebenkostenwerten aus (Versicherung,
Grundsteuer, etc.) wenn Räumlichkeiten außer von den 2 Mietern
auch vom Vermieter genutzt werden (hier anteilig qm der
Dachgeschoßwohnung und genutzter Keller?) - kann man
verlangen, daß auch hier gemäß anteiliger Quadratmeter
berechnet wird, oder z.B. gedrittelt und nicht halbiert wird?

Grundsteuer und Versicherung sind nach Wohnfläche abzurechnen. Lediglich bei Eigentumswohnungen wird in einem Mehrfamilienhaus nach der Wohneinheit abgerechnet. Kellerräuem sind keine Wohnräume. Es heisst aber, dass die Kosten bei Grundsteuern, Versicherungen nach Wohnfläche abzurrechnen sind. Die Kosten für leerstehede Räume muss der Vermieter tragen.

Weitere Annahme:
eine Partei ziehe aus, die Wohnung bleibt über den Winter leer
stehen.
Die Heizkörper seien darin abgedreht. Jetzt bewohnt nur noch
eine Mietpartei das ganze Haus und muß das ganze Haus
mitheizen (zuvor reichte Stellung 2-3, jetzt müssen die
Heizkörper auf 3-4 stehen- natürlich bezogen auf gleiche
Aussentemperatur).
Auch der Warmwasserboiler im Keller wird nur gering benutzt
(Waschmuffel :smile:)und wird 24 h unnötig geheizt.
Der alleinige Mieter befürchtet, daß dadurch seine Heizkosten
explodieren. Denn bei der Abrechnung Wird der Ölverbrauch
prozentual auf die Zählerwerte umgelegt - und er hat als
alleiniger Verbraucher 100% der Kosten zu tragen.

Dass leerstehende Räume nicht beheizt werden ist mehr als unsicher. Der Frostschutz dürfte zumindest eingestellt sein. Andererseits sind die Kosten nach der Wohnfläche und nach dem Verbrauch aufzuteilen. Es handelt sich ja, wenn ich es richtig verstehe, um eine Mehrfamilienhaus. Hier hat der Vermieter ordnunsgemäss abzurechnen. Die Heizkostenverordnung ist hier anzuwenden.

Der Mieter sollte sich vor Ort an einen Mieterverein wenden.

Gruss Günter

Hallo Günter - danke für deine Antwort,

hätte noch einige Anmerkungen.

Die Kosten des Umbaus müssen von den anderen Kosten des
Allgeneinstroms getrennt werden. Hier wedren die Mieter nach
Erhalt der Rechnung, hat der Vermeiert die Kosten nicht
abgetrennt, eben dann den Vorjahresverbrauch als Grundlage
nehmen müssen und höhere Bteräge werden weder anerkannt noch
bezahlt. Wenn die Kellerräume an die Wohnung angeshclossen
sind und die Wohnung ohnehin nicht vermietet ist, gehen diese
Kosten an den Vermieter.

Angenommen, die Situation wäre etwas diffizieler: Das Haus wäre erst im ersten Jahr vermietet, d.h. es gibt keine alten Vergleichswerte.
Auch könnte der Vermieter auf die Idee kommen zu sagen, das DG ist noch kein Wohnraum, da noch Umbau (Dach ab - Kniestockerhöhung -Dach drauf)stattfinden soll.

Kann man hieraus ableiten, daß der Allgemeinstrom zumindest
gedrittelt werden muß?

Nein, Allgemeinstrom wird üblicherweise nach Wohnfläche ( ohne
Kellerräume und ohne Speicherräume ) abgerechnet. Der
Vermieter muss daher die anteiligen Kosten tragen. Wurde
jedoch bisher nach Wohnungen ( Wohneinheit) abgerechnet muss
der Vermieter natürlich auch die leerstehenden Räume zu seinen
Lasten abrechnen.

D.h. wenn der Vermieter nur Nutzflche im Haus selbst nutzt (Abstellräume - und das in nicht unerheblichem Maße) kann er an den Nebenkosten nicht beteiligt werden - diese werden nur nach Wohn-Fläche aufgeteilt wird und der Vermieter erfolgreich durchsetzt, daß das DG noch nicht als Wohnfläche wertbar ist.

Grundsteuer und Versicherung sind nach Wohnfläche abzurechnen.
Lediglich bei Eigentumswohnungen wird in einem
Mehrfamilienhaus nach der Wohneinheit abgerechnet. Kellerräuem
sind keine Wohnräume. Es heisst aber, dass die Kosten bei
Grundsteuern, Versicherungen nach Wohnfläche abzurrechnen
sind. Die Kosten für leerstehede Räume muss der Vermieter
tragen.

Für leerstehende Räume, wenn diese Wohnfläche sind - keine Nutzfläche :frowning:

Dass leerstehende Räume nicht beheizt werden ist mehr als
unsicher. Der Frostschutz dürfte zumindest eingestellt sein.
Andererseits sind die Kosten nach der Wohnfläche und nach dem
Verbrauch aufzuteilen. Es handelt sich ja, wenn ich es richtig
verstehe, um eine Mehrfamilienhaus. Hier hat der Vermieter
ordnunsgemäss abzurechnen. Die Heizkostenverordnung ist hier
anzuwenden.

Richtig, der Verbrauch wird am Zähler abgelesen - auch für die Heizung ist ein Energiemesser vorhanden. wenn aber kein Wasserverbrauch (ausgezogen - Hahn zu = Null) und Heizkörper abgedreht sind. Ist dort der Verbrauch NULL - und der einzige Mieter ist der einzige verbraucher und wird die Kosten allein zu tragen haben - da wird auch kein Mietverein helfen können!

Schönen Gruß,

Michael

Hallo Michael,

Die Kosten des Umbaus müssen von den anderen Kosten des
Allgeneinstroms getrennt werden. Hier wedren die Mieter nach
Erhalt der Rechnung, hat der Vermeiert die Kosten nicht
abgetrennt, eben dann den Vorjahresverbrauch als Grundlage
nehmen müssen und höhere Bteräge werden weder anerkannt noch
bezahlt. Wenn die Kellerräume an die Wohnung angeshclossen
sind und die Wohnung ohnehin nicht vermietet ist, gehen diese
Kosten an den Vermieter.

Angenommen, die Situation wäre etwas diffizieler: Das Haus
wäre erst im ersten Jahr vermietet, d.h. es gibt keine alten
Vergleichswerte.

Dann kann und darf man beruhigt für die Kosten Allgemeinstrom pro Monat 5 EURO ansetzen - denn mehr wird man wohl kaum an Licht benötigen - und soweit nicht getrennt, wird man bei Altanlagen der Heiz-undWarmwasserversorgung höchstesn 10 % der Heizkosten als Stromsetzen ansetzen können, bei Anlagen der letzten fünf Jahre etwa 5-8 % und bei neuen Anlagen nicht merh als 5 %. Zum Verständnis. Ist die Anlage 1970 eingebaut worden und es wurde brutto ein Heizölverbrauch von 2000 € erreicht wäre die Stromkosten mit 200 € anzusetzen. Hier handelt es sich um Durchschnittswerte, die bei Abrechnungen anerkannt werden. Ich setze voraus, dass Kellerräume und Waschmaschinen nicht über diese Allgemeinstromabrechnung laufen.

Auch könnte der Vermieter auf die Idee kommen zu sagen, das DG
ist noch kein Wohnraum, da noch Umbau (Dach ab -
Kniestockerhöhung -Dach drauf)stattfinden soll.

Wenn der Dachboden bisher nicht vermietet ist, auch nicht als Wohnraum vorher eingerichtet war, zählt er derzeit nicht zur Wohnfläche. Mit der Änderung wird diese Fläche jedoch zu berücksichtigen sein.

Bei Dach ab, Kniestockerhöhung - Dach drauf - kann es im Übrigen zu Mietminderungen kommen. Da müsste man aber den Umfang der Arbeiten kennen. Zudem sind erheblich mehr Reinigungsarbeiten durch die Handwerker im Treppenhaus notwendig. Diese Kosten hat der Vermieter zu tragen.

Kann man hieraus ableiten, daß der Allgemeinstrom zumindest
gedrittelt werden muß?

Nein, Allgemeinstrom wird üblicherweise nach Wohnfläche ( ohne
Kellerräume und ohne Speicherräume ) abgerechnet. Der
Vermieter muss daher die anteiligen Kosten tragen. Wurde
jedoch bisher nach Wohnungen ( Wohneinheit) abgerechnet muss
der Vermieter natürlich auch die leerstehenden Räume zu seinen
Lasten abrechnen.

D.h. wenn der Vermieter nur Nutzflche im Haus selbst nutzt
(Abstellräume - und das in nicht unerheblichem Maße) kann er
an den Nebenkosten nicht beteiligt werden - diese werden nur
nach Wohn-Fläche aufgeteilt wird und der Vermieter erfolgreich
durchsetzt, daß das DG noch nicht als Wohnfläche wertbar ist.

Abstellflächen sind keine Wohnflächen. Der Vermieter hat hier nur die Kosten für Strom und/oder Wasser zu tragen ( Wobei von mir unterstellt wird, dass es sich bei den Flächen nicht um frühere gewerbliche Flächen handelt oder ehemaligen Wohnraum ).

Grundsteuer und Versicherung sind nach Wohnfläche abzurechnen.
Lediglich bei Eigentumswohnungen wird in einem
Mehrfamilienhaus nach der Wohneinheit abgerechnet. Kellerräuem
sind keine Wohnräume. Es heisst aber, dass die Kosten bei
Grundsteuern, Versicherungen nach Wohnfläche abzurrechnen
sind. Die Kosten für leerstehede Räume muss der Vermieter
tragen.

Für leerstehende Räume, wenn diese Wohnfläche sind - keine
Nutzfläche :frowning:

leerstehende Räume, die bisher als Wohnräume genutzt wurden, sind nicht als Nutzfläche zu betrachten. Es sind Wohnflächen. Sie müssen bei der Abrechnung berücksichtigt werden.

Dass leerstehende Räume nicht beheizt werden ist mehr als
unsicher. Der Frostschutz dürfte zumindest eingestellt sein.
Andererseits sind die Kosten nach der Wohnfläche und nach dem
Verbrauch aufzuteilen. Es handelt sich ja, wenn ich es richtig
verstehe, um eine Mehrfamilienhaus. Hier hat der Vermieter
ordnunsgemäss abzurechnen. Die Heizkostenverordnung ist hier
anzuwenden.

Richtig, der Verbrauch wird am Zähler abgelesen - auch für die
Heizung ist ein Energiemesser vorhanden. wenn aber kein
Wasserverbrauch (ausgezogen - Hahn zu = Null) und Heizkörper
abgedreht sind. Ist dort der Verbrauch NULL - und der einzige
Mieter ist der einzige verbraucher und wird die Kosten allein
zu tragen haben - da wird auch kein Mietverein helfen können!

Es mag zwar zutreffend sein, aber es ist nicht realistisch, dass bei abgeschalteter Heizung ein Vermieter so unvernünftig sein könnte, dass er selbst die Heizung nicht so einstellt, dass Frostschutz gesichert ist. Der Großteil der Heizkosten wird natürlich, wenn ein Mieter in dem Haus wohnt, auf diesen entfallen. Jedoch muss beachtet werden, dass auch die nicht beheizten Räume nach der Wohnfläche berücksichtigt werden müssen. Ich habe in meiner gesamten mehr als zehnjährigen Praxis in Mietsachen noch nie erlebt, dass ein Vermieter die Heizung völlig in leeren Wohnungen abgedreht hat und bereitwillig in Kauf nahm, dass Leitungen durch Frost platzen.

Gruss Günter

@Günter [Off-Topic]
Hallo Günter!

Es mag zwar zutreffend sein, aber es ist nicht realistisch,
dass bei abgeschalteter Heizung ein Vermieter so unvernünftig
sein könnte, dass er selbst die Heizung nicht so einstellt,
dass Frostschutz gesichert ist. Der Großteil der Heizkosten
wird natürlich, wenn ein Mieter in dem Haus wohnt, auf diesen
entfallen. Jedoch muss beachtet werden, dass auch die nicht
beheizten Räume nach der Wohnfläche berücksichtigt werden
müssen. Ich habe in meiner gesamten mehr als zehnjährigen
Praxis in Mietsachen noch nie erlebt, dass ein Vermieter die
Heizung völlig in leeren Wohnungen abgedreht hat und
bereitwillig in Kauf nahm, dass Leitungen durch Frost platzen.

Gruss Günter

Oh das gibt es! Wohne in einem ehemaligen Schulgebäude (zur Miete; Vermieter ist die Gemeinde). Das Erdgeschoss beinhaltet eine Zahnarztpraxis. Im 1. Stock wohne ich und eine weitere Wohnung steht leer (und ist stark sanierungsbedürftig). Im 2. Stock ist eine bewohnte Dachwohnung, die aber nur die Hälfte des Gebäudes einnimmt. Der Rest des 2. Stocks ist Dachboden und auch nicht beheizt (gut, das ist normal).

In der leerstehenden Wohnung gibt es keine Heizmöglichkeit und somit kann die Wohnung im Winter auch nicht beheizt werden. Die Wasserleitung ist nicht abgestellt.

Allerdings gibt es in dem Haus keine Probleme mit Heizkostenabrechnungen, da der Zahnarzt eine eigene Öl-Heizung betreibt, ich habe Nachtspeicheröfen und in der Dachwohnung wird mit Öl-Öfen geheizt. Die Öltanks der Dachwohnung und des Zahnarztes sind getrennt.

Gruß,

Holger

Vielen Dank! O.T.