Mieterhöhung notwendig ?

Ein bekanntes Ehepaar bezieht Arbeitslosengeld II und ein geringes Einkommen. Seit 3 Jahren bewohnen sie eine 60qm Wohnung. Letztes Jahr war die Nebenkostenabrechnung im Verhältnis zu den Vorjahr ( 2003= 100,00€ 2004= 540,00€ !!!) um einiges gestiegen. Sie baten nun den Vermieter die Miete ( oder Nebenkosten) entsprechend zu erhöhen; da diese ja bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksicht wird. Nun meinte der Vermieter; das Ehepaar könne ja soviel mehr zahlen wie sie wollen; damit es nicht wieder zu solch einer enormen Belastung bei der Nebenkostenabrechnung kommt.
Ich hoffe ich habe diesen Fall einigermassen pausibel dargestellt… denn ich finde er wäre dazu verpflichtet die Miete plus Nebenkosten insgesammt zu erhöhen und dies auch in schriftlicher Form ( z.B durch eine Mieterhöhung)

Vielen Dank für die Hilfe

Ein bekanntes Ehepaar bezieht Arbeitslosengeld II und ein
geringes Einkommen. Seit 3 Jahren bewohnen sie eine 60qm
Wohnung. Letztes Jahr war die Nebenkostenabrechnung im
Verhältnis zu den Vorjahr ( 2003= 100,00€ 2004= 540,00€ !!!)
um einiges gestiegen. Sie baten nun den Vermieter die Miete (
oder Nebenkosten) entsprechend zu erhöhen; da diese ja bei der
Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksicht wird. Nun meinte
der Vermieter; das Ehepaar könne ja soviel mehr zahlen wie sie
wollen; damit es nicht wieder zu solch einer enormen Belastung
bei der Nebenkostenabrechnung kommt.
Ich hoffe ich habe diesen Fall einigermassen pausibel
dargestellt… denn ich finde er wäre dazu verpflichtet die
Miete plus Nebenkosten insgesammt zu erhöhen und dies auch in
schriftlicher Form ( z.B durch eine Mieterhöhung)

Hallo Brigitte,

der Vermieter macht sich der Leistungserschleichung (Betrug ) schuldig, wenn er diesem Ansinnen folgt. Ganz abgesehen davon, dass er den höheren Betrag auch versteuern muss.

Hier soll zum Zwecke der Vorauszahlungen von Nebenkosten eine Mieterhöhung ( die es aber nicht gibt ) fingiert werden, damit der Mieter eine höhere Leistungen erhält wie das Gesetz vorsieht.

Dass hier der Mieter eine illegale Handlung versucht und wünscht ist doch alleine schon daraus ersichtlich, dass er - hätte er Anspruch auf diverse Zahlungen - letztlich nur diese Kosten dem Amt nachweisen müsste und er würde dann den Ausgleich erhalten. Der Mieter weiss sehr genau, dass er keine Chance hat. Wenn er nun versucht sich über einen Dritten auf strafrechtlich relevante Art und Weise in Besitz von ihm nicht zustehenden Leistungen zu bringen macht er sich der Leistungserschleichung schuldig.

Der Vermieter ist nicht zur Mieterhöhung verpflichtet. Über die Höhe der Betriebskosten/Heizlosten hat er den Anspruch, dass der Mieter die Vorauszahlungen entsprechend hoch monatlich leistet. Und mehr sollte der Vermieter nicht eingehen.

Man muss schon abgebrüht sein, wenn man für seine Interessen einen anderen zu Straftaten nutzen will. Solche Fälle habe ich noch nicht erlebt. Dass ab und an Mieter und Vermieter höhere Mieten vereinbaren und das dann gezahlte Wohngeld oder andere Leistungen sich teilen ist bekannt. Solche Fälle werden bei uns - angeachtet der Personen - gnadenlos dem zuständigen Amt zur Klärung übergeben. Die teilweise massiven Geldstrafen sprechen für sich. Trotzdem gibt es offenbar immer wieder Unbelehrbare.

Im Übrigen kann ich nur jeden Vermieter warnen, sich an solchen Spielchen zu beteiligen. Der Vermieter hat meist mehr in diesen manipulierten Fällen zu verlieren wie der Mieter. Kann die Behörde beim Mieter die Rückforderung nicht eintreiben kann sie sich wegen der Mittäterschaft am Vermieter schadlos halten.

Und zu oft , wenn es zu Streitigkeiten kommt - der Mieter hat nichts zu verlieren - wird der Vermieter dann aus „Rache“ vom Mieter sogar selbst den Behörden angezeigt, weil ja immer wieder auch die irrige Annahme besteht, dass der Vermieter falsche Unterlagen erstellt habe und er hätte sich weigern müssen, deshalb sei der Mieter nicht verantwortlich zu machen.

Gruss Günter

Hallo Günter!

Hier liegt ein Mißverständnis über den Sachverhalt vor, darin begründet, daß in der Fragestellung nicht klar Miete und Nebenkosten unterschieden werden. Das hat umgangssprachliche Ursachen. Manche Menschen ohne Detailkenntnis der Materie zählen alle Kosten vom Strom bis zur Heizung einfach zur Miete, so wie andere Leute bei ihren Abzügen auf der Lohnabrechnung einfach von Steuern reden. Ist natürlich Unfug, aber landläufig so verbreitet wie der Irrtum vom Umtauschrecht.

Im konkreten Fall werden Miete und Nebenkosten im Rahmen von ALGII erstattet. Werden später Nachzahlungen für die Nebenkosten fällig, weil etwa das Heizöl besonders teuer war, hat der ALGII-Bezieher ein Problem. Demgegenüber ist es viel einfacher (und hat mit Leistungserschleichung rein gar nichts zu tun!), wenn die Nebenkosten von vornherein als monatlicher Teilbetrag der tatsächlichen Kosten berechnet werden, so daß voraussichtlich keine nennenswerten Nachzahlungen anfallen. Dieser Teilbetrag wird vom für ALGII zuständigen Amt anstandslos laufend gezahlt.

Als ausgewiesener Mietexperte würdest Du nicht einmal aus dem Tiefschlaf gerissen Miete und Nebenkosten verwechseln. Viele Mieter können/wollen aber gar nicht unterscheiden, merken vielmehr nur, das Geld wurde dem Vermieter überwiesen, wird also Miete sein *g*.

Gruß
Wolfgang

2 „Gefällt mir“

Wolfgang hat Recht
Der Mieter hat Recht, wenn er verlangt, daß die Nebenkosten so erhöht werden, wie es der etwaigen Zahllast entspricht.
Denn nur das bekommt der Mieter angerechnet.
Postum kann der Mieter keine Nachzahlung auf Alg II verlangen.
Also den Vermieter nochmals bitten den Nebenkostenbetrag anzupassen.
Tut er das nicht zahlt man einfach wie der Vermieter vorschlug und beweist das dem Amt durch Vorlage der Belege.

Günter ist Manchmal sehr schnell aber keinesfalls immer richtig.
Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wolfgang,

Hier liegt ein Mißverständnis über den Sachverhalt vor, darin
begründet, daß in der Fragestellung nicht klar Miete und
Nebenkosten unterschieden werden. Das hat umgangssprachliche
Ursachen. Manche Menschen ohne Detailkenntnis der Materie
zählen alle Kosten vom Strom bis zur Heizung einfach zur
Miete, so wie andere Leute bei ihren Abzügen auf der
Lohnabrechnung einfach von Steuern reden. Ist natürlich Unfug,
aber landläufig so verbreitet wie der Irrtum vom
Umtauschrecht.

Daher gehe ich darauf ein, dass das Ansinnen zur Erhöhung der Mieter nicht zulässig sei. Im Übrigen kenne ich es aus der Praxis so, dass die Ämter durchaus nach Vorlage einer Nachzahlung bei den Nebenkosten diese im Rahmen der Gesetze übernehmen.

Im konkreten Fall werden Miete und Nebenkosten im Rahmen von
ALGII erstattet.

Langsam. Es werden nach meiner Kenntnis nicht alle Kosten voll übernommen. Insbesondere gibt es zu den Heizkosten zumindest bei uns Pauschalen. Unser Landkreis ist einer der Landkreise, wo sämtliche Fragen nur über das Kreissozialamt geklärt werden.

Werden später Nachzahlungen für die

Nebenkosten fällig, weil etwa das Heizöl besonders teuer war,
hat der ALGII-Bezieher ein Problem. Demgegenüber ist es viel
einfacher (und hat mit Leistungserschleichung rein gar nichts
zu tun!), wenn die Nebenkosten von vornherein als monatlicher
Teilbetrag der tatsächlichen Kosten berechnet werden, so daß
voraussichtlich keine nennenswerten Nachzahlungen anfallen.
Dieser Teilbetrag wird vom für ALGII zuständigen Amt
anstandslos laufend gezahlt.

Ich gebe Dir recht, jedoch wurde hier eben auch die Miete angesprochen. Vielleicht habe ich zuviele praktische Erfahrungen was hinter den Kulissen nicht nur bei Sozialhilfe, sondern auch bei ALG II bereits probiert wird. Wur haben immer wieder seit Wochen Anfragen - von Mietern und Vermietern - wie man mit weniger Gelder des Staates die Kosten trotzdem decken kann.

Als ausgewiesener Mietexperte würdest Du nicht einmal aus dem
Tiefschlaf gerissen Miete und Nebenkosten verwechseln. Viele
Mieter können/wollen aber gar nicht unterscheiden, merken
vielmehr nur, das Geld wurde dem Vermieter überwiesen, wird
also Miete sein *g*.

Klar.

Gruss Günter

Hallo Jakob,

Murks, mehr sage ich dazu nicht.

Hier liegt ein Mißverständnis über den Sachverhalt vor, darin
begründet, daß in der Fragestellung nicht klar Miete und
Nebenkosten unterschieden werden. Das hat umgangssprachliche
Ursachen. Manche Menschen ohne Detailkenntnis der Materie
zählen alle Kosten vom Strom bis zur Heizung einfach zur
Miete, so wie andere Leute bei ihren Abzügen auf der
Lohnabrechnung einfach von Steuern reden. Ist natürlich Unfug,
aber landläufig so verbreitet wie der Irrtum vom
Umtauschrecht.

Im konkreten Fall werden Miete und Nebenkosten im Rahmen von
ALGII erstattet. Werden später Nachzahlungen für die
Nebenkosten fällig, weil etwa das Heizöl besonders teuer war,
hat der ALGII-Bezieher ein Problem. Demgegenüber ist es viel
einfacher (und hat mit Leistungserschleichung rein gar nichts
zu tun!), wenn die Nebenkosten von vornherein als monatlicher
Teilbetrag der tatsächlichen Kosten berechnet werden, so daß
voraussichtlich keine nennenswerten Nachzahlungen anfallen.
Dieser Teilbetrag wird vom für ALGII zuständigen Amt
anstandslos laufend gezahlt.

Als ausgewiesener Mietexperte würdest Du nicht einmal aus dem
Tiefschlaf gerissen Miete und Nebenkosten verwechseln. Viele
Mieter können/wollen aber gar nicht unterscheiden, merken
vielmehr nur, das Geld wurde dem Vermieter überwiesen, wird
also Miete sein *g*.

Gruß
Wolfgang

Wolfgang hat Recht
Der Mieter hat Recht, wenn er verlangt, daß die Nebenkosten so
erhöht werden, wie es der etwaigen Zahllast entspricht.

Diese Darstellung ist purer Unfug. Diese Meinung kann nur jemand vertreten, der keine Ahnung hat. Der Mieter hat auf Grund der bisherigen Abrechnungen die höheren Kosten als Vorauszahlungen zu leisten und er kann diese Abrechnung auch zur Grundlage der Berrechnung für Hilfen nehmen. Es bedarf keiner Erhöhungserklärung des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet auf Grund vorliegender Abrechnungen die in der Höhe erforderlichen Vorauszahlungen zu erbringen.

Denn nur das bekommt der Mieter angerechnet.
Postum kann der Mieter keine Nachzahlung auf Alg II verlangen.

Dies ist nicht richtig. Selbstverständlich ahben die Behörden in den Hilfefällen z.B. die Mehrkosten für Wasser/Abwasser nach Vorlage der Abrechnung zu übernehmen. Macht doch die mitlesenden User nicht mit Halbwahrheiten verrückt.

Also den Vermieter nochmals bitten den Nebenkostenbetrag
anzupassen.
Tut er das nicht zahlt man einfach wie der Vermieter vorschlug
und beweist das dem Amt durch Vorlage der Belege.

Die Vorauszahlung kommt auch durch schlüssiges Verhalten, insbesondere durch eine höhere Zahlung zustande ( LG Berlin ZMW 2002, 52 ). Die Vorauszahlungen müssen angemessen sein. Angemessen bedeutet, dass die Vorauszahlungen die zu erwartenden Kosten ungefähr decken.

Günter ist Manchmal sehr schnell aber keinesfalls immer
richtig.

Lieber Jakob, ich habe gewisses Verständnis für Deine Polemik. Der Unterschied zwischen uns ist, dass ich einen Fall beleuchte und mir dann Äuserungen erlaube, weder einen anderen Vorgang nehme aus dem Internet und 1 zu 1 übernehme und auch nicht aus der Hüfte schiesse.

Dieses Vorgehen habe ich beim Jura-Studium so erlernt. Beruflich hat dies bis heute - früher im privatrechtlichen Bereich - heute noch nebenbei - sehr viel genutzt.

Wenn Dir solche Hinweise helfen, gestehe ich eines zu. Auch ich kann mich irren. Nur eines ist auch sicher. Ich beharre nicht auf einem falschen Standpunkt, wenn mir aufgezeigt wird, nach welchen rechtlichen Betrachtungen der Fall aus anderer Sicht zu sehen ist.

Gruss Günter

…tiegen. Sie baten nun den Vermieter die Miete ( oder Nebenkosten) entsprechend zu erhöhen; da diese ja bei der Berech…
aus posting http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl….

Die Mieterin sagt, Sie zahlt nicht zuviel, sondern erheblich zu wenig
Die Fragestellerin fragt, kann ich den Vermieter zwingen mehr Nebenkosten zu verlangen, als bisher, damit ich nicht nacher eine größe Nachzahlung habe.

Und darauf bezieht sich meine Antwort.

Denn alles läuft über das Konto der ALG II Bezieherin. Nacher auch eine riesen Nachzahlung.

Offenbar liest Du nicht richtig

Protest kommt erst wenn etwas daneben gegriffen wurde.

Jakob

Lies bitte deine Antwort Nonsens??? Leistungserschleichung ,(Betrug ), fingiert , eine illegale Handlung versucht, sind nur einige Begriffe aus deiner Antwort - so geht das nicht Günter

Wer bitte hat das völlig falsch verstanden…

Der liebe Günter???

Hallo Brigitte,

der Vermieter macht sich der Leistungserschleichung (Betrug ) schuldig, wenn er diesem Ansinnen folgt. Ganz abgesehen davon, dass er den höheren Betrag auch versteuern muss.

Hier soll zum Zwecke der Vorauszahlungen von Nebenkosten eine Mieterhöhung ( die es aber nicht gibt ) fingiert werden, damit der Mieter eine höhere Leistungen erhält wie das Gesetz vorsieht.

Dass hier der Mieter eine illegale Handlung versucht und wünscht ist doch alleine schon daraus ersichtlich, dass er - hätte er Anspruch auf diverse Zahlungen - letztlich nur diese Kosten dem Amt nachweisen müsste und er würde dann den Ausgleich erhalten. Der Mieter weiss sehr genau, dass er keine Chance hat. Wenn er nun versucht sich über einen Dritten auf strafrechtlich relevante Art und Weise in Besitz von ihm nicht zustehenden Leistungen zu bringen macht er sich der Leistungserschleichung schuldig.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Darauf bezog und bezieht sich mein Posting
Wenn da jemand den Titel Muks verdient hat
dann …
Diesen Nonsen hätte ich mal schreiben sollen …

Lass uns besser einander helfen ohne Krieg um jeden Preis.
MfG Jakob

Goldene Zitrone verdient… Lieber Günter OWT.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

…tiegen. Sie baten nun den Vermieter die Miete (
oder Nebenkosten) entsprechend zu erhöhen; da diese ja bei der
Berech…
aus posting
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl….

Wenn ein Mieter zu wenig Vorauszahlungen leistet, mit welcher Begründung - und darauf verweise ich - soll der Vermieter die Miete erhöhen können, damit die Leistungsstelle die höher anfallenden Betriebskosten zahlt.

Entweder zahle ich eine höhere Miete, dann fehlen mir weiterhin die höheren Vorauszahlungen oder ich zahle eine höhere Miete und erwarte -was man aus der Frage durchaus abzuleiten vermag - dass der Vermieter Beihilfe leistet bei falscher Erklärung an die Behörde.

Richtig ist, dass auch die Frage ( oder Nebenkosten ) auftritt. Zu der Erhöhung der Nebenkosten habe ich - was wohl in Deiner jurstischen Aufgeregtheit übersehen wurde - mich geäussert.

Die Frage, ob höhere Betriebskosten über eine höhere Mietzahlung - damit die Behörde die höheren Betriebskosten trägt - der Vermieter vornehmen kann habe und werde ich - sollte der Vermieter hier mitmachen - weiterhin als als strafbare Handlung bezeichnen.

Die Mieterin sagt, Sie zahlt nicht zuviel, sondern erheblich
zu wenig
Die Fragestellerin fragt, kann ich den Vermieter zwingen mehr
Nebenkosten zu verlangen, als bisher, damit ich nicht nacher
eine größe Nachzahlung habe.

Bei dieser Frage habe ich mich gefragt, weshalb jemand als Leistungsempfänger die Frage stellt, ob er den Vermieter zwingen kann mehr Vorauszahlungen zu verlangen wo es doch reicht, die Vorauszahlungen freiwillig einfach anzugleichen. Und wie man auf die Idee kommen kann von einer Mieterhöhung in diesem Zusammenhang zu reden, weil das Amt die Kosten trägt und den Begriff auch einführt - was nicht bestritten wird - ob der Vermieter die „oder Nebenkostenvorauszahlungen“ erhöhen kann. Dieser Fragesteller kennt also den Unterschied zwischen Miete und Betriebskosten.

Und darauf bezieht sich meine Antwort.

Denn alles läuft über das Konto der ALG II Bezieherin. Nacher
auch eine riesen Nachzahlung.

Willst Du mir erklären, wie eine Abrechnung läuft. Vergiss es. Nur soweit. Der Hilfeempfänger legt bei der Behörde die Nachforderung vor und ist dieses verhältnismässig und sind die Kosten begründet und nachvollziehbar, erstatte die Behörde auch nachträglich die Kosten. Nun erzähle mir nicht, dass dies nicht der Fall. Wir prüfen durchschnittlich jede Woche zwei-drei Betriebskostennachzahlungen im Auftrag des hiesigen Kreissozialamtes auf deren Höhe, Ursachen und Plausibilität innerhalb der Kosten. Wir prüfen auch - nur als Hinweis - die Miethöhe und auf Bedarf messen wir Wohnungen aus, so wie zum Ende von Mietverhältnissen - soweit das Amt die Schönheitsreparaturen trägt, ob und in welchem Umfang diese geschuldet sind.

Und was der Fragesteller nämlich nicht beachtet ist auch, dass im Rahmen von ALG II die Prüfungen über die Höhe von Mieten wesentlich umfassender sind und in der Zukunft werden. Was also hilft es dem Mieter, wenn er - hier z.B. eine Mieterhöhung hätte - um mehr Geld zu bekommen, wenn die Behörde angehalten ist, solche Vorgänge zu prüfen, notfalls die Mieterhöhung nicht anzuerkennen. Solche Fälle gibt es schon wie auch die Fälle, dass bis 31.12.2004 z.B. bei erlaubten 105 qm Wohnfläche bisher 110 bezahlt wurden, ab 01.01.2005 im Rahmen von ALG II dem Mieter mitgeteilt wird, dass künftig er den Anteil von 5 qm selbst zu tragen hat.

Offenbar liest Du nicht richtig

Protest kommt erst wenn etwas daneben gegriffen wurde.

Jakob

Lies bitte deine Antwort Nonsens??? Leistungserschleichung
,(Betrug ), fingiert , eine illegale Handlung versucht, sind
nur einige Begriffe aus deiner Antwort - so geht das nicht
Günter

Wer bitte hat das völlig falsch verstanden…

Der liebe Günter???

Hallo Brigitte,

der Vermieter macht sich der Leistungserschleichung (Betrug )
schuldig, wenn er diesem Ansinnen folgt. Ganz abgesehen davon,
dass er den höheren Betrag auch versteuern muss.

Hier soll zum Zwecke der Vorauszahlungen von Nebenkosten eine
Mieterhöhung ( die es aber nicht gibt ) fingiert werden, damit
der Mieter eine höhere Leistungen erhält wie das Gesetz
vorsieht.

Dass hier der Mieter eine illegale Handlung versucht und
wünscht ist doch alleine schon daraus ersichtlich, dass er -
hätte er Anspruch auf diverse Zahlungen - letztlich nur diese
Kosten dem Amt nachweisen müsste und er würde dann den
Ausgleich erhalten. Der Mieter weiss sehr genau, dass er keine
Chance hat. Wenn er nun versucht sich über einen Dritten auf
strafrechtlich relevante Art und Weise in Besitz von ihm nicht
zustehenden Leistungen zu bringen macht er sich der
Leistungserschleichung schuldig.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Darauf bezog und bezieht sich mein Posting
Wenn da jemand den Titel Muks verdient hat
dann …
Diesen Nonsen hätte ich mal schreiben sollen …

Lass uns besser einander helfen ohne Krieg um jeden Preis.

Dann versuche Probleme zu analysieren und nach Recht und Gesetz in den einzelnen Fällen vorzugehen. Ich kann und werde mich nicht auf Wischi-Waschi-Antworten einlassen. Im Einzelfall mag dann zwar viel Text und Information stehen, doch die umfassenden, beinahe für jede Situation im Mietrecht praktizierten regeln, Gesetze und Urteile erlauben eben kein Schwarz-Weiss-Denken.

Gruss Günter

Laß mal gut sein…
Hallo Jakob,

sag mal, hörst Du auch mal wieder auf zu stänkern? Warst Du in einem früheren Leben mal ein Rehpinscher oder etwas anderes verbissenes?

Ich maße mir nicht an, die Richtigkeit Deiner oder Günters Aussagen in diesem Thread als richtig oder falsch einzustufen. Dazu habe ich mich mit der Sache zuwenig befaßt und es fehlt mir das nötige Fachwissen.

Ich stelle aber fest, dass Du anscheinend in den letzten Tagen ein bißchen mehr Zeit hast als sonst. Und diese füllst Du offensichtlich mit den nutzlosen Versuchen, ein Quentchen von Günters Erfolg in diesem Brett in Mißkredit zu bringen.

Vergiss es, es wird Dir nicht gelingen!

Dir fehlt dazu das Fachwissen, die Orthografie, die Interpunktion, die Ruhe und die Souveränität.

Du hackst nun seit Stunden auf einer Antwort von Günter rum und versuchst ihn öffentlich in Mißkredit zu bringen. Und das nicht zum ersten Mal und nicht nur bei Günter.

Mir persönlich stinkt das langsam. Ich war bislang begeisterter Leser in diesem Brett, und das vor allem wegen der guten, verständlichen und gut lesbaren Antworten von Günter. Mit Deinem - meist polemischen - Gesülze verdirbst Du zumindest mir diese Freude. Das ärgert mich maßlos und führt zu diesem Posting.

Punkt und Gruß
Bonsai

7 „Gefällt mir“

Ich wurde schon wegen zu gering angesetzter Nebenkosten von der Gemeinde gemahnt, die angesetzten Nebenkosten seien zu gering, ich solle die Kosten an den Erwartungen anpassen.
Es geht bei denen wohl auch um irgendwelche Geldtöpfchen die immer am Jahresende ausgechöpft sind.
Genau dem entsprechend hatte ich der Fragestellerin geantwortet, ich sehe da keinen Fehler mehr.
MfG Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]