Mahnschreiben nach Nebenkosteneinspruch

Hallo Gemeinde,

ich hatte vor Weihnachten meine Nebenkostenabrechnung bekommen.
Diese war, wie auch für die anderen Mieter, völlig überzogen (950Euro - bei mir).
Ich legte Widerspruch ein. (wie das auch alle Anderen taten)Wie sich zeigte wohl etwas übereilt, da das unmittelbar nach dem Erhalt passierte.
Es zeigte sich für alle Mieter gleichermaßen eindeutig, das uns ein viel zu hoher Gesammt-Gas-Verbrauch für unser Haus angerechnet wurde( er war 3x so hoch wie im Jahr davor und keine Mietpartei hatte einen Grundlegend anderen Verbrauch an Heizung oder Warmwasser).
Der Wert steht auch in der Abrechnung und dessen Kosten ziehen sich eben durch die Rechnung wie ein roter Faden.
Also legte ich wie auch viele andere der Mieter Widerspruch ein mit der „Begründung“, das der Gesammtgasverbrauch zu nicht erklärbar sei und man daher eine Prüfung wünscht. Da in der Rechnung eine Zahlungsfrist von 14 Tagen stand reagierten alle etwas heftig.
Ich ließ mich nun beraten (leider auf Grund von Terminen etwas spät). Mir wurde geraten die Hauptableseprotokolle des Hauses einzusehen.
Ich setzte ein Schreiben auf, in welchen ich darum bat/bitte mir diese Protokolle zusenden zu lassen. Eben an jenem Tag als ich dieses Schreiben losgeschickt hatte landete in meinem Briefkasten ein „Mahnschreiben“, in welchem inhaltlich stand:

Das meinem Einspruch nicht stattgegeben werden konnte, da keine Begründung etc. vorliegt. Ich solle meine Ableseprotokolle (die der Vermieter eigentlich haben müßte) zur Kontrolle vorlegen.
Und ich hätte von meinem Recht der „Einsichtnahme“ bisher noch keinen Gebrauch gemacht. (Würde ja mit der 2.Schreiben erledigt werden)
Es würde eine Überprüfung der Gaswerte bei der Stadtversorgung eingeleitet werden…
Dann wurde mir die Frist zur Zahlung (auch vorbehaltlich) auferlegt.

Leider hatte ich schon recht schlechte Erfahrungen mit „vorbehaltlicher Zahlung“ in selben Zusammenhang vom vorigen Jahr.

Wie sieht das jetzt aus? MUSS ich jetzt bezahlen oder ist durch mein auffordern zur Einsichtnahme mein Einspruch wieder bekräftig und gestützt worden, so daß ich nicht mit der 2. Mahnung rechnen muß?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß
Frank

Hallo Frank,

ich hatte vor Weihnachten meine Nebenkostenabrechnung
bekommen.
Diese war, wie auch für die anderen Mieter, völlig überzogen
(950Euro - bei mir).
Ich legte Widerspruch ein. (wie das auch alle Anderen
taten)Wie sich zeigte wohl etwas übereilt, da das unmittelbar
nach dem Erhalt passierte.
Es zeigte sich für alle Mieter gleichermaßen eindeutig, das
uns ein viel zu hoher Gesammt-Gas-Verbrauch für unser Haus
angerechnet wurde( er war 3x so hoch wie im Jahr davor und
keine Mietpartei hatte einen Grundlegend anderen Verbrauch an
Heizung oder Warmwasser).
Der Wert steht auch in der Abrechnung und dessen Kosten ziehen
sich eben durch die Rechnung wie ein roter Faden.
Also legte ich wie auch viele andere der Mieter Widerspruch
ein mit der „Begründung“, das der Gesammtgasverbrauch zu nicht
erklärbar sei und man daher eine Prüfung wünscht. Da in der
Rechnung eine Zahlungsfrist von 14 Tagen stand reagierten alle
etwas heftig.
Ich ließ mich nun beraten (leider auf Grund von Terminen etwas
spät). Mir wurde geraten die Hauptableseprotokolle des Hauses
einzusehen.

Richtig, wobei dann die protokolle der Vorjahre herangezogen werden sollten, denn ich erlebe nicht selten für die vergangene Heizperiode 2003/2004 dass Mieter teilweise erheblich stärker geheizt haben wie früher. Aber alleine die Durchsicht der Hauptableseprotokolle reicht nicht aus. Man muss auch die Vorjahreswerte des Verbrauches berücksichtigen. Preiserhöhungen ohnehin. Ferner ist zu prüfen, welche Kosten wirklich in der Abrechnung enthalten sind. Dies heisst nichts anderes als Belegeinsicht. Denn jederzeit kann sich auch asu dem Vorjahr eine Endabrechnung in der neuen Abrechnung verbergen.

Ich setzte ein Schreiben auf, in welchen ich darum bat/bitte
mir diese Protokolle zusenden zu lassen. Eben an jenem Tag als
ich dieses Schreiben losgeschickt hatte landete in meinem
Briefkasten ein „Mahnschreiben“, in welchem inhaltlich stand:

Du solltest bis zur Vorlage der Unterlagen / Einsichtnahme ein Zurückbehaltungsrecht erklären. Diese sollte sich nur auf den Teil beziehen, der beanstandet wird. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Also zumindest die Höhe früherer Nachforderungen ( vorausgesetzt die Vorauszahlungen haben sich nicht verändert ) anerkennen und umgehend diesen Betrag bezahlen. Der Rest steht unter Vorbehalt der Prüfung.

Im Übrigen müssen die Stromkosten entsprechend der Mehrkosten für die Heizung angestiegen sein. Hier prüfen, wie hoch der prozentuale Anteil der Stromkosten bei der Heizung in der vorherigen Abrechnung gewesen ist und wie hoch der prozentuale Anteil der Stromkosten in der beanstandeten Abrechnung ist. Durch den Anstieg erheblich höherer Gaspreise müssen die Stromkosten geringfügig prozentual sinken. Sind diese jedoch höher muss man in der Regel davon ausgehen, das einige Wohnungen falsch oder leerstehende Wohnungen überhaupt nicht bei der Verbrauchserfassung berücksichtigt wurden.

Das meinem Einspruch nicht stattgegeben werden konnte, da
keine Begründung etc. vorliegt. Ich solle meine
Ableseprotokolle (die der Vermieter eigentlich haben müßte)
zur Kontrolle vorlegen.
Und ich hätte von meinem Recht der „Einsichtnahme“ bisher noch
keinen Gebrauch gemacht. (Würde ja mit der 2.Schreiben
erledigt werden)

Hier haben sich offenbar die beiden Schreiben überschnitten.

Es würde eine Überprüfung der Gaswerte bei der Stadtversorgung
eingeleitet werden…
Dann wurde mir die Frist zur Zahlung (auch vorbehaltlich)
auferlegt.

Nein, diese Frist kann nicht vorbehaltlich verlangt werden. Der Mieter hat das Recht bis zur Klärung die Höhe der Nachzahlung unter ein Zurückbehaltungsrecht zu stellen und muss erst zahlen, wenn sich herausstellt, dass die Abrechnung okay ist. Daher Wasser/Abwasser, Allgemeinstrom, Versicherungen, Steuern und die Höhe der bisherigen Heizkosten ruhig anteilig überweisen. Damit wird auch erkennbar, dass der Mieter nur die nicht geklärte Höhe geprüft haben will.

Leider hatte ich schon recht schlechte Erfahrungen mit
„vorbehaltlicher Zahlung“ in selben Zusammenhang vom vorigen
Jahr.

Wie sieht das jetzt aus? MUSS ich jetzt bezahlen oder ist
durch mein auffordern zur Einsichtnahme mein Einspruch wieder
bekräftig und gestützt worden, so daß ich nicht mit der 2.
Mahnung rechnen muß?

Wie oben, ich würde jene Kosten, die nicht beanstandet sind bezahlen. Für den Rest Zurückbehaltungsrechte erklären bis zur Klärung. Mit diesem Verfahren wird im Übrigen auch erkennbar gezeigt, dass der Mieter bereit ist zu zahlen, also nicht wegen Zahlungsproblemen unnötige Prüfungen sucht. Dann kann jede Mahnung bis zur Klärung als „erledigt“ weggelegt werden.

Gruss Günter