HAllo,
Heizungsstrom und Sat/ Telefonanlage laufen über
Allgemeinstrom. Sonst müßte ja noch ein zusätzlicher Zähler
existieren.
Bei den Heizkosten wird nur der Kaufpreis des Öls verrechnet.
Strom wird nicht berücksichtigt. Schornsteinfeger wird auch
gesondert (50/50 = 2 Parteien u. gleichgroße Wohnung)
aufgeteilt.
Diese Form der Abrechnung ist im Grundsatz falsch. Stromkosten
wie auch Kaminfeger müssen mit den Heizkosten abgerechnet
werden und die Verteilung der Kosten erfolgt dann nach dem
Verbrauchsanteil.
Der Vermieter hat Heizung und Warmwasseranteil jeweils zu
30:70 aufgeteilt, 30% Grundkosten, 70 % gemäß der Gesamtsumme
der Zähleranzeigen.
Dann hat er die Grundkosten jeweils anteilig 50:50 umgelegt
und die Verbrauchte Heizung bzw. Warmwasser über die
tatsächlich verbrauchten Werte.
Wenn ich Dich richtig verstehe handelt es sich um ein und dieselbe Abrechnung. Diese Abrechnung ist nicht erlaubt. Der Vermieter erfasst die Gesamtkosten der Heizung. Davon werden 30 % als Grundkosten ( Wohnfläche ) berechnet, 70 % als Verbrauchskosten.
Nun muss der Vermieter die 30 % nehmen und die Summe wird durch die Gesamtwohnfläche dividiert und mit der Wohnfläche des einzelnen Mieters multipliziert. Ergebnis ist der zu zahlenen Grundbetrag. Darunter ist dann 70 % durch die Gesamtzahl aller Wärmeeinheiten zu dividieren und der Betrag ist dann mit dem Anteil der Wohnung des Mieters zu multiplizieren. z.B
1000 EURO Gesamtkosten (Beispiel) WE = Wärmeeinheit/cbm/Striche
30 % = 300 € : 100 qm x 20 qm = 60,00 €
70 % = 700 € :1000 WE x 100 WE = 70,00 € 130,00 € Kosten
SPrich, wenn einer nie wasser und Heizung angedreht ätte,
hatte er dennoch 50% der (gesamten)Grundkosten gezalt.
Kompliziert erklärt, aber ich denk der Experte verstehts.
Nein, er hat nur 30 % der Grundkosten zu tragen. Der Vermieter darf innerhalb dieser Summe nicht 50:50 abrechnen. Hierzu ein Beispiel: Bei einem Umzug wäre z.B. der 30.06. das Mietvertragsende. Bleiben wir bei der oben genannten Beispielsrechnung mit 2o qm Wohnfläche. So steht in der Abrechnung nun nicht 20 qm sondern es sind 9,92 qm.
(20 qm : 365 Tage x 181 Tage = 9,92 qm ).
Der Mieter - Auszug 30.06. zahlt also statt 60 e nur 29,75 €
Der Neue - Einzug ab 01.07. zahlt 30,25 €
ergibt wiederum dann die 60 €.
Beim Verbrauch, da abgelesen ist, muss nach den Einheiten abgerechnet werden. Ohne Ablesung muss nach Gradzahlen abgelesen werden. Diese sind nicht identisch mit den Tagen eines Jahres. siehe hier auch FAQ
Aber ist das auch korrekt?
Hätte er die Grundkosten auch entsprechend des Verbrauchs
umlegen müssen?
Nein, die Grundkosten müssen nach der Wohnfläche umgelegt werden.
Wie auch z.B. die Kaminkehrerkosten?
Die Kosten des Kaminkehrers, Strom für die Heizung, Wartung müssen nach Verbrauch abgerechnet werden. Je höher also der Verbrauch einer Mietpartei ist, desto höher ist der Anteil an diesen Kosten. Hier kann und darf nicht nach Wohnfläche abgerechnet werden, wenn die Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden. Der Vermieter darf diese Kosten auch nicht aus Personen oder nach Anzahl der Wohnungen mlegen. Ein Mieter, der nur 30 % an den Gesamtkosten verbraucht, hat auch nur 30 % an den anderen Kosten wie Strom, Wartung, Kaminfeger zu tragen. Jede andere Form entspricht nicht einer ordnungsgemässen Abrechnung.
Hinweis: In einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung dürfen Mieter und Vermieter auch Vereinbarungen schliessen, die von der Heizkostenverordnung abweichen. Dies gilt auch für Wohnraum in einem Haus, das nur vom Vermieter noch bewohnt wird. Dies sind die wichtigsten Ausnahmeregelungen.
Abschliessend noch ein Hinweis. Eine einmal eingeführte Berechnung z.B. 30 % Grundkosten und 70 % Verbrauchskosten kann ohne Zustimmung aller Mieter nicht einseitig vom Vermieter geändert werden. Es könne auch Schlüssel wie 40/60 und 50/50 vereinbart werden.
Jede Änderung bedarf - wie auch jede Änderung eines Abrechnungszeitraumes der Zustimmung der Mieter bedarf - soll er einmal weniger oder mehr als zwölf Monate enthalten - ausdrücklich der Zustimmung der Mietparteien. Es müssen alle zustimmen. Eine Mehrheit der Mieter reicht nicht aus.
Gruss Günter