Hallo,
ist Tierhaltung ( Hunde und Katzen ) untersagt, dann kann der Hund nicht aufgenommen werden. Der Vergleich, dass eine Person sich vorübergehend in einer fremden Wohnung als Besucher aufhalten darf ist was völlig anderes als Tierhaltung.
Gruss Günter
Hallo Guenter,
ich hab irgendwo im Hinterkopf, dass ich mal gelesen habe, dass ein Hund bis zu x Wochen (ich glaube es waren 3 Wochen) quasi zu Urlaub nicht verboten werden darf.
Das stimmt dann wohl nicht?
Liebe Gruesse Tata
Hallo,
ich hab irgendwo im Hinterkopf, dass ich mal gelesen habe,
dass ein Hund bis zu x Wochen (ich glaube es waren 3 Wochen)
quasi zu Urlaub nicht verboten werden darf.
Das stimmt dann wohl nicht?
Wenn Tierhaltung ( Hunde und Katzen ) nicht erlaubt ist, bedarf es sogar nach strenger Auslegung der Zustimmung, wenn jemand in eine Wohnung für wenige Stunden zu Besuch kommt. Auf jeden Fall aber dann, wenn jemand den Hund/die Katze zur vorübergehenden Aufbewahrung übergibt.
Zu beachten ist hier einfach auch mal, dass Tierhaltung wie Hunde und Katzen oft nicht wegen möglicher Schäden, sondern wegen Allergieen eines Bewohners oder gar des Vermieters nicht erlaubt ist. Wobei hier auch die Einzelfallbetrachtung durch den Vermieter erforderlich wird.
Hier muss man jedoch hinweisen, dass es auch Urteile gibt, die die Haltung eines Hundes erlauben. Grundsätzlich gilt aber, wenn keine Tierhaltung erlaubt ist, ist auch die längere Aufnahme eines Hundes nicht erlaubt. Der Hund wird ja in der Wohnung „gehalten“. Es kommt nicht darauf an, ob der Hund dem Mieter gehört, dem Tierhaltung in diesem Rahmen nicht erlaubt ist oder einem Dritten, der den Hund für einige Zeit abgibt. Hier wird man sich - zwar gegen Bezahlung - an ein Tierheim wenden müssen.
Gruss Günter
Hallo,
im Archiv findet sich folgendes:
Ein Tier Besuch ist erlaubt sofern es sich nur um einige Stunden handelt. Kritisch wird es wenn der Besuch über Nacht bleibt. Haben z.B. Freund oder Freundin des Mieters ihr Tier häufig dabei, kann der Vermieter auf Unterlassung bestehen (AG Frankfurt,Az,: 33 C 105/87 29)
Gruß
roland