Bezahlung Nebenkosten?

Vor einiger Zeit sind wir auf folgendes Problem gestossen und waren uns nicht einige wie es zu Handhaben ist.

Man stelle sich vor:
In einem 3-Familienhaus steht eine Wohnung frei und die eine Mietpartei beschliesst, von ihrer Wohnung in die Leerwohnung zu ziehen.
Bei Umzug wurden die Ablesewerte von den Uhren korrekt abgelesen und aufgeschrieben vom Vermieter.
Im Juli kam die Nebenkostenabrechnung, wobei die Abrechnungsfirma nach Tagen und nicht nach Ablesewerten abgerechnet hat.
Daraufhin haben sich die Mieter Ende August für eine der beiden Wohnungen beschwert. Eine Woche später lag die korrigierte Abrechnung von beiden Wohnung in ihrem Briefkasten.(hatten mehr zu zahlen als vorher)
Einige waren der Auffassung, das die alte Nebenkostenabrechnung noch gelten muss für die Wohnung, wo sie sich nicht beschwert haben, andere meinten die neuen Abrechnungen sind bindend, egal ob sich beschwert wurde oder nicht, da im Mietvertrag steht nach Ablesewerten.

Heike

Vor einiger Zeit sind wir auf folgendes Problem gestossen und
waren uns nicht einige wie es zu Handhaben ist.

Man stelle sich vor:
In einem 3-Familienhaus steht eine Wohnung frei und die eine
Mietpartei beschliesst, von ihrer Wohnung in die Leerwohnung
zu ziehen.
Bei Umzug wurden die Ablesewerte von den Uhren korrekt
abgelesen und aufgeschrieben vom Vermieter.
Im Juli kam die Nebenkostenabrechnung, wobei die
Abrechnungsfirma nach Tagen und nicht nach Ablesewerten
abgerechnet hat.
Daraufhin haben sich die Mieter Ende August für eine der
beiden Wohnungen beschwert. Eine Woche später lag die
korrigierte Abrechnung von beiden Wohnung in ihrem
Briefkasten.(hatten mehr zu zahlen als vorher)
Einige waren der Auffassung, das die alte
Nebenkostenabrechnung noch gelten muss für die Wohnung, wo sie
sich nicht beschwert haben, andere meinten die neuen
Abrechnungen sind bindend, egal ob sich beschwert wurde oder
nicht, da im Mietvertrag steht nach Ablesewerten.

Hallo Heike,

betrachten wir zuerst die Partei, die umgezogen ist. Ihre Wohnung wurde offenbar beim Umzug abgelesen. Nun ist hier nicht klar, ist es die alte Wohnung, die neue Wohnung oder sind es beide Wohnungen und befinden sie sich im gleichen Haus ?

Tatsache ist jedoch, dass wenn der Verbrauch abgelesen wurde auch nach Verbrauch abzurechnen ist. Die Abrechnung nach Gradzahlen beim Verbrauch ist bei vereinbarter Ablesung nicht zulässig. Die Grundkosten ( nach Wohnfläche ) werden jedoch nach Tagen umgerechnet.

Unklar ist mir nun, weshalb „Einige“ meinen, dass die alte Abrechnung bindend ist. Dieser Vorgang betrifft letztlich ja nur die ausgezogenen Mieter und die jeweils eingezogenen Mieter. Es betrifft ja niemand, der nicht in einer der beiden Wohnungen gewohnt hat oder jetzt wohnt. Es ändert sich letztlich nichts an dem Geamtzahlen des Jahresverbrauches. Soweit es eine Änderung gibt findet diese ausschliesslich innerhalb einer der beiden Wohnungen statt. Was verstehe ich da nicht ?

Möglich wäre aber, dass durch die Reklamation weitere Fehler in der Abrechnung erkannt wurde und diese in der neuen Abrechnung berichtigt worden sind. Hier käme nun eine etwas absurde Situation. Jene Mieter, die die Nachforderungen bereits bezahlt haben oder denen ein Guthaben ausgezahlt wurde, für sie ist die neue Abrechnung nicht mehr bindend. Für alle anderen, die nicht gezahlt haben, wirkt die neue Abrechnung.

Gruss Günter