Was bei Interessentskonflikt Mieter/Mieter?

Hallo, mich würde mal interessieren, was in einem klassischen Interessenskonflikt zwischen Mietern passiert. Angenommen, im Flur kommt es zur subjektiven Geruchsbelästung durch Kettenrauchen, Alkohol und Kochdünsten). Angenomen eine Person A stellt das Flurfenster regelmässig, auch im Winter, auf kipp (nicht ganz auf) um zu lüften. Person B ist es aber subjektiv zu kühl und droht die Polizei zu rufen, wenn das Fenster weiter aufgemacht werde. Da es nicht prinzipiell verboten ist ein Fenster zu öffnen, was könnte die Polizei tun? So etwas ist ja auch nicht exakt in Mietverträgen geregelt. Gibt es da allgemeine Verweise, in denen ich mich allgemein zu der Thematik informieren kann?

Hallo, mich würde mal interessieren, was in einem klassischen
Interessenskonflikt zwischen Mietern passiert. Angenommen, im
Flur kommt es zur subjektiven Geruchsbelästung durch
Kettenrauchen, Alkohol und Kochdünsten). Angenomen eine Person
A stellt das Flurfenster regelmässig, auch im Winter, auf kipp
(nicht ganz auf) um zu lüften. Person B ist es aber subjektiv
zu kühl und droht die Polizei zu rufen, wenn das Fenster
weiter aufgemacht werde.

Wenn die Polizei erfährt um WAS es geht kommen die nicht.

Da es nicht prinzipiell verboten ist
ein Fenster zu öffnen, was könnte die Polizei tun?

Nichts.

So etwas
ist ja auch nicht exakt in Mietverträgen geregelt. Gibt es da
allgemeine Verweise, in denen ich mich allgemein zu der
Thematik informieren kann?

Ja beim Vermieter

und in der Hausordnung.

Jakob

Hallo Jörg,

hier handelt es sich um Mängel an der Mietsache. Eine subjektive Geruchsbelästigung ist kein Mangel. Objektiver Mangel wäre, wenn der Mieter die Türe in den Flur öffnet, Rauch und Alkoholgeruch treten in den Flur ein, Kochgerüche sind ohnehin erlaubt. Trotzdem der Rat, hier den Vermieter einzuschalten und ihm die Probleme darlegen mit der Bitte, diese zu beseitigen.

Die Polizei kommt da nicht und sie wird auch nichts tun, wenn sie kommt.

Gruss Günter

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