hallo ihr experten,
angenommen, zwei leute, die ein paar sind, ziehen zusammen. der eine kündigt seine bisherige wohnung, der andere wohnt im eigentum. das paar lebt nunmehr in einer eheähnlichen gemeinschaft.
der erste braucht für behörden, ämter und so weiter einen nachweis über anfallende ausgaben.
da die kosten für den abtrag der wohnung, nebenkosten usw gemeinsam getragen werden, besteht hier bisher eine mündliche vereinbarung. dies wird von den ämtern nicht anerkannt - es muss in schriftlicher form vorliegen.
nun würde sich die frage stellen, in welcher form ein (gültiger!) mietvertrag aufgebaut werden müßte. reicht grundsätzlich ein kurzer, von beiden unterschriebener „vertrag“ über die zu tragenden kosten und ihre aufschlüsselung nach „wer-zahlt-wovon-wieviel“ oder ist eine solche private vertragsvereinbarung ungültig und muss in form eines standart-mietvertrages dargelegt werden? und wäre es günstig, der verteag „rückwirkend“ zu datieren, oder würde ein neuer vertrag (mit begin ab sofort) unabhängig von dem tatsächlichen einzugstermin genügen?
vielen dank
nicole und kalli