Hallo Christa,
Hallo Günter, wir haben hier ein Problem diskutiert.
Angenommen ein Vermieter vermietet eine Wohnung,
3 Monatsmieten Kaution werden vereinbart.
Die erste Bruttomiete wird bei der Schlüsselübergabe gezahlt +
eine Nettomiete f. d. Kaution.
also
1mal Nov + Kaution vor Einzug in Bar bei Schlüsselübergabe
1mal Dez + Kaution kam verspätet und in Bar obwol das Konto
des Verm. im Mietvertrag steht.
Der Vermieter muss den Mieter wegen der verspäteten Zahlung abmahnen. In der Abmahnung muss er dem Mieter im Wiederholungsfall die Kündigung androhen. Da nun auch noch Mietrückstand aufgelaufen ist, muss der Vermieter den Mieter sowieso zur Zahlung auffordern und kann ihm nunmehr wegen des Vorgang ganz massiv mit der Kündigung drohen, wenn die Miete im Februar nicht zum Temrin eingegangen ist.
ja und dann kamen nur noch faule Ausreden
Jetzt hat der Vermieter für Januar keine Miete bekommen u. die
Vereinbarte 3te Kautionsrate auch nicht.
Die Frage wenn er jetzt, da 2Monatsnettomieten Rückstand
es ist derzeit nur eine Monatsmiete in Rückstand und eine Monatsmiete für die Kaution. Das Gesetz geht von mindestens zwei Monatsmieten aus, die nicht gezahlt sind. Die fehlende Kaution zählt nicht zu den fehlenden Monatsmieten. Allerdings ist der Mieter auch hier seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen und kann deshalb wegen Vertragsverstosses abgemahnt werden. Dies sollte der Vermieter auf jeden Fall auch tun. Sollte der Mieter mit dem Vermieter alleine in einem Haus wohnen und es bestehen nicht mehr als zwei Wohnungen ist ohnehin ohne Begründung hier zu überlegen, ob dem Mieter nicht grundsätzlich gekündigt werden sollte.
sind
und mutmaßlich auch die Miete Feb 2005 nicht kommt, fristlos
kündigen ohne vorher die fristlose Kündigung anzudrohen oder
ist das so wie ich sage:
Geht die Februar-Miete nicht ein und fehlt die Januar-Miete bis 3.2. dann sofort fristlos kündigen wegen Mietrückstand von mindestens zwei Monatsmieten udn wegen der ausbleibenden Kaution. Eine Kopie der Kündigung sollte an die zuständige Ortspolizeibehörde ( Rathaus ) mit dem Hinweis, dass sich die Behörde bitte des Vorganges annehmen soll, da der Mieter mit Wohnungslosigkeit zu rechnen hat. Er wird dann üblicherweise zu dem Sachbearbeiter geladen.
Er muss die fristlose Kündigung androhen bevor er diese
aussprechen kann, falls der Mieter nicht zahlt.
Sucht der Vermieter einen fristlosen Kündigungsgrund sollte er natürlich jetzt warten, bis die 2. Monatsmiete am 03.02.2005 nicht eingegangen ist. Will er nicht sofort kündigen, muss auf jeden Fall eine Abmahnung wegen der Mietrückstände und wegen unregelmässiger Zahlung wie auch wegen der Nichteinhaltung der Vereinbarung zur Zahlung der Kaution an den Mieter senden. Dies emuss - wie erwähnt - die Androhung der Kündigung im Wiederholungsfall entghalten -
Gruss Günter