Hundegebell in der Nacht

Wenn dauernd gebell ist die Polizei zu rufen,
die kommen und stellen Fiffi durch Einwirken auf das Herrchen ruhig.

Wenn die öfter kommen müssen, werden die Herren schn mal etwas unangenehmer.
Ordnungswidrigkeit

Dem Vermieter kann man eine Mietminderung androhen.

Jakob.

Hallo Michael,

ich denke, dass Problem hat mehrere Ebenen.
Zum einen die bereits genannte. Es handelt sich um eine Störung der
Nachtruhe, die sich nach Landesgesetzen richtet, regelmäßig aber
zwischen 22 und 6 Uhr Ruhestörungen verbietet. Dafür hat das Herrchen
zu sorgen. Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden
(=Ordnungsamt). Sollte es in dem betreffenden Bundesland nur die
Polizei geben, ist diese zuständig. Dort kann man dem Herrchen Beine
machen und dafür sorgen, dass die dem auf den Zahn fühlen.
Im Eilfall ist immer die Polizei zuständig, sprich nachts.

Neben dieser öffentlich-rechtlichen Ebene besteht die zivil-, d.h.
mietrechtliche Ebene. Dem Vermieter ist die Ruhestörung als Mangel
der Mietsache anzuzeigen (schriftlich, des Beweises wegen). Bitte
höflich und sachlich. Für den Fall der Nichtbehebung („Da hab´ ich
doch nix mit zu tun“) Mietminderung androhen, Mietzahlungen ab diesem
Zeitpunkt unter Vorbehalt zahlen.

Da eine gerechtfertigte Mietminderung nicht die Welt ausmachen wird,
ist die Frage, ob man sich sinnvollerweise mal nach einer anderen
Studibude umsieht, bevor man sich einen Streit ans Bein bindet, der
ausgeht wie das Hornbacher Schiessen. Denn eigentlich ist Dein sohn
im Recht, aber dass das nichts bedeuten muss, ist wohl einsichtig…

Gruß - Jaschiii

In der Wohnung unter wohnt auch ein Hund ?

Es gibt in Drogerien so Ohrenstöpsel. Wirken Wunder.

Hallo,

hier liegt ein Mangel in der Mietsache vor. Über den Vermieter den Mieter auffordern, das Gebell abzustellen. Gelingt es nicht, kann der Vermieter verlangen, dass der Hund aus der Wohnung entfernt wird.

Mietminderungen sind hier möglich und zwar je nach Art und Dauer des Gebells bis zu 40 % und wenn in der Nacht mehrfach und länger dann sogar noch mehr.

Gruss Günter

Hundegebell in der Nacht
Hallo Michael,
habe folgende allgemeine Infos in der w. monats cd gefunden. Betreffen das Problem nach der Belästigung, wie man die abstellen kann wurde schon geschrieben(außer Ohrstöpsel und ausziehen) Passt nicht alles zum Hundegebell, ist aber doch interessant zu wissen.
…Anfang
Die nachfolgend genannten Gerichtsurteile bieten nur Anhaltspunkte für die Höhe einer möglichen Minderung. Die Urteile sind jedoch nicht rechtsverbindlich, sondern nur Beispiele. Im Einzelfall ist eine andere Beurteilung durch die Gerichte möglich (eine Ausnahme machen die Rechtsentscheide der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs, von denen die anderen Gerichte nicht ohne weiteres abweichen dürfen). Das bedeutet, es besteht keine Garantie dafür, dass das im konkreten Fall angerufene Gericht den Fall ebenso entscheiden wird wie das Gericht, dessen Entscheidung hier aufgeführt wird.
• Lärm aus einem Schallplattengeschäft unter der Wohnung: 10 Prozent (AG Köln 207C 164/91).
• Lärm durch laute Gaststätten oder Diskotheken - zehn bis 20 Prozent (AG Köln, WM 1978, 73; AG Gelsenkirchen, WM 1978, 66; LG Hamburg, WM 1987, 218; LG Köln, WM 1987, 272)
• Lärm von Bauarbeiten - 25 Prozent (LG Darmstadt, WM 1984, 245)
• Lärm durch Nachbarn - 20 Prozent (AG Kerpen, WM 1987, 272)
• Lärm von Kindern während der allgemeinen Ruhezeiten: 10 Prozent (AG Neuss 36 C 232/88).
• Lärm von Tanzschule nach 22.00 Uhr - 20 Prozent (AG Köln, WM 88, 56).
In keinem Fall dürfen Mieter ohne Ankündigung die Mietzahlung kürzen! Ein Mieter, der so handelt, kann nach zwei Monaten wegen Zahlungsverzug die fristlose Kündigung bekommen. Tritt im Mietobjekt ein Mangel auf, dann muss der Mieter den Vermieter mit einer Mängelanzeige informieren, sonst hat er kein Recht zur Minderung, so das Bundesgesetzbuch (BGB). Kennt der Vermieter den Mangel bereits, muss aber keine Anzeige seitens des Mieters mehr erfolgen (OLG Saarbrücken, WM 1989, 133). Dem Vermieter bleibt dann eine Frist, den Mangel abzustellen. Wird der Mangel nicht beseitigt, kann der Mieter mit einer Minderungserklärung die Kaltmiete prozentual mindern. Wie lange und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab.Es gibt keine eindeutigen Aussagen, in welcher Höhe die Miete gemindert werden darf. Allerdings gibt es Richtwerte, die aus Urteilen abzuleiten sind. Der Deutsche Mieterbund beispielsweise gibt Auskunft über die Höhe der möglichen Mietminderung. Einige exemplarische Richtwerte sind:
• Abflussstau: 5 bis 38 Prozent, je nachdem wie schlimm die Verstopfung ist.
• Briefkasten: 0,5 bis 3 Prozent, je nachdem, ob er ganz fehlt oder nur zu klein ist.
• Dusche: 5 bis 16 Prozent.
• Fahrstuhlausfall: 7,5 bis 10 Prozent - je nachdem, in welchem Stockwerk der Mieter wohnt.
• Gegensprechanlage defekt: 1 bis 5 Prozent.
• Haustür: 3 bis 15 Prozent, je nachdem, ob sie ganz fehlt, undicht oder kaputt ist.
• Totaler Heizungsausfall: 25 bis 100 Prozent…Ende
MbG shiny

Hallo,

Es gibt in Drogerien so Ohrenstöpsel. Wirken Wunder.

es gibt aber auch Menschen, die damit nicht schlafen können und sich auch nach mehreren Nächten nicht daran gewöhnen.
Weiterhin halte ich es für eine Zumutung, dass jemand in seiner eigenen Wohnung gezwungen wird, mit Ohrstöpseln zu schlafen, bloß weil der Nachbar seinen Kläffer nicht unter Kontrolle bringt.

Man sollte auch nicht vergessen, dass mit den Ohrstöpseln dann zB kein Telefon mehr gehört wird, man kann nicht bei leiser Musik einschlafen oder man möchte vielleicht auch am nächsten Morgen durch leise Musik geweckt werden. Und alles nur, damit klein Hundilein ungestört bellen darf.

Gruß, Niels