Fristlose Kündigung aufgrund eines Mangels

Gibt es die Möglichkeit als Mieter wegen eines Mangels fristlos zu kündigen?

Szenario: Mieter hat aufgrund eines Mangels (Temperatur im Bad aufgrund unterdimensionierter Heizung unter 16Grad) eine Mietkürzung vorgenommen. Vermieter beseitigt den Mangel nicht, sondern schreibt fleißig Mahnungen. Mieter setzt Miete (aus Angst) wieder hoch. Bezahlt die Schulden jedoch nicht. Mieter möchte aus dem Vertrag wieder raus, so schnell wie möglich. Ist das möglich?

Welche Möglichkeiten (Gründe) gibt es überhaupt für den Mieter fristlos zu kündigen?

Erstens nehmen wir einen fitiven Fall an.
Dann sollte man wissen:
Wie alt das Haus
Seit wann wohnt der Mieter Da.
Ist es nur Luft im Heizkörper?
Vorlauftemeraturregler kaputt? Das kann nicht, denn dann würden andere Räume auch nicht wärmer.
Ist dann echt eine Frage.
Erlaubt sind nach Baurecht derzeit 130W installierte Heizleistung/m2
Umgerechnet für die ganze Wohnung.
erlaubte Toleranz bis 180W/m2

Wäre interessant wieviel Leistung der Heizkörper im Bad hat.

Gibt es die Möglichkeit als Mieter wegen eines Mangels
fristlos zu kündigen?
Szenario: Mieter hat aufgrund eines Mangels (Temperatur im Bad
aufgrund unterdimensionierter Heizung unter 16Grad) eine
Mietkürzung vorgenommen. Vermieter beseitigt den Mangel nicht,
sondern schreibt fleißig Mahnungen. Mieter setzt Miete (aus
Angst) wieder hoch. Bezahlt die Schulden jedoch nicht. Mieter
möchte aus dem Vertrag wieder raus, so schnell wie möglich.
Ist das möglich?

Kündigen 3 Monate

Welche Möglichkeiten (Gründe) gibt es überhaupt für den Mieter
fristlos zu kündigen?

Eine Anleitung gibt es hier nicht, was man TUN könnte.
Jedenfalls reicht das mit den unglaublichen 16°C nicht.

22°C sollten es sein, wenn die Hz. das jetzt nicht bringt was macht die wenn es richtig kalt ist ???
Jakob

Gibt es die Möglichkeit als Mieter wegen eines Mangels
fristlos zu kündigen?

Nein, der Fall ist zwar unangenehm, reicht jedoch für eine Begründung zur fristlosen Kündigung nicht aus.

Szenario: Mieter hat aufgrund eines Mangels (Temperatur im Bad
aufgrund unterdimensionierter Heizung unter 16Grad) eine
Mietkürzung vorgenommen. Vermieter beseitigt den Mangel nicht,
sondern schreibt fleißig Mahnungen. Mieter setzt Miete (aus
Angst) wieder hoch. Bezahlt die Schulden jedoch nicht. Mieter
möchte aus dem Vertrag wieder raus, so schnell wie möglich.
Ist das möglich?

Die Mietminderung musste bekanntlich schriftlich erklärt werden. Ist dies nur mündliche geschehen sollte nachträglich - unter Verweis auf die bereits mündliche mitgeteilten Mängel ( Datum der mündlichen Info nicht vergessen ) nochmals schriftlich der Mangel erklärt werden. Bei der Höhe der Mietminderung sind aus diesseitiger Sicht mehr als 5 % der Kaltmiete nicht möglich, da nur das Bad betroffen ist und das Bad weder als dauerhafter Aufenthaltsraum gilt noch im Rahmen der Größes eienr Wohnung mehr als 10 % der Gesamtfläche beträgt ( Ausnahmefälle gibt es ). Bei 10 % Gesamtfläche des Bades ist aber zu beachten, dass das Bad wegen der Raumtemperatur gemindert werden kann. 100 % fällt die Heizung nicht aus, 5 % wird deshalb als Höchstgrenze zu beachten sein. Ein Zusatz, dass jederzeit eine höhere Mietminderung geltend gemacht wird, ist erforderlich.

Ausserdem muss in das Schreiben hinein, dass die Miete nur unter Vorbehalt bezahlt wird. Der Vermieter muss aufgefordert werden den Mangel zu beseitigen z.B. bis zum 15.02.2005. Die Mietminderung sollte natürlich beibehalten bleiben. Wenn der Mieter nach der Mietminderung wieder zahlt sieht es so aus, als anerkenne er den derzeitigen Zustand.

Welche Möglichkeiten (Gründe) gibt es überhaupt für den Mieter
fristlos zu kündigen?

Die Möglichkeiten der fristlosen Kündigung sind für beide Seiten sehe begrenzt. besonders schwierig wird es oft dann, wenn die Frist der Kündigung nur drei Monate beträgt. Ganz schwierig, wenn der Mieter zum Zeitpunkt einer fristlosen Kündigung bereits Ersatzwohnraum zu einem früheren Termin als das jetzige Mietverhältnis beendet werden könnte, eingegangen ist.

Tätlichkeiten, Lebensgefährdung z.B. Manipulationen an elektrischen Anlagen oder Gasleitungen durch den Vermieter, rechtfertigen fristlose Kündigungen.

Bei Hausfriedensbruch ( Vermieter hat Schlüssel und geht in die Wohnung des Mieters wenn dieser abwesend ist ) ist es bereits schwierig. Viele Gerichte gehen davon aus, dass der Mieter durch den Wechsel des Schlosses und/oder der Aufforderung zur Herausgabe des Wohnungsschlüssel dem Vorgehen des Vermieters Einhalt gebieten kann.

Die Frage im Anfang, ob wegen eines Mangels fristlos gekündigt werden kann, ist also nicht grundsätzlich zu bejahen. Nur die Prüfung des Einzelsfalls kann dazu führen. Einen solchen kann ich hier nicht erkennen.

Gruss Günter

Hallo, danke erst mal für eure Antworten,

Fakt ist, dass die Heizung angeblich schon oft repariert wurde, aber nach 2 Tagen wieder nicht mehr ging. Sie kann also auch richtig heizen (wenn man will). Da das Bad ein Gemeinschaftsbad ist von mehreren Ein-Zimmer-Appartments besträgt die Fläche des Bades ungefähr 1/3 der Fläche des Appartments. Zur Zeit (da es ja wirklich extrem kalt ist, sind es immer so 11-12Grad im Bad. Da man dort auch baden soll und nicht nur aufs Klo gehen, finde ich, dass es gerade deswegen einer höheren Mietminderung bedarf. Wenn in der Wohnung nur 16Grad wären, würde mich das nicht so stören, dann ziehe ich mich wärmer an, aber gerade im Bad ist es eine Katastrophe (denn ich gehe immer noch ohne Klamotten baden). Es sind auch keine Steckdosen vorhanden, um eventuell einen eigenen Badheizer anzuschließen. Man kann also zur Zeit absolut nicht baden. Und deswegen dachte ich, man könnte dort vielleicht ganz schnell aus dem Vertrag kommen.

Ich habe den Vermieter schon zu einem gemütlichen Schaumbad in unserem schönen Bad eingeladen, aber leider wollte er nicht auf die Einladung eingehen. Warum wohl nicht? :smile: