Beklopte grüne drehen durch Vermieter aufgepasst

Auch Vermieter müssen in Zukunft umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen, um Mietverhältnisse jederzeit nachweisbar begründen zu können.
Für Arbeitgeber, Vermieter, Wohnungsgesellschaften, Versicherungen und Gastwirte kann das neue Gesetz teuer werden. Jeder, der sich diskriminiert fühlt und dies glaubhaft machen kann, kann sie künftig vor Gericht zerren. Dort müssen sie dann beweisen, daß sie nicht diskriminiert haben. Im Deutsch der Juristen heißt das „Umkehr der Beweislast“

http://www.welt.de/data/2005/01/22/391801.html

Super Ingo

Diskriminieren Sie keinen Obdachlosen (ohne Geld)

Jaklob

Hallo Jakob!

Habe meine Zweifel, ob wir wirklich nichts Dringenderes als so ein Antidiskiminierungsgesetz brauchen. Dennoch hört sich der Grundgedanke vernünftig an. Eine Gruppe bestellt telefonisch Restaurantplätze oder Hotelzimmer. Beim Eintreffen bemerkt der Gastromom, daß es sich um behinderte Menschen handelt, will von der Bestellung nichts mehr wissen und erzählt den verblüfften Angereisten, ihr Anblick würde andere Gäste stören. Solche Fälle sind gemeint.

Diskriminieren Sie keinen :open_mouth:bdachlosen (ohne Geld)

Solche Fälle sind nicht gemeint. Selbstverständlich kann man niemanden zwingen, mit mittellosen Menschen Geschäfte zu machen und ebenso selbstverständlich kann überhaupt niemand gezwungen werden, mit einer bestimmten Person irgendein Vertragsverhältnis einzugehen. Nach wie vor steht es jedem Arbeitgeber frei, einen Bewerber einzustellen oder es bleiben zu lassen. An wen jemand vermietet oder auch nicht, geht niemanden etwas an. Was allerdings nicht geht, ist ein Schild „Ausländer unerwünscht“ o. ä…

Ich sehe überhaupt keinen Anlaß zur Panik. Vielmehr wird dieses Gesetz nach meiner Einschätzung in der Praxis kaum je eine Rolle spielen. Schon deshalb nicht, weil sich die Denkweise einiger Zeitgenossen nicht per Gesetz ändern läßt. Dem irgendwie fremdartig aussehenden Bewerber um Wohnung oder Arbeitsplatz wird natürlich nicht aufgrund seines Aussehens abgesagt, sondern ganz einfach ohne jede Begründung. Fertig und unangreifbar. Es ist auch Unfug, daß man dafür irgendwelche Akten aufbewahren muß.

Ich finde so manche alltägliche Diskriminierung dumm und peinlich. Aber dieses Gesetz wird daran nichts ändern. Der verlinkte Pressebericht verbreitet unangebrachte Panik.

Nach meiner Erinnerung ging es früher hierzulande richtig schlimm und spießig zu. Geschiedene Leute riskierten ihre Laufbahn im öffentlichen Dienst und wurden noch bis in die späten 60er Jahre schief angesehen. Ledige Mütter waren ganz arm dran und erlitten alltäglichen Spießrutenlauf. Wohnungsinserate mit der Bemerkung „keine Ausländer“ waren gar nicht so selten. Behinderte wurden i. d. R. versteckt. „Wir vermieten nur an verheiratete Paare“ erlebte ich noch 1990. Ja, es herrschte Ordnung, daß einem übel werden konnte.

Am Rande: Die als 68er in die deutsche Nachkriegsgeschichte eingegangene Bewegung und die in Deiner Überschrift geschmähten Grünen haben seit 1980 mit Petra Kelly und ab 1983 mit Otto Schily als eine der Führungsfiguren erheblichen Anteil daran, daß wir in diesem Land frei atmen können, statt am eigenen Mief zu ersticken.

Gruß
Wolfgang

Auch Vermieter müssen in Zukunft umfangreiche
Dokumentationspflichten erfüllen, um Mietverhältnisse
jederzeit nachweisbar begründen zu können.
Für Arbeitgeber, Vermieter, Wohnungsgesellschaften,
Versicherungen und Gastwirte kann das neue Gesetz teuer
werden. Jeder, der sich diskriminiert fühlt und dies glaubhaft
machen kann, kann sie künftig vor Gericht zerren. Dort müssen
sie dann beweisen, daß sie nicht diskriminiert haben. Im
Deutsch der Juristen heißt das „Umkehr der Beweislast“

http://www.welt.de/data/2005/01/22/391801.html

Super Ingo

Diskriminieren Sie keinen Obdachlosen (ohne Geld)

Hi,

diese Suppe, die der Bundestagsabgeordnete Beck/Grüne insbesondere in seiner Begründung als weiteres Mittel für Schwule und Lesben, nebenbei kam im Nebensatz auch noch der Behinderte, die Juden und Moslems dran, kochen will, wird nicht so heiss gegessen wird.

Schon heute finden Lesben und Schwule eher eine Wohnung wie Familien mit Kindern, noch weniger finden Alleinerziehende eine Wohnung.

Gruss Günter

Hallo Jakob!

Habe meine Zweifel, ob wir wirklich nichts Dringenderes als so
ein Antidiskiminierungsgesetz brauchen.

Sehe ich auch so

Diskriminieren Sie keinen :open_mouth:bdachlosen (ohne Geld)

Solche Fälle sind nicht gemeint. Selbstverständlich kann man
niemanden zwingen, mit mittellosen Menschen Geschäfte zu
machen und ebenso selbstverständlich kann überhaupt niemand
gezwungen werden, mit einer bestimmten Person irgendein
Vertragsverhältnis einzugehen. Nach wie vor steht es jedem
Arbeitgeber frei, einen Bewerber einzustellen oder es bleiben
zu lassen.
An wen jemand vermietet oder auch nicht, geht
niemanden etwas an.

von wegen

Beweislastumkehr Du musst beweisen, daß Du nicht diskriminiert hast.
So ein Gesetzt lässt sich nur so verwenden weil innere Gesinnung von Dir getragen wurde. Du musst dann beweisen können, daß Du Herrn Mtumbe nicht wegen seiner H Farbe abgelehnt hast. Verdient er mehr als dein neuer Mieter und ist ruhiger und hat einen festen Arbeitsplatz bist Du mit Schadenersatz im Sinne des §823 BGB fällig.

Jakob

BGB § 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Hallo Jakob!

Beweislastumkehr Du musst :beweisen, daß Du nicht
diskriminiert hast.

Ich habe nur eine Wohnung oder nur einen Arbeitsplatz zu vergeben und die zahlreichen Bewerber sagten mir alle in gleicher Weise zu. Oder mir waren viele Bewerber ganz einfach unsympathisch, so auch der Kläger… Damit trifft den Kläger das gleiche Schicksal wie viele andere, nicht zu seiner Gruppe gehörige Menschen und die Sache ist aus der Diskriminierungsecke heraus.

Bevor ich mich aufrege, will ich erst d_e_n Richter sehen, der jemanden bei geschmacksneutraler Darstellung und bloßer Verdächtigung zu was auch immer verurteilt.

Gruß
Wolfgang

bis heute gibt es dieses Gesetz nicht. Es ist daher nicht einmal entschieden, nach welcher Rechtsvorschrift - oder ob sogar eine neue eingeführt wird - im Falle des Schadeneintritts zu handeln wäre. Also zuerst abwarten und darf mit §§ werfen.

Habe meine Zweifel, ob wir wirklich nichts Dringenderes als so
ein Antidiskiminierungsgesetz brauchen.

Sehe ich auch so

Diskriminieren Sie keinen :open_mouth:bdachlosen (ohne Geld)

Solche Fälle sind nicht gemeint. Selbstverständlich kann man
niemanden zwingen, mit mittellosen Menschen Geschäfte zu
machen und ebenso selbstverständlich kann überhaupt niemand
gezwungen werden, mit einer bestimmten Person irgendein
Vertragsverhältnis einzugehen. Nach wie vor steht es jedem
Arbeitgeber frei, einen Bewerber einzustellen oder es bleiben
zu lassen.
An wen jemand vermietet oder auch nicht, geht
niemanden etwas an.

von wegen

Beweislastumkehr Du musst beweisen, daß Du nicht
diskriminiert hast.
So ein Gesetzt lässt sich nur so verwenden weil innere
Gesinnung von Dir getragen wurde. Du musst dann beweisen
können, daß Du Herrn Mtumbe nicht wegen seiner H Farbe
abgelehnt hast. Verdient er mehr als dein neuer Mieter und ist
ruhiger und hat einen festen Arbeitsplatz bist Du mit
Schadenersatz im Sinne des §823 BGB fällig.

Damit wir es mal vernünftig sehen. Dein Beispiel ist ein absurdes Beispiel. Wenn dem so wäre könnte heute schon jemand sich diskreminiert fühlen, wenn jemand eine Wohnung bekommt, während der andere, der weniger verdient sie nicht bekommt.

Es geht hier um klar Abgrenzungen gegen Minderheiten. z.B. die Äusserung „ich nehme keine Ausländer“, „ich will keine Homos oder Lesben“. Dieses Thema, das der Grüne Beck wohl so sehr wieder auf die Homos zugeschnitten hat, hat längst nicht den Wert wie man heute meint. Der Vermieter kann auch künftig jemand erklären, dass er die Wohnung nicht bekommt. Er darf nur nicht sagen …weil sie ein H…o sind…

Gruss Günter

Jakob

BGB § 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein
sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich
verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden
Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen
ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt.
Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen
dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die
Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.