…tiegen. Sie baten nun den Vermieter die Miete (
oder Nebenkosten) entsprechend zu erhöhen; da diese ja bei der
Berech…
aus posting
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl….
Wenn ein Mieter zu wenig Vorauszahlungen leistet, mit welcher Begründung - und darauf verweise ich - soll der Vermieter die Miete erhöhen können, damit die Leistungsstelle die höher anfallenden Betriebskosten zahlt.
Entweder zahle ich eine höhere Miete, dann fehlen mir weiterhin die höheren Vorauszahlungen oder ich zahle eine höhere Miete und erwarte -was man aus der Frage durchaus abzuleiten vermag - dass der Vermieter Beihilfe leistet bei falscher Erklärung an die Behörde.
Richtig ist, dass auch die Frage ( oder Nebenkosten ) auftritt. Zu der Erhöhung der Nebenkosten habe ich - was wohl in Deiner jurstischen Aufgeregtheit übersehen wurde - mich geäussert.
Die Frage, ob höhere Betriebskosten über eine höhere Mietzahlung - damit die Behörde die höheren Betriebskosten trägt - der Vermieter vornehmen kann habe und werde ich - sollte der Vermieter hier mitmachen - weiterhin als als strafbare Handlung bezeichnen.
Die Mieterin sagt, Sie zahlt nicht zuviel, sondern erheblich
zu wenig
Die Fragestellerin fragt, kann ich den Vermieter zwingen mehr
Nebenkosten zu verlangen, als bisher, damit ich nicht nacher
eine größe Nachzahlung habe.
Bei dieser Frage habe ich mich gefragt, weshalb jemand als Leistungsempfänger die Frage stellt, ob er den Vermieter zwingen kann mehr Vorauszahlungen zu verlangen wo es doch reicht, die Vorauszahlungen freiwillig einfach anzugleichen. Und wie man auf die Idee kommen kann von einer Mieterhöhung in diesem Zusammenhang zu reden, weil das Amt die Kosten trägt und den Begriff auch einführt - was nicht bestritten wird - ob der Vermieter die „oder Nebenkostenvorauszahlungen“ erhöhen kann. Dieser Fragesteller kennt also den Unterschied zwischen Miete und Betriebskosten.
Und darauf bezieht sich meine Antwort.
Denn alles läuft über das Konto der ALG II Bezieherin. Nacher
auch eine riesen Nachzahlung.
Willst Du mir erklären, wie eine Abrechnung läuft. Vergiss es. Nur soweit. Der Hilfeempfänger legt bei der Behörde die Nachforderung vor und ist dieses verhältnismässig und sind die Kosten begründet und nachvollziehbar, erstatte die Behörde auch nachträglich die Kosten. Nun erzähle mir nicht, dass dies nicht der Fall. Wir prüfen durchschnittlich jede Woche zwei-drei Betriebskostennachzahlungen im Auftrag des hiesigen Kreissozialamtes auf deren Höhe, Ursachen und Plausibilität innerhalb der Kosten. Wir prüfen auch - nur als Hinweis - die Miethöhe und auf Bedarf messen wir Wohnungen aus, so wie zum Ende von Mietverhältnissen - soweit das Amt die Schönheitsreparaturen trägt, ob und in welchem Umfang diese geschuldet sind.
Und was der Fragesteller nämlich nicht beachtet ist auch, dass im Rahmen von ALG II die Prüfungen über die Höhe von Mieten wesentlich umfassender sind und in der Zukunft werden. Was also hilft es dem Mieter, wenn er - hier z.B. eine Mieterhöhung hätte - um mehr Geld zu bekommen, wenn die Behörde angehalten ist, solche Vorgänge zu prüfen, notfalls die Mieterhöhung nicht anzuerkennen. Solche Fälle gibt es schon wie auch die Fälle, dass bis 31.12.2004 z.B. bei erlaubten 105 qm Wohnfläche bisher 110 bezahlt wurden, ab 01.01.2005 im Rahmen von ALG II dem Mieter mitgeteilt wird, dass künftig er den Anteil von 5 qm selbst zu tragen hat.
Offenbar liest Du nicht richtig
Protest kommt erst wenn etwas daneben gegriffen wurde.
Jakob
Lies bitte deine Antwort Nonsens??? Leistungserschleichung
,(Betrug ), fingiert , eine illegale Handlung versucht, sind
nur einige Begriffe aus deiner Antwort - so geht das nicht
Günter
Wer bitte hat das völlig falsch verstanden…
Der liebe Günter???
Hallo Brigitte,
der Vermieter macht sich der Leistungserschleichung (Betrug )
schuldig, wenn er diesem Ansinnen folgt. Ganz abgesehen davon,
dass er den höheren Betrag auch versteuern muss.
Hier soll zum Zwecke der Vorauszahlungen von Nebenkosten eine
Mieterhöhung ( die es aber nicht gibt ) fingiert werden, damit
der Mieter eine höhere Leistungen erhält wie das Gesetz
vorsieht.
Dass hier der Mieter eine illegale Handlung versucht und
wünscht ist doch alleine schon daraus ersichtlich, dass er -
hätte er Anspruch auf diverse Zahlungen - letztlich nur diese
Kosten dem Amt nachweisen müsste und er würde dann den
Ausgleich erhalten. Der Mieter weiss sehr genau, dass er keine
Chance hat. Wenn er nun versucht sich über einen Dritten auf
strafrechtlich relevante Art und Weise in Besitz von ihm nicht
zustehenden Leistungen zu bringen macht er sich der
Leistungserschleichung schuldig.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Darauf bezog und bezieht sich mein Posting
Wenn da jemand den Titel Muks verdient hat
dann …
Diesen Nonsen hätte ich mal schreiben sollen …
Lass uns besser einander helfen ohne Krieg um jeden Preis.
Dann versuche Probleme zu analysieren und nach Recht und Gesetz in den einzelnen Fällen vorzugehen. Ich kann und werde mich nicht auf Wischi-Waschi-Antworten einlassen. Im Einzelfall mag dann zwar viel Text und Information stehen, doch die umfassenden, beinahe für jede Situation im Mietrecht praktizierten regeln, Gesetze und Urteile erlauben eben kein Schwarz-Weiss-Denken.
Gruss Günter