folgendes Probelm besteht: eine tolle, neue Mietwohung ist in Aussicht, die Vermieterin will aber keine Katzen in der Wohunung haben.
Nach einem Gerichtsurteil dürfte dieses aber grundsätzlich nicht verboten werden:
"Katze in Mietwohnung erlaubt
Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die Haustierhaltung entscheiden darf. Er ist nämlich in seiner Entscheidung nicht völlig frei, sondern darf dem Mieter nur mit triftigem Grund etwas versagen, das diesem das Leben in der Wohnung erheblich angenehmer gestalten könnte. Einen solchen triftigen Grund, dem Mieter eine Katze zu versagen, konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluß auf das gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen.
AG Hamburg, 47 C 520/95 "
Dennoch hat man ja keinen Einfluss auf den Entschluss der Vermieterin, wenn sie verneint verneint sie halt, sollte man die Katzen erwähnen.
Daher habe ich die Frage, ob es ratsam ist, diese erst gar nicht zu erwähnen, denn sie dürfte einen auch nicht grundsätzlich kündigen, wenn die die Katzenhaltung herausbekommt oder sollte man die 2 Katzen besser erwähnen (normalerweise würde ich zu zweiterem tendieren, denn so vermeidet man späteren Ärger, nur nach zig Wohnungsbesichtigungen und dem Finden dieser tollen Whg. und mit dem Wissen, sie will keine Katzen, kommt man doch ein wenig ins Grübeln über solche Dinge).
Wenn Du entgegen der Absprache oder entgegen des ausdrücklichen Wunsches der Vermieterin Katzen in der Wohnung hältst, wirst Du unabhängig von der Rechtslage von Anfang an mit einem gestörten Verhältnis zur Vermieterin leben müssen. Egal wie schön die Wohnung ist, wirst Du vorhersehbar wenig Freude daran haben. An Deiner Stelle würde ich die Wohnung nicht nehmen.
Das würde ich nur anders sehen, wenn der Vermieter eine Wohnungsgesellschaft ist. Dabei kann Dir das Verhältnis zu irgendwelchen Angestellten am Allerwertesten vorbei gehen.
zunächst mal solltest du in das Urteil eines Amtsgerichts nicht zuviel hinein interpretieren.
Insbesondere ohne der kompletten Fall und Urteilstext zu kennen.
Mir fällt im von dir zitierten Text besonders auf:
Dies gilt auch
dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die
Haustierhaltung entscheiden darf.
Was denn nun wenn der Mietvertrag die Haltung gleich generell verbietet und nicht in die Hände des Vermieters legt?
Das OLG Frankfurt hat z.B. schon entschieden dass so ein Verbot zulässig ist. [OLG Frankfurt, Az.: 20 W 149/90]
Hingegen das LG Mönchenglattbach:
Eine reine Hauskatze wird von manchen Gerichten als „Kleintier“ angesehen, die nicht verboten werden können.
[LG Mönchengladbach, Az.: 2 S 191/88]
usw. usw. usw.
Wie du siehst kommt es immer auf die Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der Einzelumstände an. Noch eine Frage: Bist du bereit einen Rechtsstreit wegen der Tiere zu führen?
folgendes Probelm besteht: eine tolle, neue Mietwohung ist in
Aussicht, die Vermieterin will aber keine Katzen in der
Wohunung haben.
damit ist die Richtung doch vorgegeben. Es kommt natürlich darauf an, was im MV steht. Ein allgemeines Tierhaltungsverbot ist nichtig, speziell ausgeführte Tierhaltungsbeschränkungen können durchaus wirksam sein sofern sie nicht übliche Kleintiere betreffen.
Nach einem Gerichtsurteil dürfte dieses aber grundsätzlich
nicht verboten werden:
"Katze in Mietwohnung erlaubt
Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch
dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die
Haustierhaltung entscheiden darf. Er ist nämlich in seiner
Entscheidung nicht völlig frei, sondern darf dem Mieter nur
mit triftigem Grund etwas versagen, das diesem das Leben in
der Wohnung erheblich angenehmer gestalten könnte. Einen
solchen triftigen Grund, dem Mieter eine Katze zu versagen,
konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten
bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluß auf das
gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der
Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher
müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen.
AG Hamburg, 47 C 520/95 "
Dann wohnst du also in Hamburg? Nur dort hat das Urteil des AG (Amtsgerichts) Bedeutung, andere AGs können ganz anderer Meinung sein. Wenn es also zum Streit kommt, könnte es sein, dass du die Katzen mal schnell abschaffen musst. Ob das schlimmer wäre als die Wohnung nicht zu bekommen, musst du selber entscheiden.
Dennoch hat man ja keinen Einfluss auf den Entschluss der
Vermieterin, wenn sie verneint verneint sie halt, sollte man
die Katzen erwähnen.
Daher habe ich die Frage, ob es ratsam ist, diese erst gar
nicht zu erwähnen, denn sie dürfte einen auch nicht
grundsätzlich kündigen, wenn die die Katzenhaltung
herausbekommt oder sollte man die 2 Katzen besser erwähnen
(normalerweise würde ich zu zweiterem tendieren, denn so
vermeidet man späteren Ärger, nur nach zig
Wohnungsbesichtigungen und dem Finden dieser tollen Whg. und
mit dem Wissen, sie will keine Katzen, kommt man doch ein
wenig ins Grübeln über solche Dinge).
ich halte es nicht für günstig, ein Mietverhältnis mit so einer Unterlassung zu beginnen.
Wie auch immer du dich entscheidest, ich hoffe, es wird positiv enden.
leider gibt es auch viele Urteile, nach denen Katzen nicht als Kleintiere gelten und die Haltung untersagt werden kann. Wie schon erwähnt entscheiden die Gerichte hier von Fall zu Fall.
Ich würde eher versuchen, mit dem Vermieter zu sprechen. Vielleicht hat der irgendwelche falschen Vorstellungen von Katzen? Vielleicht kannst Du ihn ja überzeugen, dass Deine Katzen besonders ruhig/brav/leise/wohlerzogen/sauber sind?
Mein Vermieter wollte zuerst auch Tierhaltung untersagen (weil sie selbst eine Katze hat, die unsauber ist, har har …).
Ich habe dann mit dem VM gesprochen und die Katzenhaltung wurde erlaubt. Nachdem ich eine Weile in der Wohnung wohnte und nicht negativ aufgefallen bin, wurde mir sogar noch zusätzlich die Haltung eines Hundes erlaubt.
Ich würde die Katzen auf keinen Fall verheimlichen, meines Wissens wäre das ein Gund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, wenn es rauskommt. Da braucht man nur mal Ärger mit einem Nachbarn zu haben und schon …
wie die anderen bereits sagten: du beginnst das Mietverhältnis denkbar schlecht und das Vertrauensverhältnis ist von Anfang an gestört. Hinzu kommt, dass es nicht nur eine Katze ist, sondern du gleich zwei halten möchtest, was ebenfalls einen Unterschied macht. Es gibt durchaus Entscheidungen, die davon ausgehen, dass der Vermieter einen Unterlassungs- und Kündigungsanspruch hat, wenn sich der Mieter nicht an diese ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag hält. Ausserdem sollte man die Katzenhaarallergie mancher Leute bedenken. Der Vermieter wird wahrscheinlich einen Grund haben, warum er gerade Katzen ausschliesst.
Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch
dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die
Haustierhaltung entscheiden darf. Er ist nämlich in seiner
Entscheidung nicht völlig frei, sondern darf dem Mieter nur
mit triftigem Grund etwas versagen, das diesem das Leben in
der Wohnung erheblich angenehmer gestalten könnte. Einen
solchen triftigen Grund, dem Mieter eine Katze zu versagen,
konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten
bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluß auf das
gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der
Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher
müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen.
AG Hamburg, 47 C 520/95 "
Dann wohnst du also in Hamburg? Nur dort hat das Urteil des AG
(Amtsgerichts) Bedeutung, andere AGs können ganz anderer
Meinung sein. Wenn es also zum Streit kommt, könnte es sein,
dass du die Katzen mal schnell abschaffen musst. Ob das
schlimmer wäre als die Wohnung nicht zu bekommen, musst du
selber entscheiden.
Und, um auch hinzuweisen, selbst innerhalb des AG Hamburg hat dieses Urteil keinerei Bindung.
Ansonsten sind alle anderen Hinweise völlig richtig. Wenn Tierhaltung ( Katzen und Hunde ) untersagt ist, hat sich der Mieter auch daran zu halten. Insbesondere dann, wenn man gleich mehrfach den Mietvertrag unterlaufen will.
Danke für die Antworten! Ich bin eigentlich auch selber Meinung, dass man dem Vermieter nichts verheimlichen sollte. Daher habe ich mich nun auch entschieden, ihr von den Katzen zu erzählen, da ich auch absolut keinen Ärger will irgendwann. Habe jetzt einen Termin mit ihr gemacht für Anfang nächster Woche, dann kann sie mich erstmal persönlich kennenlernen und alles andere wird sich zeigen. Wenn sie mich sympathisch findet, denke ich, hat man auch gute Chancen mit ihr darüber eine Vereinbarung zu treffen. Ich persönlich habe auch kein Problem damit, wenn in den Mietvertrag ein Passus rein kommt, dass man für Schäden, die die Katzen verursachen, auch aufkommt. Wobei das sowas für mich auch selbstverständlich wäre. Abgesehen davon muss man ja eine Wohnung auch so übergeben wie man sie bekommen hat, was obriges beinhaltet.
War nur eine kurze, „dumme“ Überlegung von mir. Also: Daumen drücken, dass es klappt!
Hallo,
und wennDu als Vermieter diese Viecher erlaubst, wir haben selbst so ein Monster, hängst es immer vo, den Mieterna ab. Appartement vermietet, Nach Monat Anfrage: Kleine süsse Katze auggenommen, einverstanden, zwei Monate später ausgezogen und Wohnung hatte nach Gutachter so um die 1200 Euro Widerbeschaffungswert.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
dieses Problem ist relativ einfach zu lösen - vorausgesetzt natürlich der Mieter zahlt dann auch die Prämien. Es wird vertraglich vereinbart, wenn ein Hund oder eine Katze gehalten werden darf, dass der Mieter verpflichtet wird, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Dem Mieter wird auferlegt jährlich den Nachweis der gezahlten Versichungsprämie zu führen. Im Mietvertrag muss nur stehen, dass die Haltung des Hundes, der Katze ausdrücklich nur bewilligt wurde, wenn eine entsprechende Haftpflichtversicherung, die Schäden durch Haustiere enthält, abgeshclossen ist und ohne diese Versicherung keine Zustimmung erteilt worden wäre. Die Tierfreunde, die so oft auf „ihr Recht“ hinweisen vergessen zu oft, dass Schäden der geliebten Ersatzkinder dem Vermieter zu ersetzen sind. Katzen wie Hunde können erhebliche Schäden verursachen. Einem Nachmieter ist nicht zumutbar, wenn Katze oder Hund auf den Teppichboden uriniert hat, ohne Ersatz des Bodenbelages einzuziehen. Ein Allergiker wird solche Wohnungen nicht beziehen können.
Gruss Günter
folgendes Probelm besteht: eine tolle, neue Mietwohung ist in
Aussicht, die Vermieterin will aber keine Katzen in der
Wohunung haben.
Nach einem Gerichtsurteil dürfte dieses aber grundsätzlich
nicht verboten werden:
"Katze in Mietwohnung erlaubt
Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch
dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die
Haustierhaltung entscheiden darf. Er ist nämlich in seiner
Entscheidung nicht völlig frei, sondern darf dem Mieter nur
mit triftigem Grund etwas versagen, das diesem das Leben in
der Wohnung erheblich angenehmer gestalten könnte. Einen
solchen triftigen Grund, dem Mieter eine Katze zu versagen,
konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten
bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluß auf das
gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der
Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher
müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen.
AG Hamburg, 47 C 520/95 "
Dennoch hat man ja keinen Einfluss auf den Entschluss der
Vermieterin, wenn sie verneint verneint sie halt, sollte man
die Katzen erwähnen.
Daher habe ich die Frage, ob es ratsam ist, diese erst gar
nicht zu erwähnen, denn sie dürfte einen auch nicht
grundsätzlich kündigen, wenn die die Katzenhaltung
herausbekommt oder sollte man die 2 Katzen besser erwähnen
(normalerweise würde ich zu zweiterem tendieren, denn so
vermeidet man späteren Ärger, nur nach zig
Wohnungsbesichtigungen und dem Finden dieser tollen Whg. und
mit dem Wissen, sie will keine Katzen, kommt man doch ein
wenig ins Grübeln über solche Dinge).
Danke schonmal und Gruß,
Phytia
Hallo,
und wennDu als Vermieter diese Viecher erlaubst, wir haben
selbst so ein Monster, hängst es immer vo, den Mieterna ab.
Appartement vermietet, Nach Monat Anfrage: Kleine süsse Katze
auggenommen, einverstanden, zwei Monate später ausgezogen und
Wohnung hatte nach Gutachter so um die 1200 Euro
Widerbeschaffungswert.
wenn eine entsprechende
Haftpflichtversicherung, die Schäden durch Haustiere enthält
meines WIssens zahlt die Privathaftpflicht normalerweise nicht bei Schäden an der gemieteten Wohnung. Im Falle von Katzen (es gibt AFAIK keine extra Katzenhaftpflicht, Katzen laufen unter der Privathaftpflicht) wären Mietschäden also nicht abgedeckt. Mäglicherweise gibt es aber Versicherungen, die das anbieten.
und wennDu als Vermieter diese Viecher erlaubst, wir haben
selbst so ein Monster, hängst es immer vo, den Mieterna ab.
Appartement vermietet, Nach Monat Anfrage: Kleine süsse Katze
auggenommen, einverstanden, zwei Monate später ausgezogen und
Wohnung hatte nach Gutachter so um die 1200 Euro
Widerbeschaffungswert.
Kannst Du das nochmal schreiben, und zwar so dass ich verstehe was es heißt? Die Katze hat die Wohnung so sehr zerstört, dass sie nur noch 1200 EUR wert war? Oder was?
Hallo Myriam,
ich war etwas mit Sprachen durcheinander und habe die falschen Begriffe gewählt. Uns ist es passiert, dass Leute trotz Verbot etliches Viehzeug in der von uns vermieteten Wohnung hielten. Die Katzen und Hunde hatten die Glasfasertapete so bis etwa 75 cm hoch auf etwa 15 Meter entfernt. Pro qm Wohnfläche gab es mindestens einen zertretenen Hundehaufen. Gutachter ermittelte Sachschaden von etwa 1200 Euro.
Auf die Bezahlung warten wir heute noch.
Gruss
Rainer
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
folgendes Probelm besteht: eine tolle, neue Mietwohung ist in
Aussicht, die Vermieterin will aber keine Katzen in der
Wohunung haben.
Nach einem Gerichtsurteil dürfte dieses aber grundsätzlich
nicht verboten werden:
"Katze in Mietwohnung erlaubt
Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch
dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die
Haustierhaltung entscheiden darf. Er ist nämlich in seiner
Entscheidung nicht völlig frei, sondern darf dem Mieter nur
mit triftigem Grund etwas versagen, das diesem das Leben in
der Wohnung erheblich angenehmer gestalten könnte. Einen
solchen triftigen Grund, dem Mieter eine Katze zu versagen,
konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten
bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluß auf das
gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der
Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher
müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen.
AG Hamburg, 47 C 520/95 "
Habe mich auch mal damit beschäftigt, da in unserer (mittlerweile) alten Wohnung auch keine Hunde und Katzen gehalten werdne durften.
Nach meinem erständnis ist das Urteil aber anders zu deuten:
Wenn im Mietvertra steht, dass keine Tiere gehalten werden dürfen, schränkt der Vermieter das Recht zu sehr ein - und es dürfen neben den eigentlich immer zu duldneden Kleintieren auch Katzen gehalten werden - Hunde???
Steht aber im Mietvertrag: Es dürfen keine Katzen (und Hunde) gehalten werden, so ist das Recht auf Seiten des Vermieters und der mIeter darf keine Katze (/keine Hund) halten.
So hab ich es damals verstanden - wenn es nicht stimmt, tut es mir leid.
Dennoch hat man ja keinen Einfluss auf den Entschluss der
Vermieterin, wenn sie verneint verneint sie halt, sollte man
die Katzen erwähnen.
Das sehe ich an für sich auch so. Vor allem sollte man sich überlegen, ob man die Wohnung dann tatsächlich mietet. Vor allem wenn beim Besichtigungstermin noch mündlich erwähnt wird, dass kein Katzen (Hunde) geduldet werden.
Daher habe ich die Frage, ob es ratsam ist, diese erst gar
nicht zu erwähnen, denn sie dürfte einen auch nicht
grundsätzlich kündigen, wenn die die Katzenhaltung
herausbekommt oder sollte man die 2 Katzen besser erwähnen
(normalerweise würde ich zu zweiterem tendieren, denn so
vermeidet man späteren Ärger, nur nach zig
Wohnungsbesichtigungen und dem Finden dieser tollen Whg. und
mit dem Wissen, sie will keine Katzen, kommt man doch ein
wenig ins Grübeln über solche Dinge).
Ich kann es gut nachvollziehen.
Wir hatten im Mietvertrag den Zusatz stehen, dass weder Hunde noch Katen erlaubt seinen. Im anderen Teil des Mietvertrages (Anhang) stand, dass das Halten von Hunden und Katzen der Zustimmung des vermieters bedarf, die u.a. nur erteilt werden würde, wenn sich niemand belästigt fühlen würde.
So, wir sind eingezogen - haben uns nach zwei / drei Wochen unsere Katze geholt und haben fast ununterbrochen mit zwei Katzen in der Wohnung gelebt - OHNE dass die Wohnung darunter gelitten hat. Noch nicht einmal Tapete wurde in Mitleidenschaft gezogen.
Immer wieder Angst und Bange: was ist wenn … dann ziehen wir eben aus … oder verstecken die Katzen.
Beim Auszug war unser Vermieter total begeistert von den Katzen und dass im Haus Hunde wohnen konnte er auch nicht überhört haben - was lernt man daraus: Papier ist geduldig.