Mietminderung = Kündigungsgrund?

Hallo Experten,
ich hätte nochmal eine Frage zur grundsätzlichen Position eines Mieters bei Minderung. Vorgeschichte: Es gibt besonderes nachts Lärmbelästigung durch Nachbarn, entsprechende Protokolle liegen seit Monaten vor, Anwalt hat bereits auf Mietzahlung unter Vorbehalt hingewiesen, diese soll nun endgültig gemindert werden, entsprechendes wurde dem Vermieter mitgeteilt.
Der Vermieter gibt nun zu verstehen, dass seine bisherige Untätigkeit anscheinend bedeuten sollte, dass er die Beschwerden für gänzlich unbegründet hält und droht nun, die Minderung mit einem Mahnverfahren zu beantworten.
Meine Frage ist nun, was man als Mieter konkret zu befürchten hat/ wie die allgemeine Rechtsposition aussieht, wenn man diese angekündigte Minderung in die Tat umsetzt (ich behaupte jetzt einfach mal, dass sie berechtigt ist).
Hätte jemand von euch ein paar Stichworte dazu? Konkreter: Kann so etwas zu einer Kündigung führen?

Grüße
Len

Hallo Experten,
ich hätte nochmal eine Frage zur grundsätzlichen Position
eines Mieters bei Minderung. Vorgeschichte: Es gibt besonderes
nachts Lärmbelästigung durch Nachbarn, entsprechende
Protokolle liegen seit Monaten vor, Anwalt hat bereits auf
Mietzahlung unter Vorbehalt hingewiesen, diese soll nun
endgültig gemindert werden, entsprechendes wurde dem Vermieter
mitgeteilt.
Der Vermieter gibt nun zu verstehen, dass seine bisherige
Untätigkeit anscheinend bedeuten sollte, dass er die
Beschwerden für gänzlich unbegründet hält und droht nun, die
Minderung mit einem Mahnverfahren zu beantworten.
Meine Frage ist nun, was man als Mieter konkret zu befürchten
hat/ wie die allgemeine Rechtsposition aussieht, wenn man
diese angekündigte Minderung in die Tat umsetzt (ich behaupte
jetzt einfach mal, dass sie berechtigt ist).
Hätte jemand von euch ein paar Stichworte dazu? Konkreter:
Kann so etwas zu einer Kündigung führen?

Hallo,

wenn der Mieter mit seinem Anwalt beweisen kann, dass diese Ruhestörung vorliegt, hat der Mieter nichts zu befürchten. Die nachträgliche Aufrechnung ist in solchen Fällen üblich. Lasst den Vermieter einfach den Mahnbescheid einreichen, dann wird dem Mahnbescheid widersprochen und wenn der Vermieter das Risiko nicht scheut, wird es zu einer Verhandlung vor einem AG kommen.

Das Mietverhältnis kann wegen einer Mietminderung - auch wenn dies sich als unberechtigt herausstellen sollte - nicht gekündigt werden.

Gruss Günter

Puh…
Hallo wieder :wink:
Und wieder feinsten Dank: Das ist Balsam für meine Nerven.
Dann wird jetzt tief durchgeatmet und die Sache durchgezogen…

Gruß & Dank
(vor allem für die super-schnelle Antwort)
Len

Hallo Günter,

Das Mietverhältnis kann wegen einer Mietminderung - auch wenn
dies sich als unberechtigt herausstellen sollte - nicht
gekündigt werden.

und wenn sich die Minderungen zu drei Monatsmieten aufaddiert haben?
Ich hab da irgendwas in Erinnerung, daß bei einem Mietrückstand von drei und mehr Monatsmieten gekündigt werden kann.

Gandalf

Hallo Günter,

Das Mietverhältnis kann wegen einer Mietminderung - auch wenn
dies sich als unberechtigt herausstellen sollte - nicht
gekündigt werden.

und wenn sich die Minderungen zu drei Monatsmieten aufaddiert
haben?
Ich hab da irgendwas in Erinnerung, daß bei einem
Mietrückstand von drei und mehr Monatsmieten gekündigt werden
kann.

Hallo Gandalf,

selbst wenn die Mietminderung - was ich auch schon hatte - sechs Monatsmiete beträgt kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen ( BVerfG WM 89, 278; LG HH WM 97, 488 u.a.)

Etwas anderes ist der Mietrückstand, ohne dass eine Mietminderung vorhanden ist. Hier kann der Vermieter, wenn der Mieter mit mindestens zwei Monatsmieten in Rückstand ist, das Mietverhältnis fristlos kündigen.

Gruss Günter

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Hallo Günter,

selbst wenn die Mietminderung - was ich auch schon hatte -
sechs Monatsmiete beträgt kann der Vermieter das
Mietverhältnis nicht kündigen ( BVerfG WM 89, 278; LG HH WM
97, 488 u.a.)

aha, wieder was gelernt!

Danke!

Gandalf