Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig.
Es handelt sich um ein Verpachtungsproblem.
Jemand hat folgendes Rechtsproblem.
Er hat sich schriftlich wieder einmal bei der Verwaltung beschwert, daß der Gärtner immer noch gegen die Hausordnung verstößt, weil er seinen Hund wieder frei herumlaufen läßt. Er hat auch Beweisfotos gemacht. Da der Gärtner ihn nun auch bedrohte, hat er eine Anzeige bei der Polizei gemacht. Der Bedrohte ist zu 75% schwerbehindert.
Nun hat er ein Schreiben von der Verwaltung erhalten, daß er den Ort nicht mehr betreten darf, wegen der Fotos und da er die Harmonie stören würde.
FRAGE: Ist das zulässig?
Auf den Verstoß des Gärtners gegen die Hausordnung steht nichts im Brief drinnen.
Ist vielleicht wichtig.
Der Gärtner wurde Anfang Januar 2004 eingestellt. Etwas über 6 Monate sorgte er dafür, daß der Hund der betroffenen Person nicht zu nahe kam. Danach wurde der Hund nicht mehr zurückgerufen, wenn er vor die Füße des Betroffenen lief. Im Gegenteil, eher sah es so aus, als würde er das mit Absicht provozieren.
Bevor er als Gärtner eingestellt wurde, hat er sich schon aufgeführt, als gelten für ihn die Regeln der Friedhofsordnung nicht, da seine Frau in der Verwaltung sitzt.
Viele Grüße
M.
Hallo,
diesen Privatkrieg sollten die Parteien selbst austragen. Offenbar hat der eine aber keinerlei Rechte gegenüber dem Gärtner wahrzunehmen. Daher hat sich die Hausverwaltung dazu auch nicht zu äussern.
Gruss Günter
ich hoffe, ich bin hier richtig.
Es handelt sich um ein Verpachtungsproblem.
Jemand hat folgendes Rechtsproblem.
Er hat sich schriftlich wieder einmal bei der Verwaltung
beschwert, daß der Gärtner immer noch gegen die Hausordnung
verstößt, weil er seinen Hund wieder frei herumlaufen läßt. Er
hat auch Beweisfotos gemacht. Da der Gärtner ihn nun auch
bedrohte, hat er eine Anzeige bei der Polizei gemacht. Der
Bedrohte ist zu 75% schwerbehindert.
Nun hat er ein Schreiben von der Verwaltung erhalten, daß er
den Ort nicht mehr betreten darf, wegen der Fotos und da er
die Harmonie stören würde.
FRAGE: Ist das zulässig?
Auf den Verstoß des Gärtners gegen die Hausordnung steht
nichts im Brief drinnen.
Ist vielleicht wichtig.
Der Gärtner wurde Anfang Januar 2004 eingestellt. Etwas über 6
Monate sorgte er dafür, daß der Hund der betroffenen Person
nicht zu nahe kam. Danach wurde der Hund nicht mehr
zurückgerufen, wenn er vor die Füße des Betroffenen lief. Im
Gegenteil, eher sah es so aus, als würde er das mit Absicht
provozieren.
Bevor er als Gärtner eingestellt wurde, hat er sich schon
aufgeführt, als gelten für ihn die Regeln der Friedhofsordnung
nicht, da seine Frau in der Verwaltung sitzt.
Viele Grüße
M.
Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig.
Es handelt sich um ein Verpachtungsproblem.
Wiso ich denke Friedhoffläche
Jemand hat folgendes Rechtsproblem.
Er hat sich schriftlich wieder einmal bei der Verwaltung
beschwert, daß der Gärtner immer noch gegen die Hausordnung
verstößt, weil er seinen Hund wieder frei herumlaufen läßt. Er
hat auch Beweisfotos gemacht. Da der Gärtner ihn nun auch
bedrohte, hat er eine Anzeige bei der Polizei gemacht. Der
Bedrohte ist zu 75% schwerbehindert.
Nun hat er ein Schreiben von der Verwaltung erhalten, daß er
den Ort nicht mehr betreten darf, wegen der Fotos und da er
die Harmonie stören würde.
Unverschämt: Beschwerde bei der Friedhofsverwaltung.
Auch ein Gärtner muss sich daran halten. In der Satzung steht mit Sicherheit Hundeverbot (für jedermann) also mindestens eine Ordnungswidrigkeit.
Drohe mit einer Klage.
Du wirst sehen das ändert sich
Ein Betretungsverbot auf einen öffl. Friedhof ist wohl so einfach nicht möglich.
Jakob
FRAGE: Ist das zulässig?
Auf den Verstoß des Gärtners gegen die Hausordnung steht
nichts im Brief drinnen.
Ist vielleicht wichtig.
Der Gärtner wurde Anfang Januar 2004 eingestellt. Etwas über 6
Monate sorgte er dafür, daß der Hund der betroffenen Person
nicht zu nahe kam. Danach wurde der Hund nicht mehr
zurückgerufen, wenn er vor die Füße des Betroffenen lief. Im
Gegenteil, eher sah es so aus, als würde er das mit Absicht
provozieren.
Bevor er als Gärtner eingestellt wurde, hat er sich schon
aufgeführt, als gelten für ihn die Regeln der Friedhofsordnung
nicht, da seine Frau in der Verwaltung sitzt.
Viele Grüße
M.
Es geht um Regeln der Friedhofsordnung OWT
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo M. 
grundsätzlich kann ich jedem ohne Anführung von Gründen auf privatem oder gemietetem Grundstück oder Raum Hausverbot erteilen. Derjenige hat sich dran zu halten. Bei öffentlich nutzbaren Grundstücken (oder wie man den Friedhof auch nennen sollte?) regeld das die Friedhofssatzung. Ich glaube in allen solchen Satzungen ist das Führen von Hunden nur an der Leine gestattet (wenn nicht gar zusätzlich mit Maulkorb). Die Totenruhe soll ja nicht von herumlaufenden und eventuell rumwühlenden Hunden gestört werden.
Ich würde hier zum Verbot anders herangehen. Wie schon gesagt wurde, der Gärtner hält sich nicht an die Friedhofssatzung, die ihm mit Sicherheit bekannt ist. Das kann man in so einem Fall zu Wort bringen. Vorerst ändert sich damit am Verbot des Betretens nichts. Aber es wird erst mal die Diskussion auf eine schriftlich festgesetzte Grundlage gebracht.
Gruß
André
Hallo jakob,
wo soll denn das in der Frage stehen ? Ein anderer User hat auf Regelungen bei Friedhöfen hingewiesen ( u.a. )
Gruss Günter
Zutrittsverbot Regeln der Friedhofsordnung kucks D
Hallo,
diesen Privatkrieg sollten die Parteien selbst austragen.
Offenbar hat der eine aber keinerlei Rechte gegenüber dem
Gärtner wahrzunehmen. Daher hat sich die Hausverwaltung dazu
auch nicht zu äussern.
Gruss Günter
ich hoffe, ich bin hier richtig.
Es handelt sich um ein Verpachtungsproblem.
Jemand hat folgendes Rechtsproblem.
Er hat sich schriftlich wieder einmal bei der Verwaltung
beschwert, daß der Gärtner immer noch gegen die Hausordnung
verstößt, weil er seinen Hund wieder frei herumlaufen läßt. Er
hat auch Beweisfotos gemacht. Da der Gärtner ihn nun auch
bedrohte, hat er eine Anzeige bei der Polizei gemacht. Der
Bedrohte ist zu 75% schwerbehindert.
Nun hat er ein Schreiben von der Verwaltung erhalten, daß er
den Ort nicht mehr betreten darf, wegen der Fotos und da er
die Harmonie stören würde.
FRAGE: Ist das zulässig?
Auf den Verstoß des Gärtners gegen die Hausordnung steht
nichts im Brief drinnen.
Ist vielleicht wichtig.
Der Gärtner wurde Anfang Januar 2004 eingestellt. Etwas über 6
Monate sorgte er dafür, daß der Hund der betroffenen Person
nicht zu nahe kam. Danach wurde der Hund nicht mehr
zurückgerufen, wenn er vor die Füße des Betroffenen lief. Im
Gegenteil, eher sah es so aus, als würde er das mit Absicht
provozieren.
Bevor er als Gärtner eingestellt wurde, hat er sich schon
aufgeführt, als gelten für ihn die Regeln der ::Friedhofsordnung
nicht, da seine Frau in der Verwaltung sitzt.
Viele Grüße
M.
Guck da.
Hallo André,
grundsätzlich kann ich jedem ohne Anführung von Gründen auf privatem oder gemietetem Grundstück oder Raum Hausverbot erteilen. Derjenige hat sich dran zu halten. Bei öffentlich nutzbaren Grundstücken (oder wie man den Friedhof auch nennen sollte?) regeld das die Friedhofssatzung. Ich glaube in allen solchen Satzungen ist das Führen von Hunden nur an der Leine gestattet (wenn nicht gar zusätzlich mit Maulkorb). Die Totenruhe soll ja nicht von herumlaufenden und eventuell rumwühlenden Hunden gestört werden.
Diese Regel war ja auch bis Anfang des Jahres öffentlich neben dem Friedhofstor ausgehängt. Nachdem ich aber eine Kopie davon für den Rechtanwalt haben wollte, war sie verschwunden. Es sieht so aus, als müßte ich mich selbst auch noch dort zu Wort melden. 
Ich würde hier zum Verbot anders herangehen. Wie schon gesagt wurde, der Gärtner hält sich nicht an die Friedhofssatzung, die ihm mit Sicherheit bekannt ist. Das kann man in so einem Fall zu Wort bringen. Vorerst ändert sich damit am Verbot des Betretens nichts. Aber es wird erst mal die Diskussion auf eine schriftlich festgesetzte Grundlage gebracht.
Die läuft schon. Die betroffene Person hat sich schon etliche Male beschwert. Aber, so wie es aussieht, muß ich mich auch reinhängen.
Viele Grüße
Monika
Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig.
Es handelt sich um ein Verpachtungsproblem.
Wiso ich denke Friedhoffläche
Das Grab ist für 3 Jahre gepachtet. Um dorthin zu kommen, muß man den Friedhof betreten
Jemand hat folgendes Rechtsproblem.
Er hat sich schriftlich wieder einmal bei der Verwaltung beschwert, daß der Gärtner immer noch gegen die Hausordnung verstößt, weil er seinen Hund wieder frei herumlaufen läßt. Er hat auch Beweisfotos gemacht. Da der Gärtner ihn nun auch bedrohte, hat er eine Anzeige bei der Polizei gemacht. Der Bedrohte ist zu 75% schwerbehindert. Nun hat er ein Schreiben von der Verwaltung erhalten, daß er den Ort nicht mehr betreten darf, wegen der Fotos und da er die Harmonie stören würde.
Unverschämt: Beschwerde bei der Friedhofsverwaltung.
Schon gemacht. Aber so wie es aussieht, bearbeitet die Frau des Gärtners, die dort angestellt ist, den Fall.
Auch ein Gärtner muss sich daran halten. In der Satzung steht mit Sicherheit Hundeverbot (für jedermann) also mindestens eine Ordnungswidrigkeit.
Hunde dürfen auf den Friedhof, aber nur an der Leine. Außerdem sind in der Nähe des Einganges Schäufelchen angebracht, neben dem Kasten für den Biomüll, der auf einem Friedhof so anfällt, damit die Hundebesitzer die Möglichkeit haben, die Hinterlassenschafen ihrer Hunde problemlos zu entsorgen.
Drohe mit einer Klage.
Die betroffene Person hat sich an die Verbraucherberatung gewendet. Von der ist sie auf das Landesgericht verwiesen worden. Bei der Beratung dort wurde nicht viel Hoffnung gemacht, aber der Hinweis gegeben, doch eine Kopie der Hausordnung zu bringen. Die wurde aber von von der Angestellten (der Frau des Gärtners) des Tierfriedhofs verweigert. Es gäbe angeblich keine Hausordnung. Als ich zwei Tage später auf den Friedhof ging, die betroffene Person darf ja nicht selbst hin, war die Anordnung verschwunden. Sieht so aus, als müßte ich selbst nachprüfen, wieviel die Geschäftsleitung von der Sache weis.
Du wirst sehen das ändert sich Ein Betretungsverbot auf einen öffl. Friedhof ist wohl so einfach nicht möglich.
Das ist ja auch eine Frechheit, wenn man nicht zu einer Sache darf, die man ja bezahlt hat.
Dankenden Gruß
M.
Hallo Günter,
diesen Privatkrieg sollten die Parteien selbst austragen.
Eine der Parteien war gar nicht an einen Privatkrieg interessiert. Die betroffene Person wollte nur in Ruhe, ein Mal in der Woche für ca 1 bis 2 Stunden, auf dem Friedhof das Grab besuchen, das er ja auch bezahlt hat. Aber die Gefahr eines Hundes, der frei herumläuft und ihn womöglich anspringt. (Ich weiß, daß das passieren kann, da es mir selbst schon passierte). Das die Person dann durch die Wucht umstürzt und in die Gefahr läuft querschnitzgelähmt zu werden, ist nun einmal vorhanden. Er hat Ostopäriose (ich weiß nicht, ob ich das Wort richtig geschrieben habe) in der Wirbelsäule). Es hat schon seinen Grund weshalb er einen Schwerbehindertenausweis hat. Die gleiche Gefahr besteht, wenn der Gärtner sich nicht beherrrscht und zuschlägt.
Offenbar hat der eine aber keinerlei Rechte gegenüber dem Gärtner wahrzunehmen. Daher hat sich die Hausverwaltung dazu auch nicht zu äussern.
Ist das Verbot dann ungültig?
Fragende Grüße
M.
Zusatzfrage
Hallo Günter
wo soll denn das in der Frage stehen ? Ein anderer User hat auf Regelungen bei Friedhöfen hingewiesen ( u.a. )
Darf dann eigentlich eine Angestellte (die Frau des Gärtners) der Verwaltung die Anordung außer Kraft setzen und erklären, daß es keine Hausordnung gebe.
Oder gibt es irgend eine Vorschrift, das eine Hausordnung auf Friedhöfen zu existieren habe.
So wie es aussieht, ist da nähmlich rechtsfreier Raum, wo sich der Gärtner als der liebe Gott aufspielt.
Gruß
M.
Lies mal da
http://home.t-online.de/home/Tino.Mehner/friedhof.htm
Besonders § 7. Dürfte überall so sein, diese Ordnung.
Gruß
André
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Hallo André,
http://home.t-online.de/home/Tino.Mehner/friedhof.htm
Besonders § 7. Dürfte überall so sein, diese Ordnung.
sehr interessant erst einmal Danke.
Nur, gilt das auch für Tierfriedhöfe. Einen Teil des Textes (z. B. §7 Absatz 3 c, e,) steht zwar auch in der Benutzerordnung, das Friedhofes das bei Bezahlung des Grabes unterschrieben werden mußte.
Leider steht auf der Homepage des Tierfriedhofes überhaupt ken Hinweis auf die Benutzerordnung.
Gruß
Monika
Hallo Günter
wo soll denn das in der Frage stehen ? Ein anderer User hat auf Regelungen bei Friedhöfen hingewiesen ( u.a. )
Darf dann eigentlich eine Angestellte (die Frau des Gärtners)
der Verwaltung die Anordung außer Kraft setzen und erklären,
daß es keine Hausordnung gebe.
Oder gibt es irgend eine Vorschrift, das eine Hausordnung auf
Friedhöfen zu existieren habe.
So wie es aussieht, ist da nähmlich rechtsfreier Raum, wo sich
der Gärtner als der liebe Gott aufspielt.
Hallo,
es gibt keine Hausordnung für einen Friedhof, wobei ich mich tatsächlich bei meiner Antwort wegen der von Dir angesprochenen „Verpachtung“ auf ein Privatgrundstück bezogen haben.
Ein Friedhof ist eine öffentliche Fläche. Für diese erteilt die zuständige kommunale Einrichtung eine Friedhofssatzung. Eine Friedhofssatzung ist üblicherweise vom Gemeinderat/Stadtrat in einer Abstimmung festzulegen. Es kann also keine Angestellte Weisungen erlassen oder aufheben. Wende Dich bei der Kommune an die zuständige Aufsicht. Tatsache ist, dass der Gärtner nur im Rahmen der ihm aus der Friedhofsatzung übertragenen Arbeiten tätig werden darf.
Gruss Günter
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